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MEIER´S WELTREISEN - Mexiko, Mittel- und Südamerika - Winter ...

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MEIER’S <strong>WELTREISEN</strong>/SERVICE INFOTEILAllgemeine ReisebedingungenDie Reisebedingungen ergänzen die §§651 aff. BGB <strong>und</strong> regeln die Rechtsbeziehungenzwischen Ihnen <strong>und</strong> uns. Sie sind auf derGr<strong>und</strong>lage der Empfehlung des DRV (DeutscherReiseVerband) gemäß § 38 GWB erstelltworden <strong>und</strong> werden von Ihnen bei derBuchung anerkannt. Abweichungen in derjeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang.Bitte lesen Sie diese <strong>und</strong> den folgendenText sorgfältig durch.1. Anmeldung <strong>und</strong> BestätigungSie können unsere Angebote in jedem DER-,DERPART- <strong>und</strong> ATLAS-Reisebüro, in jeder ADAC-Geschäftsstelle <strong>und</strong> in jeder MEIER’S <strong>WELTREISEN</strong>Agentur buchen.Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung)bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertragesverbindlich an.Gr<strong>und</strong>lage dieses Angebotessind die Reiseausschreibung <strong>und</strong> unsereetwaigen ergänzenden Informationen für diejeweilige Reise,soweit Ihnen diese vorliegen.Reisevermittler(z. B. Reisebüros) <strong>und</strong> Leistungsträger(z.B.Hotels,Beförderungsunternehmen) sindnicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zumachen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertragesabändern, über die vertraglich zugesagtenLeistungen hinausgehen oder im Widerspruchzur Reiseausschreibung stehen.Orts- <strong>und</strong>Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegebenwerden, sind für unsere Leistungspflichtnicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrücklicheVereinbarung mit Ihnen zum Inhaltdes Reisevertrags gemacht wurden.Die Buchungkann schriftlich,mündlich,telefonisch,per Telefaxoder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sieauch für alle in der Anmeldung mit aufgeführtenTeilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Siejedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungeneinstehen, wenn Sie eine entsprechendegesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche<strong>und</strong> gesonderte Erklärung übernommen haben.Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärungzustande. Diese bedarf keinerbestimmten Form. Bei oder unverzüglich nachVertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftlicheReisebestätigung übermitteln. Hierzu sindwir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung wenigerals 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhaltder Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebotvor,an das wir für die Dauer von 10 Tagen geb<strong>und</strong>ensind. Der Vertrag kommt auf der Gr<strong>und</strong>lagedieses neuen Angebots zustande, wenn Sie unsinnerhalb der Bindungsfrist die Annahme durchausdrückliche Zusage oder Anzahlung erklären.2. BezahlungIn allen nachstehend aufgeführten Fällen gilt fürdie Fälligkeit von Zahlungen Folgendes:Zahlungenauf den Reisepreis vor der Reise dürfen nurgegen Aushändigung des Sicherungsscheinesim Sinne von § 651 k Abs.3 BGB erfolgen.Im Regelfallzahlen Sie bei Vertragsabschluss bitte25% des Reisepreises an. Diese Anzahlung wirdauf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreiszahlen Sie bitte etwa 28 Tage vor Reisebeginn.Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt dieBelastung Ihres Kontos automatisch zu den jeweiligenTerminen.Für Kreditkartenzahlungen –außer bei Nur-Flug-Buchungen- erheben wir einnicht kostendeckendes Entgelt in Höhe von 0,6%des Reisepreises. Die Reiseunterlagen erhaltenSie nach Bezahlung immer in Ihrer Buchungsstelle.Ausden Programm oder Kataloghinweisenkönnen sich für einzelne Leistungen (z. B. für einigeFlugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben.Bei Stornierung der kompletten Buchungwerden anfallende Gebühren sofort fällig.LeistenSie die Anzahlung <strong>und</strong>/oder die Restzahlungnicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten,so sind wir berechtigt, nach Mahnungmit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten<strong>und</strong> Sie mit den Rücktrittskosten gemäßZiffer 4.1, 16 zu belasten.3. Leistungs- <strong>und</strong> Preisänderungen3.1Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungenvon dem vereinbarten Inhalt desReisevertrages (z.B.Flugzeitenänderungen, Änderungendes Programmablaufs, Hotelwechsel),die nach Vertragsschluss notwendig werden<strong>und</strong> die von uns nicht wider Treu <strong>und</strong> Glaubenherbeigeführt wurden, sind gestattet, soweitdie Änderungen oder Abweichungen nicht erheblichsind <strong>und</strong> den Gesamtzuschnitt der gebuchtenReise nicht beeinträchtigen. EventuelleGewährleistungsansprüche