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OTTER SCHUTZ GmbH-Workshop 2010:<br />
Neukundenakquisition<br />
– die „hohe Schule“<br />
des Vertriebs<br />
Stillstand ist Rückschritt. Die Krise hat es gezeigt. Wer nur<br />
seinen Kundenbestand pflegte, tat zwar das Richtige, aber<br />
davon zu wenig. Denn mit den rückläufigen Umsätzen der<br />
Bestandskunden ging zwangsläufig auch das eigene Geschäft<br />
zurück. Das einzige Rezept, um diesen Rückgang<br />
aufzuhalten oder<br />
gar in Wachstum<br />
umzukehren, ist die<br />
Neukundenakquisition.<br />
Freilich ist<br />
Neukundenakquise<br />
leichter gesagt als<br />
getan. Neue Kunden<br />
zu gewinnen ist die<br />
„hohe Schule des<br />
Vertriebs“. Erst recht<br />
in Zeiten, da auch die<br />
potentiellen Kunden<br />
in aller Regel mit den<br />
Bedingungen einer<br />
gebremsten Kon-<br />
Barbara Lehnert-Bauckhage,<br />
Geschäftsführerin der Fa. OTTER<br />
SCHUTZ GmbH (Mülheim/Ruhr):<br />
„Wir verkaufen Sicherheit. Das macht<br />
uns zu Sympathieträgern. Und wer<br />
Sympathie ‚rüberbringt’, verkauft auch<br />
mit Sicherheit besser.“<br />
Alles was Recht ist:<br />
„Kabelsätze“<br />
junktur zu kämpfen<br />
haben. Aber Neukundengewinnung<br />
ist eine<br />
unabdingbare strategischeManagementaufgabe.<br />
Nur: Wie sieht planmäßige<br />
und systematischeNeukun-<br />
Um fehlerhafte Kabelsätze geht es in diesem Rechtsfall<br />
und um die Frage, ob ein Händler den Querschnitt der<br />
Kabel bei ihrer Ablieferung überprüfen muss. Rechtsanwalt<br />
Henseler kennt die Details.<br />
Die Fakten<br />
Die Techno GmbH handelte mit Flachkabeln, die sie<br />
2006/2007 bei der Kabel AG auf Kabelrollen kaufte, auf<br />
bestimmte Längen zuschnitt und daraufhin die Kabelenden<br />
mit Verbindungssteckern versah. Diese sog. Kabelsätze<br />
werden in elektronischen Bauteilen verwendet wie z.B. in<br />
Computern. Solche Kabelsätze verkaufte die Techno GmbH<br />
an die Secur GmbH, die sie in Isolationsüberwachungsgeräte<br />
einbaute. Dort stellte sich heraus, dass der Querschnitt der<br />
Kabeladern um 0,08 mm unterhalb der vereinbarten Spezi-<br />
fikation „AWG 28“ lag. Die Secur<br />
GmbH gab die Kabelsätze an die<br />
Techno GmbH zurück, und diese<br />
denakquisition aus? Welche Rezepte greifen? Welche <strong>Partner</strong><br />
lassen sich dabei zu Verbündeten machen? Um über diese<br />
Fragen gemeinsam nachzudenken, lud der Sicherheitsschuh-<br />
Hersteller OTTER SCHUTZ GmbH (Mülheim/Ruhr) seine<br />
Handelspartner zum Workshop „Neukundenakquisition“<br />
Klaus Poerschke,<br />
Verkaufsberater der Fa.<br />
ARNO ERLEY GmbH<br />
(Velbert): „Wir haben<br />
schon jetzt eine ganz<br />
ausgezeichnete und<br />
sehr enge Zusammenarbeit,<br />
sprechen uns zwei-<br />
oder dreimal die Woche<br />
mit Heiko Terlinden,<br />
der bei der Fa. OTTER<br />
SCHUTZ GmbH im<br />
Außendienst tätig ist,<br />
ab, wo wir gemeinsam<br />
vorgehen, wer welche<br />
Kunden in der Ansprache übernimmt. Es ist sehr wichtig, mit Firmen<br />
wie OTTER oder KCL als <strong>Partner</strong> zusammenzuarbeiten, davon können<br />
wir beide nur profitieren. Das gilt auch für diese Veranstaltung,<br />
die in einer schwierigen Marktlage neue Wege aufzeigt. Ich selbst<br />
mache schon seit 20 Jahren Arbeitschutz, und so war mir natürlich<br />
vieles schon bekannt, aber z.B. bei der Adressgewinnung habe ich<br />
einiges Neue gelernt, was ich künftig ausprobieren möchte.“<br />
verklagte nach fruchtloser Vorkorrespondenz die Kabel AG<br />
auf Schadensersatz. Diese wies das Ansinnen zurück und<br />
meinte, die Techno GmbH habe den Kabelquerschnitt zumindest<br />
stichprobenhaft prüfen können und müssen. Mangels<br />
Prüfung und Mängelanzeige sei sie von etwaigen Rechten<br />
aus dem Mangel ausgeschlossen. Die Sache landete schließlich<br />
auf den Schreibtischen der Richter des 12. Zivilsenats<br />
bei dem Oberlandesgericht Nürnberg. Und was meinten die<br />
drei Weisen aus dem Frankenland?<br />
Im Vordergrund dieses Falles steht einmal mehr die Frage<br />
nach Art und Umfang kaufmännischer Untersuchungspflichten:<br />
