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MEIER´S WELTREISEN - Mexiko, Mittel- und Südamerika - Winter ...

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MEIER’S <strong>WELTREISEN</strong>/SERVICE INFOTEIL9.2. Deliktische HaftungsbeschränkungUnsere deliktische Haftung für Sachschäden, dienicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,istauf den dreifachen Reisepreis beschränkt.Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je K<strong>und</strong>e<strong>und</strong> Reise. Möglicherweise darüber hinausgehendeAnsprüche im Zusammenhang mit Reisegepäcknach dem Montrealer Übereinkommenbleiben von der Beschränkung unberührt.9.3 Haftungsausschluss für FremdleistungenWir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen-<strong>und</strong> Sachschäden im Zusammenhang mitLeistungen, die als Fremdleistungen lediglichvermittelt werden (z.B.Ausflüge, Sportveranstaltungen,Theaterbesuche,Ausstellungen,Beförderungsleistungenvon <strong>und</strong> zum ausgeschriebenenAusgangs- <strong>und</strong> Zielort), wenn diese Leistungenin der Reiseausschreibung <strong>und</strong> der Buchungsbestätigungausdrücklich <strong>und</strong> unter Angabe desvermittelten Vertragspartners als Fremdleistungenso eindeutig gekennzeichnet werden, dasssie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungensind.Wir haften jedocha. für Leistungen, welche die Beförderung vomausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zumausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungenwährend der Reise <strong>und</strong> die Unterbringungwährend der Reise beinhalten,b. wenn <strong>und</strong> insoweit für einen Ihnen entstandenenSchaden die Verletzung von Hinweis- oderOrganisationspflichten durch uns ursächlich gewordenist.10. Gewährleistung10.1 Abhilfe <strong>und</strong> MitwirkungspflichtenWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, sokönnen Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es -unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht- Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet,alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einerBehebung der Störung beizutragen <strong>und</strong>eventuell entstehenden Schaden möglichst geringzu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sindinsbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungenunverzüglich anzuzeigen. Dies gilt nur dannnicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslosoder aus anderen Gründen unzumutbar ist.WendenSie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichenVertreter im jeweiligen Zielgebiet (sieheReiseunterlagen). Die Reiseleitung bzw. örtlicheVertretung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen,sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt,Ansprüche anzuerkennen.Sofern die Reiseunterlagenkeinen Hinweis auf einen örtlichenVertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direktmit uns in Verbindung! Sie erreichen MEIER’S<strong>WELTREISEN</strong> unter der Sammelnummer 0699588-00 bzw. unter der aus Ihren Reiseunterlagenersichtlichen Durchwahl: Montag - Freitag9-18 Uhr MEZ, Samstag (nur Durchwahl) oder069 9588-5990 (Chef vom Dienst) 9-12 Uhr MEZFax 069 9588-1010.Geben Sie bitte in jedem Falldie im Gutschein/ Mietvertrag genannte Reisenummer,das Reiseziel, die Reisedaten <strong>und</strong> dieoben genannte Durchwahl an.10.2 Fristsetzung vor Kündigung desVertragesWollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangelsder in § 615 c BGB bezeichneten Artnach § 651 e BGB aus wichtigem, für uns erkennbarenGr<strong>und</strong> wegen Unzumutbarkeit kündigen,müssen Sie uns zuvor eine angemessene Frist zurAbhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht,wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigertwird oder wenn die sofortige Kündigungdes Vertrages durch ein besonderes, für uns erkennbaresInteresse Ihrerseits gerechtfertigtwird.10.3 Gepäckverlust <strong>und</strong> GepäckverspätungSchäden oder Zustellungsverzögerungen beiFlugreisen empfehlen wir dringend unverzüglichan Ort <strong>und</strong> Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.)der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungenab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefülltworden ist.Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigungbinnen 7 Tagen, bei Verspätunginnerhalb 21 Tagen nach Aushändigungvorzunehmen.Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigungoder die Fehlleitung von Reisegepäckder Reiseleitung oder der örtlichen Vertretungdes Veranstalters anzuzeigen.10.4 ReiseunterlagenBitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnendie erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalbder mitgeteilten Frist zugegangen sein sollten.11. Ausschluss von Ansprüchen11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßerErbringung der Reise nach den §§ 651c bis f BGBmüssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglichvorgesehener Beendigung der Reise unsgegenüber unter der nachfolgend angegebenenAnschrift geltend machen.11.