Naunheim und Clemens Reutz und Margaretha Eheleuth daselbst, so alleaußerhalb obgemelter Lucia in Gott verstorben, vor ungefherlich 46 Jharenbei Frantzen Eschen und Clarae Eheleuthen zu Suisch ein hondert Daler CapitalSummen uffgenommen und darvon alle und eines jeden Jahrs besonder fünffMalter Korn Renthen pension zu enndtreichen versprochen, und jederthenbesonder obgemelter Eheleuth darvor underpfandt in NaunheimerBezirck gelegen vermög eines ahm Stadtgericht zu Münster darüberuffgerichten versiegletten brieffs gesetzt verlegt und verschrieben, und ob wolder Halbtheil obgemelter schuldener ihr Antheil schuldiger pension der gebuirgehandtreicht, der ander halb theil aber hinderstendiguffwachsen laßen, folgendts als Zweispaldt zwuschen obgemelten FrantzensErbfolgeren endtstandten, so desto mehr die pension totaliter uffgewachsen,dardurch dan successive die verschriebene guetter ahm Stadtgericht zu Münsterwegen erseßener pension und Capital sortis grundtlich aestimirt undgeschetzt worden, derowegen obgemelte schuldenerinhinderlaßene Erben allen hinderstandt und Haubtgeldt dem JonaßenEsch zu Suisch und Sophien deßen Schwester (...) Johan Rosenbaums Hausfrauwzu Oberenfel als Erben obgemelten Frantzens Esch ,dweil aber nuhn die uffgerichte Rendtverschreibung durch Jonaßen Esch verlegtworden und der Schuldener Erben dieselbe gentzlich heraußer undt zurück zuihren Handen ausgelieffert haben wollen, alshaben demnach Peter Esch, Deutsch Herren Hoffman zu KaldtSeite 225…zu Kaldt in nahmen und von wegen Jonaßen Eschs und Frewen, Eheleuth,seiner Eltern, und dan Thonges Becker, Honulsteiner Herrn Hoffman zuAlcken, in nahmen und von wegen Johan Rosenbaums und Sophien, Eheleuthe,seiner Schwiegereltern, für sich und Ihre sambt- und sonderbare Erben, ingegenwärtigkeit der ehrenhafften Balthasaren Müllers und BartholomeiAckermans beeder Scheffen des Stadtgerichts zu Münster, ratione evictionis denon inposterum offendendo, recognoscirt und erkandt, auch hiemitprincipaliter recognosciren und erkennen, das im pfal, über kortz oder langh,die uffgerichte Rendtverschreibungh herfürgebracht, und der obgemeltenSchuldenern Erben deswegen angefocht und darab Schaden haben und leidenwürden, davon gereden und versprechen obgenandt Peter und Thönges als vonihren Eltern und SchwiegerEltern respective gevolmechtigte Anweldte, vonallen zustehenden Schaden und Anforderungh bei Verpfendungh aller ihrersambt- und sonderbarer Elterns und Schwiegerelterns Haab und Guetternliegendt und fharender, so sie jetzo haben und künfftiglich ererben undüberkommen würden, gentzlich und zumal schadtlos zu haltten. Geschehen ingegenwart aller Scheffen, dan auch Philipsen Steurmeisters Schultheißen undBalthasaren Lauffenburgs Notarii und Gerichtsschreibers ahm 18ten MartiiAnno 1606.28.06.1606 <strong>LHA</strong> <strong>Koblenz</strong> 1 C 12985 Seite 233Hans Hardungh, Scheffen, und Maria Esch, Eheleuth, und dan Catharinaweilandt Zirvaßen Leffelmüllers hinderlaßene Wittib und ihre beede SöhneJohann und Jacob haben reciproce emptionis et venditionis einen Tausch undWechsel volgendermaß uffgericht, nemblich daß Hardung und seine Hausfraueine Wiese "zu Pradiels" in Poelicher Bezirck, oben zu Lentz Ackerman,unden zu Georgh Esch, ist frei und eigen, und ein Stück Landts haltendungefherlich ein Drittheil ahn fünf Viertelen, ahn der Leffelmüllen inPoelicher [Pilliger] gemarckten gelegen, und oben umbhero zu die Gemeinde,und Zirvas Bast unden zu, ist frei und eigen, hinwiederumb obgemelter Wittibein Wiese zu Poelicher Bezirk, stost ahn das Hospital zu Münster oben, undunden zu Georgh Schmidt zu Poelich gelegen, ist auch frei und eigen (...)Actum den 28. Junii 1606 coram Johann Goltschmidt und Hansen Hardungh,beide Schöffen in Münstermaifeld.(darunter: Silvester Esch Heimburger, Georgh Hobes und Banthus Johans
