Hilfeplan nach § 36 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
Hilfeplan nach § 36 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
Hilfeplan nach § 36 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Leistungen, die durch das Pflegeverhältnis entstehen können<br />
Im Fall einer Steuerpflicht ist bei der Ermittlung der Einkünfte von den erzielten Einnahmen<br />
eine Betriebsausgabenpauschale in Höhe der im Pflegegeld enthaltenen Erstattung der<br />
materiellen Aufwendungen je Kind <strong>und</strong> Monat abzuziehen. Zusätzlich kann ein Betrag in Höhe<br />
der <strong>nach</strong> § 39 Abs. 3 <strong>SGB</strong> <strong>VIII</strong> gezahlten einmaligen Beihilfen <strong>und</strong> Zuschüsse als<br />
Betriebsausgabenpauschle abgezogen werden.<br />
12.7 Pflegeversicherung/Schwerbehindertenausweis<br />
Wenn ein Pflegekind aufgenommen wird, das erheblich entwicklungsverzögert oder auch<br />
behindert ist, kann in Abstimmung mit dem Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter des<br />
Kindes geklärt werden, ob für das Kind folgende Ansprüche geltend gemacht werden können:<br />
� Leistungen aus der Pflegeversicherung sind jeweils bei der Krankenkasse zu beantragen,<br />
bei der das Kind versichert ist<br />
� der Schwerbehindertenausweis ist bei dem für den Aufenthaltsort des Kindes zuständigen<br />
Versorgungsamt zu beantragen.<br />
12.8 Erstattung von Beiträgen zur Unfallversicherung für Pflegeeltern<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage des § 39 Absatz 4 Satz 2 <strong>SGB</strong> <strong>VIII</strong> erhalten Pflegeeltern für ihre<br />
<strong>nach</strong>gewiesenen Aufwendungen der Beiträge zur Unfallversicherung von bis zu 79 € im Jahr.<br />
Der entsprechende Antrag mit den dazu notwendigen Unterlagen der Unfallversicherung<br />
müssen bei der Wirtschaftlichen Hilfe des Fachbereiches Jugend <strong>nach</strong> Aufnahme eines<br />
Dauerpflegekindes eingereicht werden.