04.12.2012 Aufrufe

Die Privatisierung im deutschen Strafvollzug - E-cademic

Die Privatisierung im deutschen Strafvollzug - E-cademic

Die Privatisierung im deutschen Strafvollzug - E-cademic

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

A. Einführung<br />

I. Das Phänomen der <strong>Privatisierung</strong><br />

Schon längst hat weltweit ein <strong>Privatisierung</strong>strend in den verschiedensten Lebens-,<br />

Politik- und Wirtschaftsbereichen eingesetzt, der nicht länger vor den letzten staatlichen<br />

Bastionen Halt machen will. Auch „Privatgefängnisse“ sind keine Fiktion<br />

mehr. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit sprießen nun auch in Deutschland<br />

nach ausländischem Vorbild teilprivatisierte Justizvollzugsanstalten wie Pilze aus<br />

dem Boden. Immer häufiger greift der Staat bei der Erfüllung seiner Aufgaben aus<br />

den unterschiedlichsten Gründen und in den verschiedensten Bereichen auf Private<br />

zurück. Durch den Einsatz von Privatpersonen sollen die Leistungen billiger,<br />

schneller und besser erbracht werden. Zudem will man auf das Know-how privater<br />

<strong>Die</strong>nstleistungsanbieter <strong>im</strong> fachlichen und betriebswirtschaftlichen Bereich zurückgreifen.<br />

Doch auf dem Gebiet des <strong>Strafvollzug</strong>s ist eine strenge Prüfung der Rechtund<br />

Zweckmäßigkeit der <strong>Privatisierung</strong> besonders geboten, da die Empfänger der<br />

Leistungen und sonstiger Handlungen – die Gefangenen – dem System gänzlich<br />

ohne Entweichungsmöglichkeit ausgeliefert sind. Über das „Ob“ und das „Wie“<br />

einer möglichen <strong>Privatisierung</strong> wird dabei trefflich gestritten. Nahezu einig ist man<br />

sich nur insoweit, als es in Deutschland keine <strong>Privatisierung</strong> „des <strong>Strafvollzug</strong>s“,<br />

sondern nur „<strong>im</strong> <strong>Strafvollzug</strong>“ 1 geben kann. Bei aller Diskussion um den Sinn und<br />

Unsinn der Vollzugsprivatisierung gilt es eines <strong>im</strong> Auge zu behalten: Man kann nur<br />

dann zu einem sachgerechten Ergebnis gelangen, wenn man nicht nur die Schwächen<br />

oder Stärken der privaten Gefängnisse aufzeigt, sondern sie <strong>im</strong> Vergleich zu<br />

ihrem staatlichen Antipode bewertet.<br />

II. Gang der Untersuchung<br />

Es ist Ziel dieser Arbeit, unter Abwägung aller Argumente in rechtlicher ebenso<br />

wie in faktischer Hinsicht zu untersuchen, ob die <strong>Privatisierung</strong> <strong>im</strong> <strong>Strafvollzug</strong> in<br />

Deutschland rechtlich zulässig (vgl. Kapitel C) und zweckmäßig (vgl. Kapitel D)<br />

ist. Gerade <strong>im</strong> Hinblick auf die Zweckmäßigkeit eines solchen Vorhabens soll ein<br />

Blick sowohl in die Vergangenheit (vgl. Kapitel B) als auch in die Gegenwart – <strong>im</strong><br />

In- und Ausland – dienen. Besonders hilfreich ist ein Rückgriff auf die gegenwärtigen<br />

ausländischen Erfahrungen mit der Vollzugsprivatisierung, wenn es um die<br />

Bewertung ihrer Vor- und Nachteile (vgl. Kapitel D) geht, da einige Länder, insbesondere<br />

die USA, Großbritannien und Frankreich, insoweit als Avantgardisten zu<br />

begreifen sind. <strong>Die</strong> auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse sollen <strong>im</strong> Anschluss<br />

auch bei der Frage, ob der Jugendstrafvollzug einer <strong>Privatisierung</strong> zugänglich ist<br />

(vgl. Kapitel E), fruchtbar gemacht werden. Dabei wird die Vereinbarkeit der Pri-<br />

1 Bonk, JZ 2000, 435 (437).<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!