MEIER’S <strong>WELTREISEN</strong>/SERVICE INFOTEILAllgemeine ReisebedingungenDie Reisebedingungen ergänzen die §§651 aff. BGB <strong>und</strong> regeln die Rechtsbeziehungenzwischen Ihnen <strong>und</strong> uns. Sie sind auf derGr<strong>und</strong>lage der Empfehlung des DRV (DeutscherReiseVerband) gemäß § 38 GWB erstelltworden <strong>und</strong> werden von Ihnen bei derBuchung anerkannt. Abweichungen in derjeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang.Bitte lesen Sie diese <strong>und</strong> den folgendenText sorgfältig durch.1. Anmeldung <strong>und</strong> BestätigungSie können unsere Angebote in jedem DER-,DERPART- <strong>und</strong> ATLAS-Reisebüro, in jeder ADAC-Geschäftsstelle <strong>und</strong> in jeder MEIER’S <strong>WELTREISEN</strong>Agentur buchen.Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung)bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertragesverbindlich an.Gr<strong>und</strong>lage dieses Angebotessind die Reiseausschreibung <strong>und</strong> unsereetwaigen ergänzenden Informationen für diejeweilige Reise,soweit Ihnen diese vorliegen.Reisevermittler(z. B. Reisebüros) <strong>und</strong> Leistungsträger(z.B.Hotels,Beförderungsunternehmen) sindnicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zumachen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertragesabändern, über die vertraglich zugesagtenLeistungen hinausgehen oder im Widerspruchzur Reiseausschreibung stehen.Orts- <strong>und</strong>Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegebenwerden, sind für unsere Leistungspflichtnicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrücklicheVereinbarung mit Ihnen zum Inhaltdes Reisevertrags gemacht wurden.Die Buchungkann schriftlich,mündlich,telefonisch,per Telefaxoder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sieauch für alle in der Anmeldung mit aufgeführtenTeilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Siejedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungeneinstehen, wenn Sie eine entsprechendegesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche<strong>und</strong> gesonderte Erklärung übernommen haben.Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärungzustande. Diese bedarf keinerbestimmten Form. Bei oder unverzüglich nachVertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftlicheReisebestätigung übermitteln. Hierzu sindwir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung wenigerals 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhaltder Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebotvor,an das wir für die Dauer von 10 Tagen geb<strong>und</strong>ensind. Der Vertrag kommt auf der Gr<strong>und</strong>lagedieses neuen Angebots zustande, wenn Sie unsinnerhalb der Bindungsfrist die Annahme durchausdrückliche Zusage oder Anzahlung erklären.2. BezahlungIn allen nachstehend aufgeführten Fällen gilt fürdie Fälligkeit von Zahlungen Folgendes:Zahlungenauf den Reisepreis vor der Reise dürfen nurgegen Aushändigung des Sicherungsscheinesim Sinne von § 651 k Abs.3 BGB erfolgen.Im Regelfallzahlen Sie bei Vertragsabschluss bitte25% des Reisepreises an. Diese Anzahlung wirdauf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreiszahlen Sie bitte etwa 28 Tage vor Reisebeginn.Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt dieBelastung Ihres Kontos automatisch zu den jeweiligenTerminen.Für Kreditkartenzahlungen –außer bei Nur-Flug-Buchungen- erheben wir einnicht kostendeckendes Entgelt in Höhe von 0,6%des Reisepreises. Die Reiseunterlagen erhaltenSie nach Bezahlung immer in Ihrer Buchungsstelle.Ausden Programm oder Kataloghinweisenkönnen sich für einzelne Leistungen (z. B. für einigeFlugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben.Bei Stornierung der kompletten Buchungwerden anfallende Gebühren sofort fällig.LeistenSie die Anzahlung <strong>und</strong>/oder die Restzahlungnicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten,so sind wir berechtigt, nach Mahnungmit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten<strong>und</strong> Sie mit den Rücktrittskosten gemäßZiffer 4.1, 16 zu belasten.3. Leistungs- <strong>und</strong> Preisänderungen3.1Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungenvon dem vereinbarten Inhalt desReisevertrages (z.B.Flugzeitenänderungen, Änderungendes Programmablaufs, Hotelwechsel),die nach Vertragsschluss notwendig werden<strong>und</strong> die von uns nicht wider Treu <strong>und</strong> Glaubenherbeigeführt wurden, sind gestattet, soweitdie Änderungen oder Abweichungen nicht erheblichsind <strong>und</strong> den Gesamtzuschnitt der gebuchtenReise nicht beeinträchtigen. EventuelleGewährleistungsansprüche bleiben unberührt,soweit die geänderten Leistungen mitMängeln behaftet sind.Wir werden Sie von Leistungsänderungenoder -abweichungen