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SICHERHEIT<br />
Brandschutz<br />
Die Auflagen hinsichtlich des Brandschutzes einer Liegenschaft geben<br />
die Landesstelle für Brandverhütung und die oberste Baubehörde<br />
der jeweiligen Gemeinde vor. Das sind Fachleute, die zu beurteilen<br />
haben, welche Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsauflagen<br />
zu erfüllen sind. Das betrifft insbesondere die Ausschilderung und Positionierung<br />
von Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Sprinkleranlage, Löschstation).<br />
Ebenfalls ein wichtiges Thema ist die Gestaltung und entsprechende<br />
Ausschilderung der Fluchtwege.<br />
Weiters ist ein großes Thema die Lagerung diverser feuergefährlicher Gegenstände innerhalb<br />
der Liegenschaft. So ist es z.B. verboten, auch wenn man es immer wieder sieht,<br />
seinen Brennholzbedarf für z.B. Kachelöfen in der Tiefgarage einzulagern. Es versteht sich<br />
von selbst, dass die Lagerung von schwer entflammbaren Gegenständen und explosiven<br />
Flüssigkeiten strengstens verboten ist.<br />
Als Verwaltung hat man dazu eine nicht unbeträchtliche Haftung zu tragen und die Verantwortung,<br />
dass diese Bestimmungen auch eingehalten werden und widrigenfalls alles<br />
zu unternehmen, dass den Bestimmungen bzw. Auflagen der genannten Behörden entsprochen<br />
wird.<br />
Private Feuerstellen wie z.B. Kamine für Kachelöfen müssen laufend gewartet werden,<br />
wobei hier die Verantwortung bei den jeweiligen Eigentümern liegt und diese an die<br />
Verwaltung den Nachweis zu erbringen haben, dass den feuerpolizeilichen Auflagen<br />
durch entsprechende Prüfung entsprochen wird.<br />
Alarmanlagen/Videoüberwachungen<br />
Der Schutz einer Liegenschaft reicht weiters auch in jenen Bereich, der<br />
in Zeiten wie diesen keine so unbedeutende Rolle spielt. Es ist kein Geheimnis,<br />
dass sich Schäden durch Einbrüche, Vandalismus und Diebstahl<br />
in den letzten Jahren sehr angehäuft haben, was natürlich die Frage<br />
aufwirft, wie man sich und sein wertvolles Eigentum bestmöglich schützen<br />
kann. Im Mehrparteienhausbereich hat eine allgemeine Alarmanlage nur<br />
einen untergeordneten Stellenwert, es ist jeder Bewohner selbst dafür verantwortlich,<br />
wie er sich und sein Eigentum schützt. Das hat in vielen Bereichen<br />
natürlich auch eine versicherungstechnische Relevanz, Versicherungen<br />
schreiben immer häufiger entsprechende Alarmschutzeinrichtungen<br />
vor, wenn sie bestimmte Deckungen aufnehmen.<br />
Im allgemeinen Mehrparteienwohnhausbereich hat sich in der letzten Zeit mehr die Frage<br />
der Videoüberwachung gestellt. Ursache für diese Ambitionen sind meist jene Dinge,<br />
die ärgerlich sind bzw. letztlich auch beträchtliche Mehrkosten verursachen. Als Beispiel<br />
zu nennen wäre die Müllentsorgungsdisziplin, wo eine Eigentümergemeinschaft versucht,