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SCHADEN<br />
Was ist zu tun?<br />
• Ruhe bewahren, auch wenn es in der Hektik eines Schadensereignisses schwer fällt.<br />
• Schaden versuchen so gering wie möglich zu halten.<br />
• Bestmögliche Absicherung des Schadensortes, ohne dabei die eigene Gesundheit zu<br />
gefährden.<br />
• Wenn möglich fotografische Dokumentation der Schäden (Digitalfotos mit geringer<br />
Auflösung).<br />
• Bei einem Brand die Feuerwehr immer sofort benachrichtigen (Notruf 122), erst dann<br />
kann man versuchen, einen kleineren Brand selbst zu löschen (Feuerlöscher im Stiegenhaus<br />
oder an sonst geeigneter Stelle stehen ausreichend zur Verfügung).<br />
• Bei Leitungswasserschäden den Haupthahn schließen.<br />
• Schnellstmöglich die Hausverwaltung kontaktieren (Notruf auch am Wochenende<br />
+43 650 763 77 04).<br />
• Zugefrorene Rohre immer vom Fachmann auftauen lassen.<br />
• Pfusch zahlt sich nicht aus, auch wenn es noch so gut gemeint ist, die Versicherung<br />
leistet für Pfusch keine Vergütung. Soll nicht heißen, dass die Versicherung z.B. für Aufräumen,<br />
Reinigen usw. nicht aufkommt. Schreiben Sie sich Ihren Aufwand für derartige<br />
Arbeiten auf und schicken Sie der Hausverwaltung die Aufstellung (mit Unterschrift und<br />
Bekanntgabe Ihrer Bankverbindung), diese kümmert sich darum, dass Ihre Arbeitsleistung<br />
adäquat abgegolten wird.<br />
Nach Meldung des Schadensfalls an unser Büro erfolgt die Bearbeitung des Schadensaktes<br />
zusammen mit der Gebäudeversicherung. Bei größeren Schäden wird in der Regel<br />
ein Sachverständiger an Ort und Stelle geschickt. Wenn möglich beschädigte Sachen<br />
(Teile) bitte aufheben.<br />
Sie können im Notfall Aufträge an Professionisten im Namen der Eigentümergemeinschaft<br />
erteilen (z.B. Notdienst-Installateur usw.). Rechnungen von Professionisten aber niemals<br />
selbst bezahlen. Weisen Sie die Handwerker darauf hin, dass sie sich in Zusammenhang<br />
mit der Rechnungsstellung direkt mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen sollten<br />
(diese zahlt die Rechnungen und reicht sie bei der Versicherung ein – Vorsteuerabzug!)