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Ein Mieter bleibt - Eigentümerjournal

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14 <strong>Eigentümerjournal</strong>. | Juni 2005<br />

Von Fall zu Fall<br />

Peter Leitmann<br />

Gas- u. Ölfeuerungstechnik<br />

Neuenhofer Str. 34 i · 42349 Wuppertal<br />

Tel.: 4 08 79 95 · Fax: 4 08 79 96<br />

• Brennerwartung • Reparatur<br />

• Kesselreinigung • Modernisierung<br />

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schlusses eine Garantieübernahme<br />

wäre. Vielmehr handelt es ich<br />

dabei nur um eine einfache Willenserklärung.<br />

<strong>Ein</strong> besondere Haftungsübernahme,<br />

wie sie eine Garantieübernahme<br />

erfordert, ist damit<br />

nicht verbunden (Urteil des<br />

Oberlandesgerichts Hamm vom<br />

2.11.2004 - 34 U 152/03 -). Dr. tt<br />

Übergang zum<br />

Wärme-Contracting<br />

Generell ist der Vermieter berechtigt,<br />

auch ohne Zustimmung des<br />

<strong>Mieter</strong>s die bisher von ihm vorgenommene<br />

Beheizung des Mietobjektes<br />

wirksam auf einen Dritten,<br />

einen Wärmecontractor zu übertragen.<br />

<strong>Ein</strong>e solche Regelung<br />

wirkt aber nicht im Innenverhältnis<br />

zwischen Vermieter und Mie-<br />

Die leistungsstarke Neugründung aus den Traditionsunternehmen<br />

Schopps & Knieriem, Poschen & Schreiner und Bernhard Giebel<br />

• Kanal- und Rohrreinigung<br />

• Industrieentsorgung<br />

• Kanal-TV<br />

• Grubenentleerung<br />

ter: Der Vermieter <strong>bleibt</strong> zur Wärmeversorgung<br />

verpflichtet und<br />

kann auch nur die mietvertraglich<br />

vereinbarten Betriebskosten – regelmäßig<br />

also nach der Heizkostenverordnung<br />

– verlangen. Die<br />

Heizkostenverordnung sieht jedoch<br />

keine kalkulatorischen Kosten<br />

für die Erneuerung, gegebenenfalls<br />

auch Finanzierung und<br />

Instandhaltung der Heizungsanlage<br />

sowie den Gewinn des Wärmelieferanten<br />

vor. Dementsprechend<br />

kann der Vermieter diese zusätzlichen<br />

Kosten auf den <strong>Mieter</strong> nur<br />

dann umlegen, wenn die Parteien<br />

eine entsprechende Vereinbarung<br />

getroffen haben, sei es ausdrücklich,<br />

sei es stillschweigend oder<br />

durch entsprechende mietvertragliche<br />

Klauseln.<br />

Die Heizkostenverordnung bietet<br />

keine Rechtsgrundlage dafür, eine<br />

mietvertraglich getroffene Vereinbarung<br />

über die Wärmeversorgung/-lieferung<br />

vermieterseits zu<br />

ändern. Auch kann sich der Vermieter<br />

für die <strong>Ein</strong>beziehung zusätzlicher<br />

Kosten nicht auf § 554<br />

BGB berufen. Danach ist der <strong>Mieter</strong><br />

zwar zur Duldung von Energiesparmaßnahmen<br />

verpflichtet,<br />

02 02 / 2 50 02 50<br />

02 12 / 7 74 74<br />

0 21 29 / 3 25 25<br />

24<br />

Stunden<br />

Funkservice<br />

maler<br />

granek<br />

für eine Auskoppelung von Vermieterpflichten<br />

geben diese Vorschriften<br />

aber nichts her.<br />

Weiter läßt sich zugunsten des<br />

Vermieters kein Leistungsbestimmungsrecht<br />

im Sinne des § 315<br />

BGB aus einer Vertragsklausel<br />

herleiten, wonach Umlegungsmaßnahmen<br />

und Abrechnungszeiträume<br />

nach billigem Ermessen<br />

vom Vermieter mit Wirkung für<br />

den nächsten Abrechnungszeitraum<br />

geändert werden können.<br />

<strong>Ein</strong>e derartige Vereinbarung bezieht<br />

sich nämlich nur auf das<br />

„Wie“ der Kostenbeteiligung des<br />

<strong>Mieter</strong>s, nicht indessen auf das<br />

„Ob“ ihrer Entstehung und ihrer<br />

Umlagefähigkeit.<br />

Weiter kann sich der Vermieter<br />

nicht auf eine Vertragsklausel berufen,<br />

wonach er berechtigt ist,<br />

neu entstehende Betriebskosten<br />

entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen<br />

in die Umlage einzubeziehen.<br />

Unter neu entstehenden<br />

Betriebskosten sind nämlich nur<br />

solche Kosten zu verstehen, über<br />

die zuvor noch gar keine Vereinbarung<br />

getroffen worden ist, was<br />

nicht zutrifft, wenn die Heizkosten<br />

im Mietvertrag geregelt worden<br />

Mit uns gehen Ihre Renovierungswünsche<br />

in Erfüllung!<br />

Schwelmer Str. 88<br />

42389 Wuppertal<br />

Tel. (02 02) 25 42 962<br />

Fax (02 02) 69 87 836

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