bleiben unberührt,soweit die geänderten Leistungen mitMängeln behaftet sind.Wir werden Sie von Leistungsänderungenoder -abweichungen unverzüglichin Kenntnis setzen.Im Falle einer erheblichenÄnderung einer wesentlichen Reiseleistungsind Sie berechtigt, unentgeltlich vomVertrag zurückzutreten oder die Teilnahme aneiner mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,wenn wir in der Lage sind, eine solcheReise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebotanzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitteunverzüglich nach unserer Erklärung über dieÄnderung der Reiseleistung oder die Absage derReise uns gegenüber geltend machen.3.2Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen <strong>und</strong>mit der Buchung bestätigten Preise im Fall derErhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabenfür bestimmte Leistungen, wie HafenoderFlughafengebühren oder einer Änderungder für die betreffende Reise geltenden Wechselkursewie folgt zu ändern: Erhöhen sich die beiAbschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,insbesondere die Treibstoffkosten,so können wir den Reisepreis nach Maßgabeder nachfolgenden Berechnung erhöhen:a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhungkönnen wir vom Reisenden den Erhöhungsbetragverlangen.b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmenpro Beförderungsmittel geforderten,zusätzlichen Beförderungskostendurch die Zahl der Sitzplätze des vereinbartenBeförderungsmittels geteilt.Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag fürden Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.Werden die bei Abschluss des Reisevertragesbestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebührenuns gegenüber erhöht, können wirden Reisepreis um den entsprechenden, anteiligenBetrag heraufsetzen. Bei einer Änderungder Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrageskann der Reisepreis in dem Umfang erhöhtwerden, in dem sich die Reise dadurch füruns verteuert hat.Eine Erhöhung ist nur zulässig,sofern zwischen Vertragsschluss <strong>und</strong> dem vereinbartenReisetermin mehr als 4 Monate liegen<strong>und</strong> die zur Erhöhung führenden Umstände vorVertragsschluss noch nicht eingetreten <strong>und</strong> beiVertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.Im Falle einer nachträglichen Änderung desReisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vorReiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungenum mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohneGebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oderdie Teilnahme an einer mindestens gleichwertigenReise zu verlangen, wenn wir in der Lagesind,eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie ausunserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenanntenRechte wollen Sie bitte unverzüglichnach unserer Erklärung über die Preiserhöhunguns gegenüber geltend machen.4. Rücktritt des K<strong>und</strong>en, Umbuchung, Ersatzteilnehmer4.1 RücktrittSie können jederzeit vor Reisebeginn von derReise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüberunter der am Ende der Reisebedingungenangegebenen Anschrift zu erklären. Falls dieReise über ein Reisebüro gebucht wurde, kannder Rücktritt auch diesem gegenüber erklärtwerden.Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlichzu erklären.Treten Sie vom Reisevertrag zurückoder treten Sie die Reise nicht an, so verlierenwir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessenkönnen wir eine angemessene Entschädigungfür die bis zum Rücktritt getroffenenReisevorkehrungen <strong>und</strong> unsere Aufwendungenin Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreisverlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigungder gewöhnlich ersparten Aufwendungen<strong>und</strong> möglichen anderweitigen Verwendungpauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruchesentnehmen Sie bitte Ziffer 16 dieserReisebedingungen. Es bleibt Ihnen der Nachweisunbenommen, dass kein oder ein wesentlichgeringerer Schaden entstanden ist, als dievon uns geforderte Pauschale.Wir behalten unsvor, in Abweichung von den unter Ziffer 16 aufgeführtenPauschalen eine höhere, konkreteEntschädigung zu fordern, soweit wir nachweisenkönnen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungenals die jeweils anwendbare Pauschaleentstanden sind. In diesem Fall sind wirverpflichtet, die geforderte Entschädigung unterBerücksichtigung der ersparten Aufwendungen<strong>und</strong> einer etwaigen, anderweitigenVerwendung der Reiseleistungen konkret zubeziffern <strong>und</strong> zu belegen.4.2 UmbuchungSollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung derReise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,des Reiseziels,des Ortes des Reiseantritts,der Unterkunftoder der Beförderungsart vorgenommenwerden, so entstehen uns in der Regel diegleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits.Wirmüssen Ihnen daher die Kosten in gleicherHöhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunktfür einen Rücktritt ergebenhätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungenberechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebührvon EUR 25.4.3 ErsatzteilnehmerIhr gesetzliches Recht, gemäß § 651 b BGB einenErsatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehendenBedingungen unberührt.5. