05.12.2012 Aufrufe

kontakt- Ausgabe - VTH TOP-Partner / VTH TOP-Partner

kontakt- Ausgabe - VTH TOP-Partner / VTH TOP-Partner

kontakt- Ausgabe - VTH TOP-Partner / VTH TOP-Partner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

OTTER SCHUTZ GmbH-Workshop 2010:<br />

Neukundenakquisition<br />

– die „hohe Schule“<br />

des Vertriebs<br />

Stillstand ist Rückschritt. Die Krise hat es gezeigt. Wer nur<br />

seinen Kundenbestand pflegte, tat zwar das Richtige, aber<br />

davon zu wenig. Denn mit den rückläufigen Umsätzen der<br />

Bestandskunden ging zwangsläufig auch das eigene Geschäft<br />

zurück. Das einzige Rezept, um diesen Rückgang<br />

aufzuhalten oder<br />

gar in Wachstum<br />

umzukehren, ist die<br />

Neukundenakquisition.<br />

Freilich ist<br />

Neukundenakquise<br />

leichter gesagt als<br />

getan. Neue Kunden<br />

zu gewinnen ist die<br />

„hohe Schule des<br />

Vertriebs“. Erst recht<br />

in Zeiten, da auch die<br />

potentiellen Kunden<br />

in aller Regel mit den<br />

Bedingungen einer<br />

gebremsten Kon-<br />

Barbara Lehnert-Bauckhage,<br />

Geschäftsführerin der Fa. OTTER<br />

SCHUTZ GmbH (Mülheim/Ruhr):<br />

„Wir verkaufen Sicherheit. Das macht<br />

uns zu Sympathieträgern. Und wer<br />

Sympathie ‚rüberbringt’, verkauft auch<br />

mit Sicherheit besser.“<br />

Alles was Recht ist:<br />

„Kabelsätze“<br />

junktur zu kämpfen<br />

haben. Aber Neukundengewinnung<br />

ist eine<br />

unabdingbare strategischeManagementaufgabe.<br />

Nur: Wie sieht planmäßige<br />

und systematischeNeukun-<br />

Um fehlerhafte Kabelsätze geht es in diesem Rechtsfall<br />

und um die Frage, ob ein Händler den Querschnitt der<br />

Kabel bei ihrer Ablieferung überprüfen muss. Rechtsanwalt<br />

Henseler kennt die Details.<br />

Die Fakten<br />

Die Techno GmbH handelte mit Flachkabeln, die sie<br />

2006/2007 bei der Kabel AG auf Kabelrollen kaufte, auf<br />

bestimmte Längen zuschnitt und daraufhin die Kabelenden<br />

mit Verbindungssteckern versah. Diese sog. Kabelsätze<br />

werden in elektronischen Bauteilen verwendet wie z.B. in<br />

Computern. Solche Kabelsätze verkaufte die Techno GmbH<br />

an die Secur GmbH, die sie in Isolationsüberwachungsgeräte<br />

einbaute. Dort stellte sich heraus, dass der Querschnitt der<br />

Kabeladern um 0,08 mm unterhalb der vereinbarten Spezi-<br />

fikation „AWG 28“ lag. Die Secur<br />

GmbH gab die Kabelsätze an die<br />

Techno GmbH zurück, und diese<br />

denakquisition aus? Welche Rezepte greifen? Welche <strong>Partner</strong><br />

lassen sich dabei zu Verbündeten machen? Um über diese<br />

Fragen gemeinsam nachzudenken, lud der Sicherheitsschuh-<br />

Hersteller OTTER SCHUTZ GmbH (Mülheim/Ruhr) seine<br />

Handelspartner zum Workshop „Neukundenakquisition“<br />

Klaus Poerschke,<br />

Verkaufsberater der Fa.<br />

ARNO ERLEY GmbH<br />

(Velbert): „Wir haben<br />

schon jetzt eine ganz<br />

ausgezeichnete und<br />

sehr enge Zusammenarbeit,<br />

sprechen uns zwei-<br />

oder dreimal die Woche<br />

mit Heiko Terlinden,<br />

der bei der Fa. OTTER<br />

SCHUTZ GmbH im<br />

Außendienst tätig ist,<br />

ab, wo wir gemeinsam<br />

vorgehen, wer welche<br />

Kunden in der Ansprache übernimmt. Es ist sehr wichtig, mit Firmen<br />

wie OTTER oder KCL als <strong>Partner</strong> zusammenzuarbeiten, davon können<br />