Muss ein Zwischenhändler, so lautet die Frage,<br />
die Artikel, die er auf sein Lager nimmt und mit oder ohne<br />
Verarbeitung weiterverkauft, überprüfen? Wenn ja, wie<br />
weit geht eine solche Überprüfung?<br />
Die Rechtslage<br />
Antwort erste Frage: Ja. Auch der Handel muss gelieferte<br />
Ware unverzüglich nach Eingang prüfen und, wenn er<br />
einen Mangel findet, ihn unverzüglich seinem Lieferanten<br />
anzeigen.<br />
Antwort zweite Frage: Art und Umfang der Eingangskontrol-<br />
le richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall, also der Bran-<br />
che, der Betriebsgröße, der Art der Ware und dem Aufwand<br />
der Untersuchung. Als Faustregel gilt: Dem Handel sind<br />
detaillierte Untersuchungen im Allgemeinen<br />
nicht zuzumuten. Er kann<br />
sein Augenmerk regelmäßig auf<br />
die Verpackung, Oberfläche und<br />
andere äußerlich erkennbare<br />
Mängel beschränken, es sei<br />
denn, er hat Anlass zur Annahme,<br />
dass etwas mit der Ware<br />
nicht stimmt, so wenn sein Lieferant<br />
ihm schon öfters Mangelhaftes<br />
geliefert hat.<br />
Und hier? Hätte die Techno GmbH<br />
die Kabeladern auf ihre Dicke überprüfen<br />
müssen? Dafür spricht, dass eine solche Untersuchung<br />
mit verhältnismäßig geringem Aufwand möglich war. Sie<br />
hätte lediglich Stichproben des Kabels aufschneiden müssen<br />
und dann den Querschnitt elektronisch messen können.<br />
ein. Und zwar ganz bewusst die Vertriebsmitarbeiter aus der<br />
zweiten Reihe, die Außendienstler. Denn von ihrer Initiative,<br />
ihrer Intuition und ihrem Geschick hängt es in der Praxis ab,<br />
ob es beim Erstgespräch bleibt – oder ob daraus eine nachhaltige<br />
Kundenbeziehung wird.<br />
Thorben Götsch,<br />
Assistent der Geschäftsleitung<br />
der Fa. Otto<br />
Jörgensen & Sohn<br />
GmbH (Flensburg):<br />
„Wir haben bei uns keine<br />
Trennung zwischen<br />
Außen- und Innendienst,<br />
und so kennen wir das<br />
Thema Akquisition<br />
von beiden Seiten. Die<br />
Neukundenakquise ist<br />
zunächst einmal unser<br />
Bier. Aber im zweiten<br />
Schritt, spätestens dann,<br />
wenn das Gespräch auf den Schuh kommt, freuen wir uns, wenn<br />
wir den Außendienst von OTTER mit zu unserem Kunden nehmen<br />
können. Dabei ist für uns als Bindeglied zwischen Lieferindustrie und<br />
Abnehmerindustrie entscheidend wichtig, dass wir uns auf unsere<br />
Lieferanten verlassen können. Das geht nicht mit jedem. OTTER hat<br />
nicht nur gute Produkte, sondern ist auch ein absolut handelstreuer<br />
<strong>Partner</strong>, dem wir wiederum ein markentreuer <strong>Partner</strong> sind.“<br />
Zudem war sie keine<br />
„reine“ Händlerin,<br />
sondern verarbeitete<br />
die Kabel, indem sie<br />
sie zuschnitt und mit<br />
Steckern versah.<br />
Gegen die Überprüfungspflicht<br />
spricht, dass eine<br />
solche Prüfung zwangsläufig<br />
mit einem Substanzeingriff<br />
verbunden<br />
gewesen wäre, nämlich<br />
dem Aufschneiden eines<br />
oder mehrerer Kabel, und<br />
dass die Techno GmbH<br />
keinen Anlass hatte,<br />
gerade an dem richtigen<br />
Kabelquerschnitt zu zweifeln.<br />
Die Untersuchung Rechtsanwalt Peter Henseler<br />
der Ware auf alle erdenklichen<br />
Mängel ist aber so<br />
gut wie immer unzumutbar,<br />
weil unökonomisch. Offener oder verdeckter Mangel,<br />
das war hier die Frage. Die drei Richter aus dem Frankenland<br />
entscheiden sich gegen den offenen, also bei Ablieferung<br />
anzeigepflichtigen Mangel und gaben damit der Klage der<br />
Techno GmbH mit Urteil vom 25.11.2009 (Az. 12 U 715/09)<br />
dem Grunde nach statt. Übrigens entgegen der Vorinstanz.<br />
Das Landgericht Weiden hatte die Prüfpflicht noch bejaht<br />
(Urteil vom 16.2.2009, Az. 1 HK O 56/08). Glück gehabt!<br />
Tipp für die Praxis:<br />
Gerade dieser Fall zeigt wieder einmal: Die Ware<br />
bei Eingang besser mehr als zu wenig prüfen.<br />
Gibt es Methoden und Geräte, die eine einfache<br />
und schnelle Überprüfung möglich machen, sollte<br />
man sie anwenden und sich lieber nicht auf richterliches<br />
„Glück“ verlassen!<br />
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