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNehmen Sie einzelne Reiseleistungen die Ihnenordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitigerRückreise oder aus sonstigen zwingendenGründen nicht in Anspruch, so besteht keinAnspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.Wirwerden uns jedoch bei den Leistungsträgernum Erstattung der ersparten Aufwendungenbemühen.Diese Verpflichtung entfällt, wennes sich um völlig unerhebliche Leistungen handeltoder wenn einer Erstattung gesetzliche oderbehördliche Bestimmungen entgegenstehen.Die Erstattung der von uns lediglich vermitteltenOriginal-Gutscheine (z. B. Hotelketten, Mietwagen)ist in den Ziffern 4.1 <strong>und</strong> 16.unter „Rücktritt“bzw.„Rücktrittspauschale“ geregelt.6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl<strong>und</strong> Kündigung durchden ReiseveranstalterWir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreicheneiner ausgeschriebenen oder behördlichfestgelegten Mindestteilnehmerzahl nurdann vom Reisevertrag zurücktreten,wenn in derReiseausschreibung sowie in der Reisebestätigungfür die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahlhingewiesen <strong>und</strong> diese Zahlsowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor demvertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärungzugegangen sein muss, angegebenwurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet,Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungfür die Nichtdurchführung der Reise hiervon inKenntnis zu setzen <strong>und</strong> Ihnen die Rücktrittserklärungschnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhaltenden eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunktersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahlnicht erreicht werden kann, werden wir Sie davonunterrichten.7. Kündigung aus verhaltensbedingtenGründenWir können vom Reisevertrag zurücktreten odernach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltungeiner Frist kündigen, wenn der Reisendedie Durchführung der Reise ungeachtet unsererAbmahnung nachhaltig stört oder wenn er sichin einem solchen Maß vertragswidrig verhält,dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigtist.Kündigen wir,so behalten wir denAnspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedochden Wert der ersparten Aufwendungensowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, diewir aus einer anderweitigen Verwendung dernicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen,einschließlichder uns von den Leistungsträgerngutgebrachten Beträge.8. Aufhebung des Vertrages wegen höhererGewaltZur Kündigung des Reisevertrages wird auf diegesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch(BGB) verwiesen, die wie folgt lautet:„§ 651 j BGB“(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschlussnicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblicherschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sokönnen sowohl der Reiseveranstalter als auchder Reisende den Vertrag allein nach Maßgabedieser Vorschrift kündigen.(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt,so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3,Sätze 1 <strong>und</strong> 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. DieMehrkosten für die Rückbeförderung sind vonden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigenfallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.9. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkungder Haftung)9.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung.Unsere vertragliche Haftung für Schäden, dienicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Ges<strong>und</strong>heit resultieren, ist auf den dreifachenReisepreis beschränkta. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlichnoch grob fahrlässig herbeigeführt wordenist, oderb. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenenSchaden allein wegen eines Verschuldenseines Leistungsträgers verantwortlich sind.Möglicherweisedarüber hinausgehende Ansprüchenach dem Montrealer Übereinkommen bzw.demLuftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkungunberührt.–>280<strong>Mittel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Südamerika</strong> <strong>Winter</strong> 2013/14

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