wir beide nur profitieren. Das gilt auch für diese Veranstaltung,<br />

die in einer schwierigen Marktlage neue Wege aufzeigt. Ich selbst<br />

mache schon seit 20 Jahren Arbeitschutz, und so war mir natürlich<br />

vieles schon bekannt, aber z.B. bei der Adressgewinnung habe ich<br />

einiges Neue gelernt, was ich künftig ausprobieren möchte.“<br />

verklagte nach fruchtloser Vorkorrespondenz die Kabel AG<br />

auf Schadensersatz. Diese wies das Ansinnen zurück und<br />

meinte, die Techno GmbH habe den Kabelquerschnitt zumindest<br />

stichprobenhaft prüfen können und müssen. Mangels<br />

Prüfung und Mängelanzeige sei sie von etwaigen Rechten<br />

aus dem Mangel ausgeschlossen. Die Sache landete schließlich<br />

auf den Schreibtischen der Richter des 12. Zivilsenats<br />

bei dem Oberlandesgericht Nürnberg. Und was meinten die<br />

drei Weisen aus dem Frankenland?<br />

Im Vordergrund dieses Falles steht einmal mehr die Frage<br />

nach Art und Umfang kaufmännischer Untersuchungspflichten:<br />

Muss ein Zwischenhändler, so lautet die Frage,<br />

die Artikel, die er auf sein Lager nimmt und mit oder ohne<br />

Verarbeitung weiterverkauft, überprüfen? Wenn ja, wie<br />

weit geht eine solche Überprüfung?<br />

Die Rechtslage<br />

Antwort erste Frage: Ja. Auch der Handel muss gelieferte<br />

Ware unverzüglich nach Eingang prüfen und, wenn er<br />

einen Mangel findet, ihn unverzüglich seinem Lieferanten<br />

anzeigen.<br />

Antwort zweite Frage: Art und Umfang der Eingangskontrol-<br />

le richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall, also der Bran-<br />

che, der Betriebsgröße, der Art der Ware und dem Aufwand<br />

der Untersuchung. Als Faustregel gilt: Dem Handel sind<br />

detaillierte Untersuchungen im Allgemeinen<br />

nicht zuzumuten. Er kann<br />

sein Augenmerk regelmäßig auf<br />

die Verpackung, Oberfläche und<br />

andere äußerlich erkennbare<br />

Mängel beschränken, es sei<br />

denn, er hat Anlass zur Annahme,<br />

dass etwas mit der Ware<br />

nicht stimmt, so wenn sein Lieferant<br />

ihm schon öfters Mangelhaftes<br />

geliefert hat.<br />

Und hier? Hätte die Techno GmbH<br />

die Kabeladern auf ihre Dicke überprüfen<br />

müssen? Dafür spricht, dass eine solche Untersuchung<br />

mit verhältnismäßig geringem Aufwand möglich war. Sie<br />

hätte lediglich Stichproben des Kabels aufschneiden müssen<br />

und dann den Querschnitt elektronisch messen können.<br />

ein. Und zwar ganz bewusst die Vertriebsmitarbeiter aus der<br />

zweiten Reihe, die Außendienstler. Denn von ihrer Initiative,<br />

ihrer Intuition und ihrem Geschick hängt es in der Praxis ab,<br />

ob es beim Erstgespräch bleibt – oder ob daraus eine nachhaltige<br />

Kundenbeziehung wird.<br />

Thorben Götsch,<br />

Assistent der Geschäftsleitung<br />

der Fa. Otto<br />

Jörgensen & Sohn<br />

GmbH (Flensburg):<br />

„Wir haben bei uns keine<br />

Trennung zwischen<br />

Außen- und Innendienst,<br />

und so kennen wir das<br />

Thema Akquisition<br />

von beiden Seiten. Die<br />

Neukundenakquise ist<br />

zunächst einmal unser<br />

Bier. Aber im zweiten<br />

Schritt, spätestens dann,<br />

wenn das Gespräch auf den Schuh kommt, freuen wir uns, wenn<br />

wir den Außendienst von OTTER mit zu unserem Kunden nehmen<br />

können. Dabei ist für uns als Bindeglied zwischen Lieferindustrie und<br />

Abnehmerindustrie entscheidend wichtig, dass wir uns auf unsere<br />

Lieferanten verlassen können. Das geht nicht mit jedem. OTTER hat<br />

nicht nur gute Produkte, sondern ist auch ein absolut handelstreuer<br />

<strong>Partner</strong>, dem wir wiederum ein markentreuer <strong>Partner</strong> sind.“<br />

Zudem war sie keine<br />

„reine“ Händlerin,<br />

sondern verarbeitete<br />

die Kabel, indem sie<br />

sie zuschnitt und mit<br />

Steckern versah.<br />

Gegen die Überprüfungspflicht<br />

spricht, dass eine<br />

solche Prüfung zwangsläufig<br />

mit einem Substanzeingriff<br />

verbunden<br />

gewesen wäre, nämlich<br />

dem Aufschneiden eines<br />

oder mehrerer Kabel, und<br />

dass die Techno GmbH<br />

keinen Anlass hatte,<br />

gerade an dem richtigen<br />

Kabelquerschnitt zu zweifeln.<br />

Die Untersuchung Rechtsanwalt Peter Henseler<br />

der Ware auf alle erdenklichen<br />

Mängel ist aber so<br />

gut wie immer unzumutbar,<br />

weil unökonomisch. Offener oder verdeckter Mangel,<br />

das war hier die Frage. Die drei Richter aus dem Frankenland<br />

entscheiden sich gegen den offenen, also bei Ablieferung<br />

anzeigepflichtigen Mangel und gaben damit der Klage der<br />

Techno GmbH mit Urteil vom 25.11.2009 (Az. 12 U 715/09)<br />

dem Grunde nach statt. Übrigens entgegen der Vorinstanz.<br />

Das Landgericht Weiden hatte die Prüfpflicht noch bejaht<br />

(Urteil vom 16.2.2009, Az. 1 HK O 56/08). Glück gehabt!<br />

Tipp für die Praxis:<br />

Gerade dieser Fall zeigt wieder einmal: Die Ware<br />

bei Eingang besser mehr als zu wenig prüfen.<br />

Gibt es Methoden und Geräte, die eine einfache<br />

und schnelle Überprüfung möglich machen, sollte<br />

man sie anwenden und sich lieber nicht auf richterliches<br />

„Glück“ verlassen!<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!