unverzüglichin Kenntnis setzen.Im Falle einer erheblichenÄnderung einer wesentlichen Reiseleistungsind Sie berechtigt, unentgeltlich vomVertrag zurückzutreten oder die Teilnahme aneiner mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,wenn wir in der Lage sind, eine solcheReise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebotanzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitteunverzüglich nach unserer Erklärung über dieÄnderung der Reiseleistung oder die Absage derReise uns gegenüber geltend machen.3.2Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen <strong>und</strong>mit der Buchung bestätigten Preise im Fall derErhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabenfür bestimmte Leistungen, wie HafenoderFlughafengebühren oder einer Änderungder für die betreffende Reise geltenden Wechselkursewie folgt zu ändern: Erhöhen sich die beiAbschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,insbesondere die Treibstoffkosten,so können wir den Reisepreis nach Maßgabeder nachfolgenden Berechnung erhöhen:a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhungkönnen wir vom Reisenden den Erhöhungsbetragverlangen.b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmenpro Beförderungsmittel geforderten,zusätzlichen Beförderungskostendurch die Zahl der Sitzplätze des vereinbartenBeförderungsmittels geteilt.Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag fürden Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.Werden die bei Abschluss des Reisevertragesbestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebührenuns gegenüber erhöht, können wirden Reisepreis um den entsprechenden, anteiligenBetrag heraufsetzen. Bei einer Änderungder Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrageskann der Reisepreis in dem Umfang erhöhtwerden, in dem sich die Reise dadurch füruns verteuert hat.Eine Erhöhung ist nur zulässig,sofern zwischen Vertragsschluss <strong>und</strong> dem vereinbartenReisetermin mehr als 4 Monate liegen<strong>und</strong> die zur Erhöhung führenden Umstände vorVertragsschluss noch nicht eingetreten <strong>und</strong> beiVertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.Im Falle einer nachträglichen Änderung desReisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vorReiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungenum mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohneGebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oderdie Teilnahme an einer mindestens gleichwertigenReise zu verlangen, wenn wir in der Lagesind,eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie ausunserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenanntenRechte wollen Sie bitte unverzüglichnach unserer Erklärung über die Preiserhöhunguns gegenüber geltend machen.4. Rücktritt des K<strong>und</strong>en, Umbuchung, Ersatzteilnehmer4.1 RücktrittSie können jederzeit vor Reisebeginn von derReise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüberunter der am Ende der Reisebedingungenangegebenen Anschrift zu erklären. Falls dieReise über ein Reisebüro gebucht wurde, kannder Rücktritt auch diesem gegenüber erklärtwerden.Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlichzu erklären.Treten Sie vom Reisevertrag zurückoder treten Sie die Reise nicht an, so verlierenwir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessenkönnen wir eine angemessene Entschädigungfür die bis zum Rücktritt getroffenenReisevorkehrungen <strong>und</strong> unsere Aufwendungenin Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreisverlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigungder gewöhnlich ersparten Aufwendungen<strong>und</strong> möglichen anderweitigen Verwendungpauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruchesentnehmen Sie bitte Ziffer 16 dieserReisebedingungen. Es bleibt Ihnen der Nachweisunbenommen, dass kein oder ein wesentlichgeringerer Schaden entstanden ist, als dievon uns geforderte Pauschale.Wir behalten unsvor, in Abweichung von den unter Ziffer 16 aufgeführtenPauschalen eine höhere, konkreteEntschädigung zu fordern, soweit wir nachweisenkönnen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungenals die jeweils anwendbare Pauschaleentstanden sind. In diesem Fall sind wirverpflichtet, die geforderte Entschädigung unterBerücksichtigung der ersparten Aufwendungen<strong>und</strong> einer etwaigen, anderweitigenVerwendung der Reiseleistungen konkret zubeziffern <strong>und</strong> zu belegen.4.2 UmbuchungSollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung derReise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,des Reiseziels,des Ortes des Reiseantritts,der Unterkunftoder der Beförderungsart vorgenommenwerden, so entstehen uns in der Regel diegleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits.Wirmüssen Ihnen daher die Kosten in gleicherHöhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunktfür einen Rücktritt ergebenhätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungenberechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebührvon EUR 25.4.3 ErsatzteilnehmerIhr gesetzliches Recht, gemäß § 651 b BGB einenErsatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehendenBedingungen unberührt.5. