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Dipl.-Ing. Thomas Barth Lerchenstraße 43 87700 MemmingenDipl.-Ing. ArchitektThomas BarthLerchenstraße 4387700 MemmingenTelefon 08331/496467Thomas_Barth@online.deAnRegierung von Schwaben- Höhere Denkmalschutzbehörde -Fronhof 1086152 Augsburg20. April 2009Ehemaliger Zehntstadel in <strong>Steinheim</strong>, Egelseer Straße 3, 87700 Memmingen/Sth.9. Erinnerung zum Schreiben vom 26.08.2008Sehr geehrte Damen und HerrenBereits am 23.05.2007 wurde auch die Höhere Denkmalschutzbehörde vom Bürgerauschuß<strong>Steinheim</strong> über die Missstände an o. g. denkmalgeschützten Gebäude und die Untätigkeit desEigentümers und der Unteren Denkmalschutzbehörde in Kenntnis gesetzt. Sie teilten damals mit,dass die Beteiligten kooperativ seien und ihren Pflichten nachkämen.Mich als interessierten Bürger wundert es sehr, welche Pflichtauffassung hier anscheinendherrscht oder welche Zeiträume hier eventuell eingeräumt werden. Tatsache ist, dass in denvergangenen zwei Jahren – wie auch die Jahre davor – nichts unternommen worden ist, um dasGebäude vor dem weiteren Verfall zu schützen. Der Eigentümer wurde entweder nicht zwingendverpflichtet, sich darum zu kümmern oder er schert sich einen feuchten Kericht darum, was dieDenkmalschutzbehörde sagt. Ob nun Untätigkeit oder Unfähigkeit die Gründe sind, kann ich nichtbeurteilen. Fakt ist, dass hier in aller Öffentlichkeit, für jeden sichtbar und mit offensichtlicherToleranz der zuständigen Behörden ein klarer Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetzstattfindet und das Gebäude absichtlich der weiteren Zerstörung ausgesetzt wird, ein Verfall, dereventuell einen Abriß gerechtfertigen könnte, geradezu provoziert wird. Dies ist umsobedauerlicher, da es für dieses Gebäude durchaus noch Sanierungs- und Wiedernutzungsüberlegungengibt. Aber vielleicht sind gerade das die Gründe für die Untätigkeiten …Ich fordere Sie, als übergeordnete Behörde, hiermit auf, schnellstens die entsprechendenAnweisungen zu geben, die das Denkmalschutzgesetz für diese Fälle fordert, um zu retten, wasnoch zu retten ist. Sollten Sie anderer Meinung sein, geben Sie mir bitte Bescheid. Ich möchte Siedann auch um eine Auskunft bitten, ob es für mich als Bürger Möglichkeiten gibt, rechtlicheSchritte gegen diesen Gesetztesverstoß einzuleiten.Mit freundlichen GrüßenTHOMAS BARTHAnlage: Schreiben an Untere Denkmalschutzbehörde vom 20.04.2009Kopie: Landesamt für Denkmalpflege

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