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Versicherung<br />
Gebäudeversicherung<br />
Mit einer Gebäudeversicherung wird in der Regel die größte Investition eines Einzelnen<br />
abgesichert – seine Wohnung bzw. die Gebäudesubstanz.<br />
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden ab, die durch<br />
• Feuer<br />
• Blitzschlag,<br />
• Sturm und<br />
• Leitungswasserschäden entstehen.<br />
Daneben deckt die Gebäudehaftpflichtversicherung Schäden gegenüber Dritten ab<br />
(z.B. Dachlawine, Folgeschaden aufgrund des Überlaufens eines Wasserhahns usw.).<br />
Weiters sind grob zusammengefasst Schäden gedeckt, wie<br />
• Hochwasser,<br />
• Verstopfungsschäden,<br />
• Erdrutsch,<br />
• Erdbeben und andere Schadensursachen.<br />
Die Hausverwaltung verwaltet die Polizze und legt die Kosten der Polizze auf die einzelnen<br />
Wohnungseigentümer um. Bei einem Wohnungseigentümerwechsel geht der Versicherungsschutz<br />
für die Wohnung automatisch auf den neuen Eigentümer über.<br />
Wenn die versicherten Schadensursachen vorliegen, zahlt die Gebäudeversicherung in<br />
der Regel für:<br />
• Kosten für die Behebung der Schäden an den versicherten Gebäuden, Nebengebäuden<br />
und Garagen, sofern sie in der Polizze genau bezeichnet sind<br />
• Kosten für die Beseitigung von Schäden an mit dem Gebäude fest verbundenen Teilen<br />
wie Heizung, (Achtung: für vom Mieter eingebaute Teile wie z.B. Küche, sonst. Mobiliar,<br />
Hausrat usw. zahlt die Gebäudeversicherung nicht, hierzu muss eine Hausratsversicherung<br />
vorliegen)<br />
• Kosten für Schäden am Zubehör, welches zu Wohnzwecken oder zur Instandhaltung<br />
für das versicherte Gebäude dient<br />
• Kosten für Abbruch-, Aufräum- und Schutzarbeiten, Trocknungs-/Entfeuchtungskosten<br />
einschließlich Strom für den Betrieb von Entfeuchtungsgeräten