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Das Festbuch 2013 als pdf-Datei - des Burgverein Königstein eV

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Seit 1308 war Heinrich von Luxemburg,ein Adeliger ohne große Hausmacht,<strong>als</strong> Heinrich VII. deutscherKönig. Er ließ 1311 die „ComitiaNurings“, zu der <strong>Königstein</strong> gehörte, <strong>als</strong>Reichsgut einziehen. Die Gründe dafürsind nicht bekannt. Philipp III. vonFalkenstein folgte <strong>des</strong>halb dem Könignach Genua in Italien, der die Absichthatte, sich in Rom vom Papst zumKaiser krönen zu lassen. Der Falkensteinerwar erfolgreich und erreichtedie Rückerstattung <strong>des</strong> eingezogenenGebietes. Zum Dank verpflichtete ersich, den König bei seinem Vorhaben,nach Rom zu ziehen, zu unterstützen.Heinrich VII. wurde im Juni 1312 zumKaiser gekrönt, er verstarb jedochschon ein Jahr später in Italien.Vermutlich reiste Philipp III. vonRom nach Augsburg, wo er auf KönigJohann von Böhmen und Polen traf.Dieser, erst 1296 geboren, war derSohn Heinrichs und nahm <strong>als</strong> Reichsstatthalter<strong>des</strong>sen Vertretung im Reichwahr. In der Stadtrechtsurkunde werdenausdrücklich die treuen Dienste,die der edle Mann Philipp dem deutschenKönig Heinrich VII. erwiesenhatte, hervorgehoben.<strong>Das</strong> 13. und 14. Jahrhundert war dieZeit der Stadtrechtsverleihungen. 1300soll es bereits mehr <strong>als</strong> 500 deutscheStädte gegeben haben. 2 Üblicherweisegehörten zu einer Stadt eine eigeneGerichtsbarkeit, eine Ummauerungund ein Markt. Doch gibt es vieleStadtrechtsurkunden in unsererGegend, wie zum Beispiel die <strong>Königstein</strong>erUrkunde, die diese Merkmalenicht alle aufführen, sondern die den„Hinweis auf Bewidmung mit FrankfurterRecht <strong>als</strong> dem Recht der größten der vierwetterauischen (Reichs)Städte ...“ enthalten. 3Die Privilegien für <strong>Königstein</strong> bezogensich auf die Handhabung <strong>des</strong> bürgerlichenRechts, <strong>des</strong> Prozessrechts und<strong>des</strong> Strafrechts. <strong>Königstein</strong> gehörtesomit zum Frankfurter Stadtrechtskreis.<strong>Das</strong> älteste Recht für Frankfurtwurde <strong>als</strong> Gewohnheitsrecht erstm<strong>als</strong>1297 aufgezeichnet und später ergänzt.Zu Markt und Stadtmauer: Der erstenachweisbare Wochenmarkt fand in<strong>Königstein</strong> erst zu Stolberger Zeiten1568 auf dem Platz vor dem alten Rathausstatt, immer montags. In der 2.Hälfte <strong>des</strong> 14. Jahrhunderts finden wirauch eine Ummauerung der Oberstadt,die für 1359 bezeugt ist: Am 13. Aprilverschreiben der Burgmann Johan vonMunster und seine Frau Jutte „demKloster zu Rethirs zwei Pfund jährlichenZinses aus vier Häusern in der stad binnender muren zu Kunincsteyn ...“ 4 Außerhalb„der muren“ war die „Unterstadt“, auch„Tal“ genannt, in der Entstehung.Weiteres aus dem 14. JahrhundertAn anderer Stelle wird im Burgfestbuch<strong>2013</strong> über den Reichskrieg1364 bis 1366 und seine Auswirkungenberichtet, <strong>des</strong>halb wird hier nicht aufdieses Ereignis eingegangen. 5Im Jahr 1332 wird für <strong>Königstein</strong> erstm<strong>als</strong>ein Gerichtsiegel erwähnt: Am29. März verpfänden der <strong>Königstein</strong>erBürger Menges von Heckestad undseine Frau dem Pfarrer zu <strong>Königstein</strong>eine Jahresrente aus ihren Ländereien.Diese Verpfändung fand im Beiseinvon Zeugen statt, die Urkunde trägtdas Siegel der Stadt <strong>Königstein</strong>. 6In der Verwaltung gab es einen vonder Obrigkeit eingesetzten Schultheiß,24

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