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tagdes vertraglichen Reiseendes folgt.Fällt der letzteTag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsortstaatlich anerkannten allgemeinen Feiertagoder einen Sonnabend, so tritt an die Stelleeines solchen Tages der nächste Werktag.11.3 Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüchenur geltend machen,wenn Sie ohne Verschuldenan der Einhaltung der Frist verhindert wordensind.11.4 Die Frist aus 11.1 gilt auch für die Anmeldungvon Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungenbeim Gepäck im Zusammenhangmit Flügen gemäß Ziffer 10.3, wenn Gewährleistungsrechteaus den §§ 651 c Abs. 3, 651d,651e Abs. 3 <strong>und</strong> 4 BGB geltend gemacht werden.Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigungist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruchwegen Gepäckverspätungbinnen 21 Tagen nach Aushändigung geltendzu machen.12. Verjährung12.1 Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGBaus der Verletzung des Lebens, des Körpers oderder Ges<strong>und</strong>heit, die auf einer vorsätzlichen oderfahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstaltersoder eines gesetzlichen Vertreters oderErfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen,verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch fürAnsprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden,die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigenPflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einesgesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfendes Reiseveranstalters beruhen.12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651cbis 651f BGB verjähren in einem Jahr.12.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 <strong>und</strong> 12.2 beginntmit dem Tag,der dem Tag des vertraglichenReiseendes folgt.Fällt der letzte Tag der Frist aufeinen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlichanerkannten allgemeinen Feiertag oder einemSonnabend,so tritt an die Stelle eines solchen Tagesder nächste Werktag.12.4 Schweben zwischen Ihnen <strong>und</strong> uns Verhandlungenüber den Anspruch oder die den Anspruchbegründenden Umstände, so ist die Verjährunggehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzungder Verhandlungen verweigern. DieVerjährung tritt frühestens 3 Monate nach demEnde der Hemmung ein.13. Informationspflichten über die Identitätdes ausführenden Luftfahrtunternehmens;(sog.„Black List“)Aufgr<strong>und</strong> der EU-Verordnung zur Unterrichtungvon Fluggästen über die Identität des ausführendenLuftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet,Sie bei der Buchung über die Identität der ausführendenFluggesellschaft sowie sämtlicher imRahmen der gebuchten Reise zu erbringendenFlugbeförderungsleistungen zu informieren.Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaftnoch nicht fest, so sind wir verpflichtet,Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaftenzu nennen, die wahrscheinlich den Flugdurchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekanntist, welche Fluggesellschaft den Flugdurchführen wird, werden wir Sie hiervon inKenntnis setzen.Wechselt die zunächst genannteausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sieunverzüglich über den Wechsel informieren.Dieso genannte „Black List“ ist u.a.auf folgender Internetseiteabrufbar: http://air-ban.europa.eu14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsvorschriften14.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige einesStaates der Europäischen Union, in dem dieReise angeboten wird, über Bestimmungen vonPass-,Visa- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsvorschriften vor Vertragsabschlusssowie über deren evtl. Änderungenvor Reiseantritt zu unterrichten.Für Angehörigeanderer Staaten gibt das zuständige KonsulatAuskunft. Dabei wird davon ausgegangen,dass keine Besonderheiten in Ihrer Person <strong>und</strong>eventueller Mitreisender (z.B.Doppelstaatsangehörigkeit,Staatenlosigkeit) vorliegen.14.2 Für das Beschaffen <strong>und</strong> Mitführen der notwendigenReisedokumente, eventuell erforderlicheImpfungen sowie das Einhalten von Zoll<strong>und</strong>Devisenvorschriften sind ausschließlich Sieverantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgendieser Vorschriften erwachsen, z.B. dieZahlung von Rücktrittskosten,gehen zu Ihren Lasten.Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaftnicht,unzureichend oder falsch informiert haben.14.