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Was ist der Unterschied zwischen Erhaltung, Verbesserung und nützlicher Verbesserung?<br />
Unter Erhaltung versteht man jene Bereiche, die ausschließlich darauf ausgerichtet sind,<br />
dass die Gebäudesubstanz "funktionstüchtig" bleibt und beinhaltet im Wesentlichen alle<br />
Reparaturen an der Gebäudesubstanz wie z.B. Sanierung des Daches, Reparaturaustausch<br />
der Fenster, Erneuerung der Heizanlage, usw.<br />
Die Unterscheidung zwischen Verbesserung und nützlicher Verbesserung ist in der Praxis<br />
sehr schwierig, weil z.B. die Erneuerung der Heizanalage bzw. Ersatz durch erneuerbare<br />
Energieträger durchaus als nützliche Verbesserung zu bewerten ist, andererseits die Installation<br />
einer Alarmanlage dort, wo noch keine vorhanden war eine absolute Verbesserung<br />
darstellt. Die Beantwortung dieser Frage lässt sich nur im Anlassfall und nicht einmal<br />
dort genau klären. Hier besteht durchaus eine Grauzone bei den Bewertungsmöglichkeiten.<br />
Ich bin Eigentümer in einer Liegenschaft und hatte dieses Jahr vermehrte private Ausgaben.<br />
Nun hat die Eigentümergemeinschaft eine Sanierung beschlossen, zu der ich die<br />
finanziellen Mittel nicht besitze, was soll ich tun?<br />
Grundsätzlich kann die Eigentümergemeinschaft keine Rücksicht darauf nehmen, ob sich<br />
ein Eigentümer die Erhaltung der Liegenschaft leisten kann oder nicht. Die Erhaltung der<br />
Liegenschaft stellt eine verbindliche Verpflichtung der Eigentümergemeinschaft dar. Genau<br />
genommen wäre dieser Eigentümer unter Zwang von den anteiligen Kosten zu beteiligen.<br />
Entgegengesetzt gefragt, es kann der Gemeinschaft nicht zugemutet werden,<br />
auf eine Erhaltung des Wertes zu verzichten, nur weil ein Eigentümer sich nicht dazu in<br />
der Lage sieht, einen Beitrag durch seine anteiligen Kosten zu leisten.