Philips, Geschworne zu Poelich verzichten zugunsten der Gemeinde daselbstauf eine Wiese hinter der Löffelmühle...Himmelfahrt 1606)17.11.1607 <strong>LHA</strong> <strong>Koblenz</strong> 1 C 12985 Seite 298Johannes Castel und Lucia Eheleute haben verkauft an Severus Fedt undCatharina Esch, Eheleute zu Münster [oo vor 1572], uff ihr Antheil halbigenPäsch oder Graßwiese mitsambt dem obern halbigen Theil oberendig, demchurfürstlichen Päsch langs sie Verkeuffere selbsten, und uff der anderer SeittenGeorg Oedt Scheffen gelegen, und dann noch einen Bongardt uff derKlotbanden, oben zu Margaretha die alte Trierische Hoffraw, unden zu HansSchneider von Wilbergh, darzu noch drei Viertel Landts, stoßen zu beidenSeitten über den Naunheimer Wegh, oben zu die Verkeuffer selbst, unden zuMartin Schmidt gelegen... für 160 Fl.17.01.1607 <strong>LHA</strong> <strong>Koblenz</strong> 1 C 12992 Seite 138Anno 1607 Mittwochs den 17. Januarii (...) persönlich erschienen ist PeterEsch, Deutschherren Hoffman zu Kalt, und truge mündtlich für, daß er demehrnhaften Hansen Hardung Scheffen zu Münster Vettern viertzehnReichsdaler und zwehn Köningsdaler gelaich und'ob non solutionem' (wegen ausbleibender Zahlung) ein geistlich Mandat vomHerrn Official zu Coblentz under dato den 16ten Decembris anno 1605 gegeninen (ihn, Hardung) ausbracht, und darauf, so fern bis zu dieser vorhabenderseiner Pfendt Abschtzung procedirt hab, bate derowegen (...) gerichtlichenUncostens und Schadens und wegen Excoution dieses Mandats und dan was derProceß bis und mit dieser Grundtschatzung gekostet, dritthalb (d.h. 2 ½) ViertelLandts "ahn der Waßerkaulen" in Kalter Straßen (...) zu schetzen (d.h.pfänden) (...)24.02.1607 <strong>LHA</strong> <strong>Koblenz</strong> 1 C 12985 Seite 267Castor Esch zu Naunheim enhendig renuncyrt und verzeihet (verzichtet) demerbaren Martino Dietler Praesentz-Hoffman zu Kaldt und Annen Eheleutenund ihren Erben uff zwei Drittheil Behausung und Hoffreiden sambt demZugehoer zu Kaldt langs den Praesentz-Herren-Hoff, unden zu und oben zuSever Weiden gelegen, seindt frei und eigen außerhalb Dorffrecht, dieser zweierdritter Theillen hat Clas Kladt zu Naunheim eins von seinem VatterMichaelen ererbt, und eins von seinem Broder Thongesen Hoffman (...) unddieselbe zwei theil obgemelt von Castors Esch Renuncianten (Verzichter)überlaßen, und das dritte theil in gemelter Behausung und Hoffreiden haben undbesitzen, noch Marxen Wirscheims Hoffmans uff Windthausen dreiStieffkinder, und seindt obgemelte zwei Drittheil umb und für anderthalbhondert Gulden gentzlich abbetzaldten Kauffofennings derowegen Castor Eschsich und seine Erben endterbet und gemelten Martin und seine HausfrawAnnam damit geerbet und begüttert hat, globt und verspricht auch obgemelterVerkeuffer Castor des Erbkauffs halber gutte uffrichtige Werschaft zu tuhn.Geschehen ist dieser Verzig, Enterbung und Erbungh für Jacoben Küntzer undHans Henrichen Helffenstein, beiden Scheffen, den 24. Febr. anno 1607.20.03.1607 <strong>LHA</strong> <strong>Koblenz</strong> 1 A Urkunde HardungPeter Esch, Deutschherrenhofmann zu Kalt