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNehmen Sie einzelne Reiseleistungen die Ihnenordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitigerRückreise oder aus sonstigen zwingendenGründen nicht in Anspruch, so besteht keinAnspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.Wirwerden uns jedoch bei den Leistungsträgernum Erstattung der ersparten Aufwendungenbemühen.Diese Verpflichtung entfällt, wennes sich um völlig unerhebliche Leistungen handeltoder wenn einer Erstattung gesetzliche oderbehördliche Bestimmungen entgegenstehen.Die Erstattung der von uns lediglich vermitteltenOriginal-Gutscheine (z. B. Hotelketten, Mietwagen)ist in den Ziffern 4.1 <strong>und</strong> 16.unter „Rücktritt“bzw.„Rücktrittspauschale“ geregelt.6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl<strong>und</strong> Kündigung durchden ReiseveranstalterWir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreicheneiner ausgeschriebenen oder behördlichfestgelegten Mindestteilnehmerzahl nurdann vom Reisevertrag zurücktreten,wenn in derReiseausschreibung sowie in der Reisebestätigungfür die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahlhingewiesen <strong>und</strong> diese Zahlsowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor demvertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärungzugegangen sein muss, angegebenwurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet,Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungfür die Nichtdurchführung der Reise hiervon inKenntnis zu setzen <strong>und</strong> Ihnen die Rücktrittserklärungschnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhaltenden eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunktersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahlnicht erreicht werden kann, werden wir Sie davonunterrichten.7. Kündigung aus verhaltensbedingtenGründenWir können vom Reisevertrag zurücktreten odernach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltungeiner Frist kündigen, wenn der Reisendedie Durchführung der Reise ungeachtet unsererAbmahnung nachhaltig stört oder wenn er sichin einem solchen Maß vertragswidrig verhält,dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigtist.Kündigen wir,so behalten wir denAnspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedochden Wert der ersparten Aufwendungensowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, diewir aus einer anderweitigen Verwendung dernicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen,einschließlichder uns von den Leistungsträgerngutgebrachten Beträge.8. Aufhebung des Vertrages wegen höhererGewaltZur Kündigung des Reisevertrages wird auf diegesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch(BGB) verwiesen, die wie folgt lautet:„§ 651 j BGB“(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschlussnicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblicherschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sokönnen sowohl der Reiseveranstalter als auchder Reisende den Vertrag allein nach Maßgabedieser Vorschrift kündigen.(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt,so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3,Sätze 1 <strong>und</strong> 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. DieMehrkosten für die Rückbeförderung sind vonden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigenfallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.9. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkungder Haftung)9.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung.Unsere vertragliche Haftung für Schäden, dienicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Ges<strong>und</strong>heit resultieren, ist auf den dreifachenReisepreis beschränkta. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlichnoch grob fahrlässig herbeigeführt wordenist, oderb. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenenSchaden allein wegen eines Verschuldenseines Leistungsträgers verantwortlich sind.Möglicherweisedarüber hinausgehende Ansprüchenach dem Montrealer Übereinkommen bzw.demLuftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkungunberührt.–>280<strong>Mittel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Südamerika</strong> <strong>Winter</strong> 2013/14
