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"Familienwegweiser Wolfsburg" (PDF; 4,6MB)

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4.9 medien an Wolfsburger schulen<br />

Computer und Internet sind aus dem heutigen Mediengebrauch<br />

nicht mehr wegzudenken. Medien zu nutzen,<br />

sie richtig zu wählen und sie zu verstehen, ist auch für den<br />

schulischen Bereich eine wichtige Anforderung und wird für<br />

die weitere berufliche Bildung eine grundlegende Voraussetzung<br />

sein.<br />

Aus diesem Grund beinhalten auch die neuen Lehrpläne für<br />

die Schulen verstärkt die Integration von Medieneinsatz und<br />

Computernutzung.<br />

Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, hat die Stadt<br />

Wolfsburg für alle Schulen einen Medienentwicklungsplan<br />

erstellt.<br />

das ziel ist:<br />

• alle Schulen ausreichend mit PC-Arbeitsplätzen auszu-<br />

statten.<br />

• veraltete Ausstattung auszutauschen und jährlich die Ausstattung<br />

der Schulen angemessen zu ergänzen.<br />

• die PC-Arbeitsplätze an den Schulen auch zukünftig auf<br />

dem neuesten Stand der Technik zu halten.<br />

Er trägt somit dazu bei, Medienkompetenz an den Wolfsburger<br />

Schulen zu vermitteln, Schüler/innen individuell zu fördern<br />

und den Anteil am selbstständigen Lernen zu erhöhen.<br />

4.10 schülervertretung / elternvertretung<br />

schülervertretung/stadtschülerrat<br />

Der Stadtschülerrat Wolfsburg setzt sich zusammen<br />

aus allen Schulsprechern/sprecherinnen der städtischen<br />

Schulen (außer Grundschulen). Die Aufgaben und<br />

Kompetenzen des Stadtschülerrats sind im Niedersächsischen<br />

Schulgesetz geregelt. So ist der Stadtschülerrat als<br />

überschulisches Gremium in die Schulentwicklungsplanung<br />

und alle wichtigen schulpolitischen Angelegenheiten – analog<br />

dem Stadtelternrat – mit einzubeziehen. Er vertritt die<br />

Interessen der Schüler/innen bezüglich der Mitgestaltung<br />

und Verbesserung des schulischen Lebensraumes.<br />

stadt WoLFsbuRg / geschäFtsbeReIch schuLe<br />

medIeNeNtWIckLuNgsPLaNuNg<br />

Porschestraße 49<br />

38440 Wolfsburg<br />

Tel. 0 53 61 / 28 21 63<br />

roswita.luecke@stadt.wolfsburg.de<br />

ansprechpartnerin:<br />

Roswita Lücke<br />

stadt WoLFsbuRg / geschäFtsbeReIch schuLe<br />

Rathaus A, Zimmer A 310<br />

Porschestraße 49<br />

38440 Wolfsburg<br />

ansprechpartnerinnen:<br />

Nicole Baier<br />

Tel. 0 53 61 / 28 16 47<br />

nicole.baier@stadt.wolfsburg.de<br />

Sarah Engel<br />

Tel. 0 53 61 / 28 23 17<br />

sarah.engel@stadt.wolfsburg.de<br />

Der Stadtschülerrat ist mit zwei Sitzen im Schulausschuss<br />

vertreten. Der Stadtschülerrat wird alle zwei Jahre neu gewählt.<br />

Auskünfte zur aktuellen Besetzung erhalten Sie beim<br />

Geschäftsbereich Schule.<br />

elternvertretung/stadtelternrat<br />

wolfsburg<br />

Der Stadtelternrat (StER) Wolfsburg hat die Aufgabe, die<br />

Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternschaft,<br />

der Öffentlichkeit, den Schulträgern und den Schulbehör-<br />

den zu fördern. Auch im Schulausschuss ist der Stadtelternrat<br />

mit zwei stimmberechtigten Mitgliedern vertreten.<br />

Der Stadtelternrat wirkt insbesondere mit in Angelegenhei-<br />

ten der Schulentwicklungsplanung, an allen wesentlichen<br />

strukturellen und organisatorischen Änderungen der Schulen<br />

wie z. B. Teilung, Zusammenlegung, Auflösung und Neueinrichtung,<br />

Änderungen von Schulformen und Einführung<br />

von Schulversuchen.<br />

Beteiligt ist er aber auch z. B. bei Themen wie Ausstattung<br />

der Schulen mit Lehr- und Lernmitteln, Lehrerversorgung,<br />

Schulwegsicherung, Jugendschutz, Schüleraustausch,<br />

Schul- und Studienfahrten – um nur einige zu nennen.<br />

Der Stadtelternrat wird alle zwei Jahre neu gewählt. Aus-<br />

künfte zur aktuellen Besetzung des Stadtelternrates erhal-<br />

ten Sie über den Geschäftsbereich Schule. Direkten Kontakt<br />

können Sie per E-Mail aufnehmen: ster.wolfsburg@gmx.de<br />

4.11 zuschüsse<br />

zuschüsse zu klassenfahrten<br />

Wenn das Familieneinkommen zu gering ist, zahlt die<br />

Stadt Wolfsburg unter bestimmten Voraussetzungen<br />

Zuschüsse zu Klassenfahrten in einer Höhe von bis zu 80<br />

€. Vorrang haben die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes<br />

(Kapitel 15.6) Bei Hartz-IV-Empfänger/innen sowie<br />

Leistungsberechtigten nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch<br />

XII (Sozialhilfe) werden in der Regel die Kosten für mehrtägige<br />

Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen<br />

durch das Jobcenter übernommen; bitte wenden Sie sich<br />

in diesem Fall vorab zur Klärung an Ihre zuständige Sachbearbeiterin/Ihren<br />

zuständigen Sachbearbeiter.<br />

v<br />

schule, ausbildung und studium<br />

stadt WoLFsbuRg / geschäFtsbeReIch schuLe<br />

Rathaus A, Zimmer A 310<br />

Porschestraße 49<br />

38440 Wolfsburg<br />

ansprechpartnerin:<br />

Nicole Baier<br />

Tel. 0 53 61 / 28 16 47<br />

nicole.baier@stadt.wolfsburg.de<br />

Sarah Engel<br />

Tel. 0 53 61 / 28 23 17<br />

sarah.engel@stadt.wolfsburg.de<br />

stadt WoLFsbuRg / geschäFtsbeReIch schuLe<br />

Rathaus A, Zimmer A 311<br />

Porschestraße 49<br />

38440 Wolfsburg<br />

Tel. 0 53 61 / 28 23 43<br />

yvonne.fricke@stadt.wolfsburg.de<br />

ansprechpartnerin:<br />

Yvonne Fricke<br />

sCHuLE, AusBILDuNg uND stuDIuM 50 /51

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