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung<strong>und</strong> den Zugang notwendigen Visa durchdie jeweilige diplomatische Vertretung, auchwenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,es sei denn, wir haben eigene Pflichtenschuldhaft verletzt.15. Reiseschutz (Reiserücktritts-Versicherungu.a.)Bitte beachten Sie,dass die in diesem Katalog genanntenReisepreise keine Reiserücktritts- Versicherung(RRV) bzw. Reiseabbruch-Versicherungenthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von IhrerReise zurücktreten, entstehen Stornokosten. BeiReiseabbruch können zusätzliche Rückreise- <strong>und</strong>sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehltsich der Abschluss des speziellen MEIER'S<strong>WELTREISEN</strong>-R<strong>und</strong>umSorglos-Schutzes der EU-ROPÄISCHE Reiseversicherung AG. Er beinhaltetneben der RRV einen umfassenden Reiseschutzmit Notruf-Service r<strong>und</strong> um die Uhr.16. Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 4.1)Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von dergewählten Leistung abhängig. Weitere Angabenzur Höhe der Rücktrittspauschale können Siedaher unseren Bedingungen beim jeweiligenAngebot entnehmen. Beachten Sie bitte unbedingtetwaige abweichende Angaben in denBuchungsbedingungen der einzelnen Angebote!Bitte beachten Sie außerdem:Haben Sie mehrereLeistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt(z.B. Flug <strong>und</strong> R<strong>und</strong>reise), so sind die Stornogebührendafür einzeln zu ermitteln <strong>und</strong> anschließendzu addieren. Die Stornogebühren der einzelnenKatalogprogramme listen wir nachfolgendeinzeln auf:16.1 Flugpauschal- <strong>und</strong>Anschlussarrangementsa. Flugpauschalreisen, Busreisen, Reisen für Selbstfahrersowie Hotels,City Specials,Transfers,AirportParken <strong>und</strong> Ausflüge, Eintrittskarten.bis 30 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises;vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;vom 21.-15.Tag vor Reiseantritt 40% d. Reisepr.;vom 14.-7.Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepr.;ab dem 6.Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepr.;ab dem 2.Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepr.b. Mietwagenbis 1 Tag vor Reiseantritt (Mietbeginn) erhebenwir EUR 26 pro Mietwagen-Gutschein. KeineErstattung bei vorzeitiger Rückgabe desFahrzeuges.c. Katamaran Seaman Journey <strong>und</strong> M/V SantaCruz auf den Galapagos-Inseln: bis 61 Tage vorReiseantritt 20%, ab 60 Tage vor Reiseantritt95% des Reisepreisesd. Skorpios Cruise Chile:bis 50 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreisesbis 40 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreisesbis 30 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreisesbis 16 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreisesab 15 Tage vor ReiseantrittReiseantritt oderNichtantritt 95%e. Es gelten bei allen R<strong>und</strong>reisen in <strong>Südamerika</strong>gesonderte Stornobedingungen. Diese sindüber das System abrufbar.f. Venezuela: Es gelten gesonderte Stornobedingungenfür Flugtransfers in Venezuela: 95%Stornogebühren nach Ablauf der Optionsfrist.g. Es gelten gesonderte Stornobedingungen inBrasilien bei Aufenthalt vom 20.12.-04.01. <strong>und</strong>Karneval. Ab dem 80. Tag vor Reiseantritt 95%Stornogebühren nach Ablauf der Optionsfrist.h. Segelschiffe/Katamaranebis 60 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreisesbis 30 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreisesbis 15 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreisesbis 2 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreisesab Reiseantritt oder Nichtantritt 95% des Reisepreises.Bitte beachten Sie, dass Namensänderungengr<strong>und</strong>sätzlich EUR 60 kosten.Segeltörn <strong>Mexiko</strong>bis 16 Tage vor Reiseantritt 70% des Reisepreises15 Tage bis Reiseantritt 100% des Reisepreisesi. Flüge zu tagesaktuellen Preisen mit derProduktkennung EF:Mit CondorFlüge zu Basistarifen (S-303,E-305,Z-307) nachFestbuchung 100% des Reisepreises.Flüge zu flexiblen Tarifen (Y-302, P-304, C-306)bis 29.Tag vor Reiseantritt EUR 150 pro Person;Vom 28.Tag bis 24 Std.vor Reiseantritt 45% desReisepreises;ab 24 Std.vor Reiseantritt 100% d.ReisepreisesMit airberlin (M-300/C-301)nach Festbuchung100% des Reisepreises.j. Flüge mit tagesaktuellen Preisen (XMWR) mitder Produktkennung TF:nach Festbuchung 100% des Reisepreisesk. Nur-Flug (ohne Bodenleistung) mit airberlinmit der Produktkennung MF: nach Festbuchung100% des Reisepreisesl. Sonstige gesonderte Stornobedingungen sindbei dem jeweiligen Produkt in der EDV hinterlegt<strong>und</strong> werden bei Buchung bzw.auf der Reisebestätigungentsprechend ausgewiesen.(Stand: Juli 2013)MEIER'S <strong>WELTREISEN</strong>Zweigniederlassung der DER Touristik FrankfurtGmbH & Co.KGEmil-von-Behring-Straße 6, 60424 FrankfurtSitz <strong>und</strong> Amtsgericht Frankfurt/Main · HRA28563UST.-IDNR.: DE 192 698 716Komplementärin DERTOUR GeschäftsführungsGmbHSitz u.Amtsgericht Frankfurt am Main HRB44820Geschäftsführer: Michael Frese (Sprecher),Andreas Heimann<strong>Mittel</strong>- <strong>und</strong> <strong>Südamerika</strong> <strong>Winter</strong> 2013/14281

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