"Familienwegweiser Wolfsburg" (PDF; 4,6MB)
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4.1 allgemeine informationen<br />
geschäftsbereich schule<br />
In Wolfsburg können Kinder mit den besten Chancen heranwachsen,<br />
denn Kinder- und Familienfreundlichkeit wird hier<br />
großgeschrieben. Die Wolfsburger Schulen bieten ausgezeich-<br />
nete Perspektiven. Eigene Schulprofile, immer mehr Ganztags-<br />
schulen, ergänzende Betreuung in schulfreien Zeiten und indivi-<br />
duelle Lernangebote machen Kinder fit für ein selbstbestimmtes<br />
Leben und ermöglichen einen guten Start in das Berufsleben.<br />
Der Geschäftsbereich Schule ist federführend bei der Planung<br />
der Wolfsburger Schullandschaft und neben Schülerbeförderung<br />
und Schulpflichtüberwachung dafür zuständig, dass die<br />
notwendigen Rahmenbedingungen durch Instandhaltung, Modernisierung<br />
und Verbesserung der Gebäude und des Umfeldes<br />
geschaffen werden. Auch ein Großteil der Unterrichtsmaterialien<br />
– vom Reagenzglas bis zum Röntgenapparat – wird hier zentral<br />
beschafft.<br />
niedersächsische landesschulbehörde<br />
Die Niedersächsische Landesschulbehörde ist für sämtliche<br />
Schulen in Niedersachsen zuständig.<br />
die aufgabenfelder der Landesschulbehörde sind u. a.:<br />
• die Schulaufsicht über die allgemeinbildenden und berufsbildenden<br />
Schulen<br />
• Schulorganisation und Schulrecht<br />
• die Unterrichtsversorgung an den Schulen<br />
• schulpsychologische Beratung<br />
• schulformübergreifende Beratung und Unterstützung<br />
• schulpädagogische Fragestellungen<br />
4.2 einschulung und einschulungsuntersuchung<br />
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.06. eines<br />
Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben. (Änderung<br />
der Frist ab 2010 schrittweise bis zum 30.09.) Für sie<br />
beginnt im Spätsommer ein neuer, spannender Lebensabschnitt.<br />
Die Anmeldungen an den Grundschulen finden immer schon<br />
mehr als ein Jahr vorher statt, meistens im Mai. Denn vor<br />
der Einschulung müssen alle Kinder auch auf ihre Sprachfä-<br />
stadt WoLFsbuRg / geschäFtsbeReIch schuLe<br />
Rathaus A, Zimmer A 314<br />
Porschestraße 49<br />
38440 Wolfsburg<br />
Tel. 0 53 61 / 28 28 74<br />
Fax 0 53 61 / 28 22 52<br />
sekretariat.schule@stadt.wolfsburg.de<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo. und Di. 8:30 - 16:30 Uhr<br />
Mi. und Fr. 8:30 - 12:00 Uhr<br />
Do. 8:30 - 17:30 Uhr<br />
NIedeRsächsIsche LaNdesschuLbehÖRde /<br />
staNdoRt bRauNschWeIg<br />
Wilhelmstraße 62–69<br />
38100 Braunschweig<br />
Tel. 05 31 / 48 40<br />
poststelle@lschb-bs.niedersachsen.de<br />
higkeit getestet werden. Bei Bedarf erhalten sie im letzten<br />
Kindergartenjahr fördernden Sprachunterricht, der von einer<br />
Lehrkraft erteilt wird.<br />
Die Eltern der schulpflichtigen Kinder werden von der<br />
wohnortnahen Grundschule angeschrieben und zur Anmeldung<br />
gebeten.<br />
‚Kann-Kinder‘, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf<br />
Antrag der Eltern eingeschult werden (bitte beachten: Eine<br />
automatische Einladung der ‚Kann-Kinder’ erfolgt nicht).<br />
Die Entscheidung über die Aufnahme in die Schule trifft die<br />
Schulleitung. Ebenso können Kinder vom Schulbesuch um<br />
ein Jahr zurückgestellt werden. Sie können zum Besuch des<br />
Schulkindergartens verpflichtet werden. Auch darüber entscheidet<br />
die Schulleitung.<br />
einschulungsuntersuchung<br />
im gesundheitsamt<br />
Sie haben ein schulpflichtiges Kind oder wollen Ihr Kind<br />
vorzeitig einschulen? Dann müssen Sie vorher Ihr Kind<br />
zur Schuleingangsuntersuchung vorstellen. Diese ist gesetz-<br />
lich festgelegt und findet im Gesundheitsamt statt. Zu dieser<br />
Untersuchung erhalten Sie rechtzeitig eine Einladung.<br />
In der Schule wird Ihr Kind körperlich und geistig vor neue<br />
Aufgaben gestellt. Um Ihrem Kind einen guten Schulbeginn<br />
zu ermöglichen, gilt es, eventuell vorhandene Einschränkungen<br />
auszuschließen bzw. festzustellen und das natürlich<br />
dann auch mit Ihnen zu besprechen.<br />
4.3 sicher zur schule<br />
busschule für kindergarten-<br />
und grundschulkinder<br />
Die Wolfsburger Verkehrs-GmbH (WVG) bietet seit vielen<br />
Jahren eine „Busschule“ für Kindergarten- und<br />
Grundschulkinder an. In einem etwa zwei Stunden dauernden<br />
Programm lernen Kinder die wichtigsten Regeln zum sicheren<br />
Busfahren. Vor allem für Kinder vor der Einschulung ist das<br />
sehr wichtig. Auf spielerische Art und Weise baut dieses Training<br />
Berührungsängste ab, vermittelt Sicherheit im Umgang<br />
mit dem Bus, hilft Unfälle zu vermeiden und ist somit ein<br />
wichtiger Beitrag zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr.<br />
v<br />
schule, ausbildung und studium<br />
stadt WoLFsbuRg / geschäFtsbeReIch schuLe<br />
Rathaus A, Zimmer A 302<br />
Porschestraße 49<br />
38440 Wolfsburg<br />
ansprechpartnerinnen:<br />
Lena Hochmuth<br />
Tel. 0 53 61 / 28 17 62<br />
lena.hochmuth@stadt.wolfsburg.de<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo. und Di. 8:30 - 16:30 Uhr<br />
Mi. und Fr. 8:30 - 12:00 Uhr<br />
Do. 8:30 - 17:30 Uhr<br />
stadt WoLFsbuRg / gesuNdheItsamt<br />
kINdeR- uNd jugeNdgesuNdheItsdIeNst<br />
Rosenweg 1a<br />
38446 Wolfsburg<br />
Tel. 0 53 61 / 28 20 31<br />
WoLFsbuRgeR VeRkehRs-gmbh (WVg)<br />
Borsigstraße 28<br />
38446 Wolfsburg<br />
Tel. 0 53 61 / 18 93 60<br />
Fax 0 53 61 / 18 93 38<br />
juergen.pohl@wvg.de<br />
www.wvg.de/321.html<br />
ansprechpartner:<br />
Jürgen Pohl<br />
sCHuLE, AusBILDuNg uND stuDIuM 38 / 39