05.12.2012 Aufrufe

Ein Mieter bleibt - Eigentümerjournal

Ein Mieter bleibt - Eigentümerjournal

Ein Mieter bleibt - Eigentümerjournal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bauschlosserei<br />

Berkermann<br />

Kirchweg 8<br />

45549 Srockhövel<br />

Tel. 0 23 24 / 97 18 85<br />

6 <strong>Eigentümerjournal</strong>. | Juni 2005<br />

Neues aus’m Wuppertal<br />

Heizöltank-<br />

BERATUNG · SERVICE<br />

Pietroch GmbH<br />

Tankanlagenbau · Tankschutz<br />

Kündigungsfristen erneut geändert<br />

Für Wohnungsmieter gelten künftig nur noch drei Monate<br />

Seit der im Jahre 2001 verabschiedeten<br />

Mietrechtsreform herrschte hinsichtlich<br />

der Kündigungsfristen bei Wohnungsvermietung<br />

ein heilloses Durcheinander.<br />

Grund war eine mehr oder weniger<br />

verunglückte Übergangsregelung, die<br />

die Anwendung alten Rechts festschrieb,<br />

falls dies im Mietvertrag vereinbart<br />

war. Was man nun aber als<br />

„vereinbart“ im Sinne der Übergangsregelung<br />

anzusehen hatte, war nicht<br />

geregelt. Musste ein individueller <strong>Ein</strong>trag<br />

her? Reichte die formularmäßige<br />

Wiedergabe im Kleingedruckten? Wie<br />

sah es aus bei einem Verweis auf gesetzliche<br />

Vorschriften? Wie waren Fußnoten<br />

zu behandeln? Und wie Anhänge<br />

zum Mietvertrag?<br />

Für die verschiedensten Fallkonstellationen<br />

gab es Prozesse bis hoch zum<br />

Bundesgerichtshof. Die Karlsruher<br />

Richter entschieden in fast allen Fällen<br />

zugunsten der Vermieterseite. Dies<br />

wiederum passte dem Gesetzgeber<br />

nicht. So kam<br />

was kommen<br />

musste: Die Reform<br />

der Reform.<br />

Am 01.06.2005<br />

sind nun neue<br />

Regelungen in<br />

Kraft getreten.<br />

• Reinigung und<br />

• Überprüfung<br />

• Tankdruckproben<br />

• mit TÜV-Abnahme<br />

42349 Wuppertal<br />

Hahnerberger Straße 279<br />

� 02 02/40 00 97/4 05 40<br />

Sie sehen vor,<br />

dass Kündigungsfristen<br />

in<br />

Altverträgen<br />

nur noch in<br />

ganz eng begrenztenAusnahmefällen<br />

Anwendung<br />

finden, nämlich<br />

dann, wenn sie<br />

individuell<br />

(etwa in Form<br />

eines speziell<br />

auf das Mietverhältniszugeschnittenen<br />

Zusatzes zum Mietvertrag) vereinbart<br />

sind. Die bloße formularmäßige Wiedergabe<br />

im Kleingedruckten, in Fußnoten<br />

oder in Anhängen zum Mietvertrag<br />

reicht nicht mehr. In all diesen Fällen<br />

gilt das neue Mietrecht künftig uneingeschränkt.<br />

Für Wohnungsmieter bedeutet dies,<br />

dass sie unabhängig davon, wie lange<br />

sie schon im Hause wohnen, grundsätzlich<br />

mit einer Frist von drei Monaten<br />

kündigen können. Aber auch Vermieter<br />

profitieren unter Umständen von der<br />

Neuregelung. Zwar gelten bei längerer<br />

Wohndauer des <strong>Mieter</strong>s Fristen von 6<br />

oder 9 Monaten. Die überlange zwölfmonatige<br />

Kündigungsfrist, die das alte<br />

Recht nach einer Wohndauer von 10<br />

Jahren vorsah, ist seit dem 01.06.2005<br />

jedoch vom Tisch.<br />

Über die Frage, wann nach der Neuregelung<br />

zu verfahren ist, dürfte es nur in<br />

den seltensten Fällen zum Streit kommen.<br />

Der Gesetzgeber knüpft hier an<br />

die Zustellung der Kündigung an. Lag<br />

der <strong>Ein</strong>gang vor dem 1.6.2005, ist altes<br />

Recht anzuwenden, ansonsten gilt neues<br />

Recht. Wichtig: Wer nach altem<br />

Recht mit längerer Frist gekündigt hat,<br />

kann nach dem 1.6.2005 eine erneute<br />

Kündigung mit kürzerer Frist auszusprechen!<br />

Unverändert geblieben ist die Berechnung<br />

der Kündigungsfrist. Hier zählt<br />

der Monat in dem die Kündigung eingegangen<br />

ist mit, sofern die Zustellung<br />

bis zum dritten Werktag erfolgt ist. Was<br />

aber die wenigsten wissen, der Samstag<br />

gilt nach der neueren Rechtssprechung<br />

als Werktag!<br />

Auch an den Formalien hat sich nichts<br />

geändert. So müssen Kündigungen<br />

schriftlich erfolgen. Das heißt eine Unterschrift<br />

ist Pflicht. Außerdem muss der<br />

Wille, das Mietverhältnis beenden zu<br />

wollen, eindeutig aus dem Schreiben<br />

hervorgehen. Erklärungen, die an Bedingungen<br />

geknüpft sind (wenn sie<br />

nicht ..., dann...) reichen nicht.<br />

Klaus Riske

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!