MEIER’S <strong>WELTREISEN</strong>/SERVICE INFOTEIL9.2. Deliktische HaftungsbeschränkungUnsere deliktische Haftung für Sachschäden, dienicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,istauf den dreifachen Reisepreis beschränkt.Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je K<strong>und</strong>e<strong>und</strong> Reise. Möglicherweise darüber hinausgehendeAnsprüche im Zusammenhang mit Reisegepäcknach dem Montrealer Übereinkommenbleiben von der Beschränkung unberührt.9.3 Haftungsausschluss für FremdleistungenWir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen-<strong>und</strong> Sachschäden im Zusammenhang mitLeistungen, die als Fremdleistungen lediglichvermittelt werden (z.B.Ausflüge, Sportveranstaltungen,Theaterbesuche,Ausstellungen,Beförderungsleistungenvon <strong>und</strong> zum ausgeschriebenenAusgangs- <strong>und</strong> Zielort), wenn diese Leistungenin der Reiseausschreibung <strong>und</strong> der Buchungsbestätigungausdrücklich <strong>und</strong> unter Angabe desvermittelten Vertragspartners als Fremdleistungenso eindeutig gekennzeichnet werden, dasssie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungensind.Wir haften jedocha. für Leistungen, welche die Beförderung vomausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zumausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungenwährend der Reise <strong>und</strong> die Unterbringungwährend der Reise beinhalten,b. wenn <strong>und</strong> insoweit für einen Ihnen entstandenenSchaden die Verletzung von Hinweis- oderOrganisationspflichten durch uns ursächlich gewordenist.10. Gewährleistung10.1 Abhilfe <strong>und</strong> MitwirkungspflichtenWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, sokönnen Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es -unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht- Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet,alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einerBehebung der Störung beizutragen <strong>und</strong>eventuell entstehenden Schaden möglichst geringzu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sindinsbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungenunverzüglich anzuzeigen. Dies gilt nur dannnicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslosoder aus anderen Gründen unzumutbar ist.WendenSie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichenVertreter im jeweiligen Zielgebiet (sieheReiseunterlagen). Die Reiseleitung bzw. örtlicheVertretung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen,sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt,Ansprüche anzuerkennen.Sofern die Reiseunterlagenkeinen Hinweis auf einen örtlichenVertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direktmit uns in Verbindung! Sie erreichen MEIER’S<strong>WELTREISEN</strong> unter der Sammelnummer 0699588-00 bzw. unter der aus Ihren Reiseunterlagenersichtlichen Durchwahl: Montag - Freitag9-18 Uhr MEZ, Samstag (nur Durchwahl) oder069 9588-5990 (Chef vom Dienst) 9-12 Uhr MEZFax 069 9588-1010.Geben Sie bitte in jedem Falldie im Gutschein/ Mietvertrag genannte Reisenummer,das Reiseziel, die Reisedaten <strong>und</strong> dieoben genannte Durchwahl an.10.2 Fristsetzung vor Kündigung desVertragesWollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangelsder in § 615 c BGB bezeichneten Artnach § 651 e BGB aus wichtigem, für uns erkennbarenGr<strong>und</strong> wegen Unzumutbarkeit kündigen,müssen Sie uns zuvor eine angemessene Frist zurAbhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht,wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigertwird oder wenn die sofortige Kündigungdes Vertrages durch ein besonderes, für uns erkennbaresInteresse Ihrerseits gerechtfertigtwird.10.3 Gepäckverlust <strong>und</strong> GepäckverspätungSchäden oder Zustellungsverzögerungen beiFlugreisen empfehlen wir dringend unverzüglichan Ort <strong>und</strong> Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.)der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungenab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefülltworden ist.Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigungbinnen 7 Tagen, bei Verspätunginnerhalb 21 Tagen nach Aushändigungvorzunehmen.Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigungoder die Fehlleitung von Reisegepäckder Reiseleitung oder der örtlichen Vertretungdes Veranstalters anzuzeigen.10.4 ReiseunterlagenBitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnendie erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalbder mitgeteilten Frist zugegangen sein sollten.11. Ausschluss von Ansprüchen11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßerErbringung der Reise nach den §§ 651c bis f BGBmüssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglichvorgesehener Beendigung der Reise unsgegenüber unter der nachfolgend angegebenenAnschrift geltend machen.11.