Ein Mieter bleibt - Eigentümerjournal
Ein Mieter bleibt - Eigentümerjournal
Ein Mieter bleibt - Eigentümerjournal
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
14 <strong>Eigentümerjournal</strong>. | Juni 2005<br />
Von Fall zu Fall<br />
Peter Leitmann<br />
Gas- u. Ölfeuerungstechnik<br />
Neuenhofer Str. 34 i · 42349 Wuppertal<br />
Tel.: 4 08 79 95 · Fax: 4 08 79 96<br />
• Brennerwartung • Reparatur<br />
• Kesselreinigung • Modernisierung<br />
• Notdienst • Rufen Sie uns an!<br />
schlusses eine Garantieübernahme<br />
wäre. Vielmehr handelt es ich<br />
dabei nur um eine einfache Willenserklärung.<br />
<strong>Ein</strong> besondere Haftungsübernahme,<br />
wie sie eine Garantieübernahme<br />
erfordert, ist damit<br />
nicht verbunden (Urteil des<br />
Oberlandesgerichts Hamm vom<br />
2.11.2004 - 34 U 152/03 -). Dr. tt<br />
Übergang zum<br />
Wärme-Contracting<br />
Generell ist der Vermieter berechtigt,<br />
auch ohne Zustimmung des<br />
<strong>Mieter</strong>s die bisher von ihm vorgenommene<br />
Beheizung des Mietobjektes<br />
wirksam auf einen Dritten,<br />
einen Wärmecontractor zu übertragen.<br />
<strong>Ein</strong>e solche Regelung<br />
wirkt aber nicht im Innenverhältnis<br />
zwischen Vermieter und Mie-<br />
Die leistungsstarke Neugründung aus den Traditionsunternehmen<br />
Schopps & Knieriem, Poschen & Schreiner und Bernhard Giebel<br />
• Kanal- und Rohrreinigung<br />
• Industrieentsorgung<br />
• Kanal-TV<br />
• Grubenentleerung<br />
ter: Der Vermieter <strong>bleibt</strong> zur Wärmeversorgung<br />
verpflichtet und<br />
kann auch nur die mietvertraglich<br />
vereinbarten Betriebskosten – regelmäßig<br />
also nach der Heizkostenverordnung<br />
– verlangen. Die<br />
Heizkostenverordnung sieht jedoch<br />
keine kalkulatorischen Kosten<br />
für die Erneuerung, gegebenenfalls<br />
auch Finanzierung und<br />
Instandhaltung der Heizungsanlage<br />
sowie den Gewinn des Wärmelieferanten<br />
vor. Dementsprechend<br />
kann der Vermieter diese zusätzlichen<br />
Kosten auf den <strong>Mieter</strong> nur<br />
dann umlegen, wenn die Parteien<br />
eine entsprechende Vereinbarung<br />
getroffen haben, sei es ausdrücklich,<br />
sei es stillschweigend oder<br />
durch entsprechende mietvertragliche<br />
Klauseln.<br />
Die Heizkostenverordnung bietet<br />
keine Rechtsgrundlage dafür, eine<br />
mietvertraglich getroffene Vereinbarung<br />
über die Wärmeversorgung/-lieferung<br />
vermieterseits zu<br />
ändern. Auch kann sich der Vermieter<br />
für die <strong>Ein</strong>beziehung zusätzlicher<br />
Kosten nicht auf § 554<br />
BGB berufen. Danach ist der <strong>Mieter</strong><br />
zwar zur Duldung von Energiesparmaßnahmen<br />
verpflichtet,<br />
02 02 / 2 50 02 50<br />
02 12 / 7 74 74<br />
0 21 29 / 3 25 25<br />
24<br />
Stunden<br />
Funkservice<br />
maler<br />
granek<br />
für eine Auskoppelung von Vermieterpflichten<br />
geben diese Vorschriften<br />
aber nichts her.<br />
Weiter läßt sich zugunsten des<br />
Vermieters kein Leistungsbestimmungsrecht<br />
im Sinne des § 315<br />
BGB aus einer Vertragsklausel<br />
herleiten, wonach Umlegungsmaßnahmen<br />
und Abrechnungszeiträume<br />
nach billigem Ermessen<br />
vom Vermieter mit Wirkung für<br />
den nächsten Abrechnungszeitraum<br />
geändert werden können.<br />
<strong>Ein</strong>e derartige Vereinbarung bezieht<br />
sich nämlich nur auf das<br />
„Wie“ der Kostenbeteiligung des<br />
<strong>Mieter</strong>s, nicht indessen auf das<br />
„Ob“ ihrer Entstehung und ihrer<br />
Umlagefähigkeit.<br />
Weiter kann sich der Vermieter<br />
nicht auf eine Vertragsklausel berufen,<br />
wonach er berechtigt ist,<br />
neu entstehende Betriebskosten<br />
entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen<br />
in die Umlage einzubeziehen.<br />
Unter neu entstehenden<br />
Betriebskosten sind nämlich nur<br />
solche Kosten zu verstehen, über<br />
die zuvor noch gar keine Vereinbarung<br />
getroffen worden ist, was<br />
nicht zutrifft, wenn die Heizkosten<br />
im Mietvertrag geregelt worden<br />
Mit uns gehen Ihre Renovierungswünsche<br />
in Erfüllung!<br />
Schwelmer Str. 88<br />
42389 Wuppertal<br />
Tel. (02 02) 25 42 962<br />
Fax (02 02) 69 87 836