05.12.2012 Aufrufe

"Familienwegweiser Wolfsburg" (PDF; 4,6MB)

"Familienwegweiser Wolfsburg" (PDF; 4,6MB)

"Familienwegweiser Wolfsburg" (PDF; 4,6MB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

anspruch auf elterngeld haben mütter und Väter:<br />

• die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und<br />

erziehen.<br />

• die nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind.<br />

• die mit ihren Kindern im eigenen Haushalt leben.<br />

• die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in<br />

Deutschland haben.<br />

Elterngeld wird bis zu 12 Lebensmonate, ggf. plus 2 Part-<br />

nermonate gezahlt. Allein Erziehende, die vor der Geburt<br />

erwerbstätig waren, haben, wenn alle weiteren Voraussetzungen<br />

vorliegen, allein Anspruch auf 14 Monate Elterngeld.<br />

Der Elterngeldbezug ist auf bis zu 24 bzw. 28 Monate<br />

ausdehnbar bei Halbierung der Monatsbeträge. Bei zeitgleicher<br />

Inanspruchnahme durch beide Elternteile verkürzt<br />

sich der Bezug von Elterngeld.<br />

Bei Erwerbstätigkeit vor der Geburt werden 67 % des vor-<br />

herigen Nettoeinkommens als Elterngeld gezahlt. Der<br />

Höchstbetrag beträgt 1.800,00 € monatlich. Der Mindestbetrag<br />

ist auf 300,00 € monatlich festgelegt.<br />

Geringverdienende Eltern mit einem gemeinsamen Einkommen<br />

von weniger als 1.000,00 € netto durchschnittlich<br />

im Monat, erhalten ein erhöhtes Elterngeld. Je niedriger<br />

das Nettoeinkommen ist, desto höher ist der prozentuale<br />

Ausgleich.<br />

Bei einem Geschwisterkind unter 3 Jahren oder bei 2 Ge-<br />

schwistern unter 6 Jahren wird ein Bonus von 10 % des El-<br />

terngeldes, mindestens 75,00 € pro Monat, gewährt.<br />

kindergeld<br />

Bei Fragen zum Kindergeld und Kinderzuschlag wenden<br />

Sie sich bitte an die Familienkasse Helmstedt.<br />

FamILIeNkasse heLmstedt<br />

Magdeburger Tor 18<br />

38350 Helmstedt<br />

Auskunft in allen Kindergeld/Kinderzuschlags-<br />

Angelegenheiten<br />

Tel. 0 18 01 / 54 63 37*<br />

Zahltermine Kindergeld/Kinderzuschlag<br />

Tel. 0 18 01 / 9 24 58 64*<br />

Fax 0 53 61 / 5 22 91 05 72<br />

*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend<br />

helmstedt.familienkasse@arbeitsagentur.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo. Di. Do 8:00 - 12:30 Uhr<br />

Do. 16:00 - 18:00 Uhr<br />

Mi. und Fr. geschlossen<br />

2.7 Kinderärzte und ärzte-notdienst<br />

siehe kaPitel 7.2<br />

v<br />

schwangerschaft und geburt<br />

sCHwANgErsCAFt uND gEBurt 26 / 27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!