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tagdes vertraglichen Reiseendes folgt.Fällt der letzteTag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsortstaatlich anerkannten allgemeinen Feiertagoder einen Sonnabend, so tritt an die Stelleeines solchen Tages der nächste Werktag.11.3 Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüchenur geltend machen,wenn Sie ohne Verschuldenan der Einhaltung der Frist verhindert wordensind.11.4 Die Frist aus 11.1 gilt auch für die Anmeldungvon Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungenbeim Gepäck im Zusammenhangmit Flügen gemäß Ziffer 10.3, wenn Gewährleistungsrechteaus den §§ 651 c Abs. 3, 651d,651e Abs. 3 <strong>und</strong> 4 BGB geltend gemacht werden.Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigungist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruchwegen Gepäckverspätungbinnen 21 Tagen nach Aushändigung geltendzu machen.12. Verjährung12.1 Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGBaus der Verletzung des Lebens, des Körpers oderder Ges<strong>und</strong>heit, die auf einer vorsätzlichen oderfahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstaltersoder eines gesetzlichen Vertreters oderErfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen,verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch fürAnsprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden,die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigenPflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einesgesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfendes Reiseveranstalters beruhen.12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651cbis 651f BGB verjähren in einem Jahr.12.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 <strong>und</strong> 12.2 beginntmit dem Tag,der dem Tag des vertraglichenReiseendes folgt.Fällt der letzte Tag der Frist aufeinen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlichanerkannten allgemeinen Feiertag oder einemSonnabend,so tritt an die Stelle eines solchen Tagesder nächste Werktag.12.4 Schweben zwischen Ihnen <strong>und</strong> uns Verhandlungenüber den Anspruch oder die den Anspruchbegründenden Umstände, so ist die Verjährunggehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzungder Verhandlungen verweigern. DieVerjährung tritt frühestens 3 Monate nach demEnde der Hemmung ein.13. Informationspflichten über die Identitätdes ausführenden Luftfahrtunternehmens;(sog.„Black List“)Aufgr<strong>und</strong> der EU-Verordnung zur Unterrichtungvon Fluggästen über die Identität des ausführendenLuftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet,Sie bei der Buchung über die Identität der ausführendenFluggesellschaft sowie sämtlicher imRahmen der gebuchten Reise zu erbringendenFlugbeförderungsleistungen zu informieren.Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaftnoch nicht fest, so sind wir verpflichtet,Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaftenzu nennen, die wahrscheinlich den Flugdurchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekanntist, welche Fluggesellschaft den Flugdurchführen wird, werden wir Sie hiervon inKenntnis setzen.Wechselt die zunächst genannteausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sieunverzüglich über den Wechsel informieren.Dieso genannte „Black List“ ist u.a.auf folgender Internetseiteabrufbar: http://air-ban.europa.eu14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsvorschriften14.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige einesStaates der Europäischen Union, in dem dieReise angeboten wird, über Bestimmungen vonPass-,Visa- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsvorschriften vor Vertragsabschlusssowie über deren evtl. Änderungenvor Reiseantritt zu unterrichten.Für Angehörigeanderer Staaten gibt das zuständige KonsulatAuskunft. Dabei wird davon ausgegangen,dass keine Besonderheiten in Ihrer Person <strong>und</strong>eventueller Mitreisender (z.B.Doppelstaatsangehörigkeit,Staatenlosigkeit) vorliegen.14.2 Für das Beschaffen <strong>und</strong> Mitführen der notwendigenReisedokumente, eventuell erforderlicheImpfungen sowie das Einhalten von Zoll<strong>und</strong>Devisenvorschriften sind ausschließlich Sieverantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgendieser Vorschriften erwachsen, z.B. dieZahlung von Rücktrittskosten,gehen zu Ihren Lasten.Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaftnicht,unzureichend oder falsch informiert haben.14.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung<strong>und</strong> den Zugang notwendigen Visa durchdie jeweilige diplomatische Vertretung, auchwenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,es sei denn, wir haben eigene Pflichtenschuldhaft verletzt.15. Reiseschutz (Reiserücktritts-Versicherungu.a.)Bitte beachten Sie,dass die in diesem Katalog genanntenReisepreise keine Reiserücktritts- Versicherung(RRV) bzw. Reiseabbruch-Versicherungenthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von IhrerReise zurücktreten, entstehen Stornokosten. BeiReiseabbruch können zusätzliche Rückreise- <strong>und</strong>sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehltsich der Abschluss des speziellen MEIER'S<strong>WELTREISEN</strong>-R<strong>und</strong>umSorglos-Schutzes der EU-ROPÄISCHE Reiseversicherung AG. Er beinhaltetneben der RRV einen umfassenden Reiseschutzmit Notruf-Service r<strong>und</strong> um die Uhr.16. Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 4.1)Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von dergewählten Leistung abhängig. Weitere Angabenzur Höhe der Rücktrittspauschale können Siedaher unseren Bedingungen beim jeweiligenAngebot entnehmen. Beachten Sie bitte unbedingtetwaige abweichende Angaben in denBuchungsbedingungen der einzelnen Angebote!Bitte beachten Sie außerdem:Haben Sie mehrereLeistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt(z.B. Flug <strong>und</strong> R<strong>und</strong>reise), so sind die Stornogebührendafür einzeln zu ermitteln <strong>und</strong> anschließendzu addieren. Die Stornogebühren der einzelnenKatalogprogramme listen wir nachfolgendeinzeln auf:16.1 Flugpauschal- <strong>und</strong>Anschlussarrangementsa. Flugpauschalreisen, Busreisen, Reisen für Selbstfahrersowie Hotels,City Specials,Transfers,AirportParken <strong>und</strong> Ausflüge, Eintrittskarten.bis 30 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises;vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;vom 21.-15.Tag vor Reiseantritt 40% d. Reisepr.;vom 14.-7.Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepr.;ab dem 6.Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepr.;ab dem 2.Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepr.b. Mietwagenbis 1 Tag vor Reiseantritt (Mietbeginn) erhebenwir EUR 26 pro Mietwagen-Gutschein. KeineErstattung bei vorzeitiger Rückgabe desFahrzeuges.c. Katamaran Seaman Journey <strong>und</strong> M/V SantaCruz auf den Galapagos-Inseln: bis 61 Tage vorReiseantritt 20%, ab 60 Tage vor Reiseantritt95% des Reisepreisesd. Skorpios Cruise Chile:bis 50 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreisesbis 40 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreisesbis 30 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreisesbis 16 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreisesab 15 Tage vor ReiseantrittReiseantritt oderNichtantritt 95%e. Es gelten bei allen R<strong>und</strong>reisen in <strong>Südamerika</strong>gesonderte Stornobedingungen. Diese sindüber das System abrufbar.f. Venezuela: Es gelten gesonderte Stornobedingungenfür Flugtransfers in Venezuela: 95%Stornogebühren nach Ablauf der Optionsfrist.g. Es gelten gesonderte Stornobedingungen inBrasilien bei Aufenthalt vom 20.12.-04.01. <strong>und</strong>Karneval. Ab dem 80. Tag vor Reiseantritt 95%Stornogebühren nach Ablauf der Optionsfrist.h. Segelschiffe/Katamaranebis 60 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreisesbis 30 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreisesbis 15 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreisesbis 2 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreisesab Reiseantritt oder Nichtantritt 95% des Reisepreises.Bitte beachten Sie, dass Namensänderungengr<strong>und</strong>sätzlich EUR 60 kosten.Segeltörn <strong>Mexiko</strong>bis 16 Tage vor Reiseantritt 70% des Reisepreises15 Tage bis Reiseantritt 100% des Reisepreisesi. Flüge zu tagesaktuellen Preisen mit derProduktkennung EF:Mit CondorFlüge zu Basistarifen (S-303,E-305,Z-307) nachFestbuchung 100% des Reisepreises.Flüge zu flexiblen Tarifen (Y-302, P-304, C-306)bis 29.Tag vor Reiseantritt EUR 150 pro Person;Vom 28.Tag bis 24 Std.vor Reiseantritt 45% desReisepreises;ab 24 Std.vor Reiseantritt 100% d.ReisepreisesMit airberlin (M-300/C-301)nach Festbuchung100% des Reisepreises.j. Flüge mit tagesaktuellen Preisen (XMWR) mitder Produktkennung TF:nach Festbuchung 100% des Reisepreisesk. Nur-Flug (ohne Bodenleistung) mit airberlinmit der Produktkennung MF: nach Festbuchung100% des Reisepreisesl. Sonstige gesonderte Stornobedingungen sindbei dem jeweiligen Produkt in der EDV hinterlegt<strong>und</strong> werden bei Buchung bzw.auf der Reisebestätigungentsprechend ausgewiesen.(Stand: Juli 2013)MEIER'S <strong>WELTREISEN</strong>Zweigniederlassung der DER Touristik FrankfurtGmbH & Co.KGEmil-von-Behring-Straße 6, 60424 FrankfurtSitz <strong>und</strong> Amtsgericht Frankfurt/Main · HRA28563UST.-IDNR.: DE 192 698 716Komplementärin DERTOUR GeschäftsführungsGmbHSitz u.Amtsgericht Frankfurt am Main HRB44820Geschäftsführer: Michael Frese (Sprecher),Andreas Heimann<strong>Mittel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Südamerika</strong> <strong>Winter</strong> 2013/14281
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