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"Familienwegweiser Wolfsburg" (PDF; 4,6MB)

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4.1 allgemeine informationen<br />

geschäftsbereich schule<br />

In Wolfsburg können Kinder mit den besten Chancen heranwachsen,<br />

denn Kinder- und Familienfreundlichkeit wird hier<br />

großgeschrieben. Die Wolfsburger Schulen bieten ausgezeich-<br />

nete Perspektiven. Eigene Schulprofile, immer mehr Ganztags-<br />

schulen, ergänzende Betreuung in schulfreien Zeiten und indivi-<br />

duelle Lernangebote machen Kinder fit für ein selbstbestimmtes<br />

Leben und ermöglichen einen guten Start in das Berufsleben.<br />

Der Geschäftsbereich Schule ist federführend bei der Planung<br />

der Wolfsburger Schullandschaft und neben Schülerbeförderung<br />

und Schulpflichtüberwachung dafür zuständig, dass die<br />

notwendigen Rahmenbedingungen durch Instandhaltung, Modernisierung<br />

und Verbesserung der Gebäude und des Umfeldes<br />

geschaffen werden. Auch ein Großteil der Unterrichtsmaterialien<br />

– vom Reagenzglas bis zum Röntgenapparat – wird hier zentral<br />

beschafft.<br />

niedersächsische landesschulbehörde<br />

Die Niedersächsische Landesschulbehörde ist für sämtliche<br />

Schulen in Niedersachsen zuständig.<br />

die aufgabenfelder der Landesschulbehörde sind u. a.:<br />

• die Schulaufsicht über die allgemeinbildenden und berufsbildenden<br />

Schulen<br />

• Schulorganisation und Schulrecht<br />

• die Unterrichtsversorgung an den Schulen<br />

• schulpsychologische Beratung<br />

• schulformübergreifende Beratung und Unterstützung<br />

• schulpädagogische Fragestellungen<br />

4.2 einschulung und einschulungsuntersuchung<br />

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.06. eines<br />

Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben. (Änderung<br />

der Frist ab 2010 schrittweise bis zum 30.09.) Für sie<br />

beginnt im Spätsommer ein neuer, spannender Lebensabschnitt.<br />

Die Anmeldungen an den Grundschulen finden immer schon<br />

mehr als ein Jahr vorher statt, meistens im Mai. Denn vor<br />

der Einschulung müssen alle Kinder auch auf ihre Sprachfä-<br />

stadt WoLFsbuRg / geschäFtsbeReIch schuLe<br />

Rathaus A, Zimmer A 314<br />

Porschestraße 49<br />

38440 Wolfsburg<br />

Tel. 0 53 61 / 28 28 74<br />

Fax 0 53 61 / 28 22 52<br />

sekretariat.schule@stadt.wolfsburg.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo. und Di. 8:30 - 16:30 Uhr<br />

Mi. und Fr. 8:30 - 12:00 Uhr<br />

Do. 8:30 - 17:30 Uhr<br />

NIedeRsächsIsche LaNdesschuLbehÖRde /<br />

staNdoRt bRauNschWeIg<br />

Wilhelmstraße 62–69<br />

38100 Braunschweig<br />

Tel. 05 31 / 48 40<br />

poststelle@lschb-bs.niedersachsen.de<br />

higkeit getestet werden. Bei Bedarf erhalten sie im letzten<br />

Kindergartenjahr fördernden Sprachunterricht, der von einer<br />

Lehrkraft erteilt wird.<br />

Die Eltern der schulpflichtigen Kinder werden von der<br />

wohnortnahen Grundschule angeschrieben und zur Anmeldung<br />

gebeten.<br />

‚Kann-Kinder‘, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf<br />

Antrag der Eltern eingeschult werden (bitte beachten: Eine<br />

automatische Einladung der ‚Kann-Kinder’ erfolgt nicht).<br />

Die Entscheidung über die Aufnahme in die Schule trifft die<br />

Schulleitung. Ebenso können Kinder vom Schulbesuch um<br />

ein Jahr zurückgestellt werden. Sie können zum Besuch des<br />

Schulkindergartens verpflichtet werden. Auch darüber entscheidet<br />

die Schulleitung.<br />

einschulungsuntersuchung<br />

im gesundheitsamt<br />

Sie haben ein schulpflichtiges Kind oder wollen Ihr Kind<br />

vorzeitig einschulen? Dann müssen Sie vorher Ihr Kind<br />

zur Schuleingangsuntersuchung vorstellen. Diese ist gesetz-<br />

lich festgelegt und findet im Gesundheitsamt statt. Zu dieser<br />

Untersuchung erhalten Sie rechtzeitig eine Einladung.<br />

In der Schule wird Ihr Kind körperlich und geistig vor neue<br />

Aufgaben gestellt. Um Ihrem Kind einen guten Schulbeginn<br />

zu ermöglichen, gilt es, eventuell vorhandene Einschränkungen<br />

auszuschließen bzw. festzustellen und das natürlich<br />

dann auch mit Ihnen zu besprechen.<br />

4.3 sicher zur schule<br />

busschule für kindergarten-<br />

und grundschulkinder<br />

Die Wolfsburger Verkehrs-GmbH (WVG) bietet seit vielen<br />

Jahren eine „Busschule“ für Kindergarten- und<br />

Grundschulkinder an. In einem etwa zwei Stunden dauernden<br />

Programm lernen Kinder die wichtigsten Regeln zum sicheren<br />

Busfahren. Vor allem für Kinder vor der Einschulung ist das<br />

sehr wichtig. Auf spielerische Art und Weise baut dieses Training<br />

Berührungsängste ab, vermittelt Sicherheit im Umgang<br />

mit dem Bus, hilft Unfälle zu vermeiden und ist somit ein<br />

wichtiger Beitrag zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr.<br />

v<br />

schule, ausbildung und studium<br />

stadt WoLFsbuRg / geschäFtsbeReIch schuLe<br />

Rathaus A, Zimmer A 302<br />

Porschestraße 49<br />

38440 Wolfsburg<br />

ansprechpartnerinnen:<br />

Lena Hochmuth<br />

Tel. 0 53 61 / 28 17 62<br />

lena.hochmuth@stadt.wolfsburg.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo. und Di. 8:30 - 16:30 Uhr<br />

Mi. und Fr. 8:30 - 12:00 Uhr<br />

Do. 8:30 - 17:30 Uhr<br />

stadt WoLFsbuRg / gesuNdheItsamt<br />

kINdeR- uNd jugeNdgesuNdheItsdIeNst<br />

Rosenweg 1a<br />

38446 Wolfsburg<br />

Tel. 0 53 61 / 28 20 31<br />

WoLFsbuRgeR VeRkehRs-gmbh (WVg)<br />

Borsigstraße 28<br />

38446 Wolfsburg<br />

Tel. 0 53 61 / 18 93 60<br />

Fax 0 53 61 / 18 93 38<br />

juergen.pohl@wvg.de<br />

www.wvg.de/321.html<br />

ansprechpartner:<br />

Jürgen Pohl<br />

sCHuLE, AusBILDuNg uND stuDIuM 38 / 39

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