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SICHERHEIT<br />

Brandschutz<br />

Die Auflagen hinsichtlich des Brandschutzes einer Liegenschaft geben<br />

die Landesstelle für Brandverhütung und die oberste Baubehörde<br />

der jeweiligen Gemeinde vor. Das sind Fachleute, die zu beurteilen<br />

haben, welche Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsauflagen<br />

zu erfüllen sind. Das betrifft insbesondere die Ausschilderung und Positionierung<br />

von Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Sprinkleranlage, Löschstation).<br />

Ebenfalls ein wichtiges Thema ist die Gestaltung und entsprechende<br />

Ausschilderung der Fluchtwege.<br />

Weiters ist ein großes Thema die Lagerung diverser feuergefährlicher Gegenstände innerhalb<br />

der Liegenschaft. So ist es z.B. verboten, auch wenn man es immer wieder sieht,<br />

seinen Brennholzbedarf für z.B. Kachelöfen in der Tiefgarage einzulagern. Es versteht sich<br />

von selbst, dass die Lagerung von schwer entflammbaren Gegenständen und explosiven<br />

Flüssigkeiten strengstens verboten ist.<br />

Als Verwaltung hat man dazu eine nicht unbeträchtliche Haftung zu tragen und die Verantwortung,<br />

dass diese Bestimmungen auch eingehalten werden und widrigenfalls alles<br />

zu unternehmen, dass den Bestimmungen bzw. Auflagen der genannten Behörden entsprochen<br />

wird.<br />

Private Feuerstellen wie z.B. Kamine für Kachelöfen müssen laufend gewartet werden,<br />

wobei hier die Verantwortung bei den jeweiligen Eigentümern liegt und diese an die<br />

Verwaltung den Nachweis zu erbringen haben, dass den feuerpolizeilichen Auflagen<br />

durch entsprechende Prüfung entsprochen wird.<br />

Alarmanlagen/Videoüberwachungen<br />

Der Schutz einer Liegenschaft reicht weiters auch in jenen Bereich, der<br />

in Zeiten wie diesen keine so unbedeutende Rolle spielt. Es ist kein Geheimnis,<br />

dass sich Schäden durch Einbrüche, Vandalismus und Diebstahl<br />

in den letzten Jahren sehr angehäuft haben, was natürlich die Frage<br />

aufwirft, wie man sich und sein wertvolles Eigentum bestmöglich schützen<br />

kann. Im Mehrparteienhausbereich hat eine allgemeine Alarmanlage nur<br />

einen untergeordneten Stellenwert, es ist jeder Bewohner selbst dafür verantwortlich,<br />

wie er sich und sein Eigentum schützt. Das hat in vielen Bereichen<br />

natürlich auch eine versicherungstechnische Relevanz, Versicherungen<br />

schreiben immer häufiger entsprechende Alarmschutzeinrichtungen<br />

vor, wenn sie bestimmte Deckungen aufnehmen.<br />

Im allgemeinen Mehrparteienwohnhausbereich hat sich in der letzten Zeit mehr die Frage<br />

der Videoüberwachung gestellt. Ursache für diese Ambitionen sind meist jene Dinge,<br />

die ärgerlich sind bzw. letztlich auch beträchtliche Mehrkosten verursachen. Als Beispiel<br />

zu nennen wäre die Müllentsorgungsdisziplin, wo eine Eigentümergemeinschaft versucht,

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