Ein Mieter bleibt - Eigentümerjournal
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Bauschlosserei<br />
Berkermann<br />
Kirchweg 8<br />
45549 Srockhövel<br />
Tel. 0 23 24 / 97 18 85<br />
6 <strong>Eigentümerjournal</strong>. | Juni 2005<br />
Neues aus’m Wuppertal<br />
Heizöltank-<br />
BERATUNG · SERVICE<br />
Pietroch GmbH<br />
Tankanlagenbau · Tankschutz<br />
Kündigungsfristen erneut geändert<br />
Für Wohnungsmieter gelten künftig nur noch drei Monate<br />
Seit der im Jahre 2001 verabschiedeten<br />
Mietrechtsreform herrschte hinsichtlich<br />
der Kündigungsfristen bei Wohnungsvermietung<br />
ein heilloses Durcheinander.<br />
Grund war eine mehr oder weniger<br />
verunglückte Übergangsregelung, die<br />
die Anwendung alten Rechts festschrieb,<br />
falls dies im Mietvertrag vereinbart<br />
war. Was man nun aber als<br />
„vereinbart“ im Sinne der Übergangsregelung<br />
anzusehen hatte, war nicht<br />
geregelt. Musste ein individueller <strong>Ein</strong>trag<br />
her? Reichte die formularmäßige<br />
Wiedergabe im Kleingedruckten? Wie<br />
sah es aus bei einem Verweis auf gesetzliche<br />
Vorschriften? Wie waren Fußnoten<br />
zu behandeln? Und wie Anhänge<br />
zum Mietvertrag?<br />
Für die verschiedensten Fallkonstellationen<br />
gab es Prozesse bis hoch zum<br />
Bundesgerichtshof. Die Karlsruher<br />
Richter entschieden in fast allen Fällen<br />
zugunsten der Vermieterseite. Dies<br />
wiederum passte dem Gesetzgeber<br />
nicht. So kam<br />
was kommen<br />
musste: Die Reform<br />
der Reform.<br />
Am 01.06.2005<br />
sind nun neue<br />
Regelungen in<br />
Kraft getreten.<br />
• Reinigung und<br />
• Überprüfung<br />
• Tankdruckproben<br />
• mit TÜV-Abnahme<br />
42349 Wuppertal<br />
Hahnerberger Straße 279<br />
� 02 02/40 00 97/4 05 40<br />
Sie sehen vor,<br />
dass Kündigungsfristen<br />
in<br />
Altverträgen<br />
nur noch in<br />
ganz eng begrenztenAusnahmefällen<br />
Anwendung<br />
finden, nämlich<br />
dann, wenn sie<br />
individuell<br />
(etwa in Form<br />
eines speziell<br />
auf das Mietverhältniszugeschnittenen<br />
Zusatzes zum Mietvertrag) vereinbart<br />
sind. Die bloße formularmäßige Wiedergabe<br />
im Kleingedruckten, in Fußnoten<br />
oder in Anhängen zum Mietvertrag<br />
reicht nicht mehr. In all diesen Fällen<br />
gilt das neue Mietrecht künftig uneingeschränkt.<br />
Für Wohnungsmieter bedeutet dies,<br />
dass sie unabhängig davon, wie lange<br />
sie schon im Hause wohnen, grundsätzlich<br />
mit einer Frist von drei Monaten<br />
kündigen können. Aber auch Vermieter<br />
profitieren unter Umständen von der<br />
Neuregelung. Zwar gelten bei längerer<br />
Wohndauer des <strong>Mieter</strong>s Fristen von 6<br />
oder 9 Monaten. Die überlange zwölfmonatige<br />
Kündigungsfrist, die das alte<br />
Recht nach einer Wohndauer von 10<br />
Jahren vorsah, ist seit dem 01.06.2005<br />
jedoch vom Tisch.<br />
Über die Frage, wann nach der Neuregelung<br />
zu verfahren ist, dürfte es nur in<br />
den seltensten Fällen zum Streit kommen.<br />
Der Gesetzgeber knüpft hier an<br />
die Zustellung der Kündigung an. Lag<br />
der <strong>Ein</strong>gang vor dem 1.6.2005, ist altes<br />
Recht anzuwenden, ansonsten gilt neues<br />
Recht. Wichtig: Wer nach altem<br />
Recht mit längerer Frist gekündigt hat,<br />
kann nach dem 1.6.2005 eine erneute<br />
Kündigung mit kürzerer Frist auszusprechen!<br />
Unverändert geblieben ist die Berechnung<br />
der Kündigungsfrist. Hier zählt<br />
der Monat in dem die Kündigung eingegangen<br />
ist mit, sofern die Zustellung<br />
bis zum dritten Werktag erfolgt ist. Was<br />
aber die wenigsten wissen, der Samstag<br />
gilt nach der neueren Rechtssprechung<br />
als Werktag!<br />
Auch an den Formalien hat sich nichts<br />
geändert. So müssen Kündigungen<br />
schriftlich erfolgen. Das heißt eine Unterschrift<br />
ist Pflicht. Außerdem muss der<br />
Wille, das Mietverhältnis beenden zu<br />
wollen, eindeutig aus dem Schreiben<br />
hervorgehen. Erklärungen, die an Bedingungen<br />
geknüpft sind (wenn sie<br />
nicht ..., dann...) reichen nicht.<br />
Klaus Riske