Hilfeplan nach § 36 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
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§ 4 Rechte <strong>und</strong> Pflichten des Sorgeberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreters<br />
(1) Die Sorgeberechtigte(n) bzw. gesetzlichen Vertreter <strong>und</strong> der Fachbereich Jugend<br />
hat/haben jederzeit das Recht, von der Pflegeperson Auskunft über das Pflegekind<br />
zu erhalten.<br />
(2) Der/Die Sorgeberechtigte(n), gesetzlichen Vertreter <strong>und</strong> der Fachbereich Jugend<br />
sind verpflichtet, der Pflegeperson alle für die Pflege des Pflegekindes notwendigen<br />
Informationen zu geben, insbesondere über die bisherige Entwicklung, über<br />
Krankheiten, den Ges<strong>und</strong>heitszustand, die Leistungen in Schule <strong>und</strong> Berufsaus-<br />
bildung <strong>und</strong> dergleichen.<br />
(3) Die zum persönlichen Gebrauch des Pflegekindes bestimmten Sachen sowie<br />
Urk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Bescheinigungen, die das Pflegekind betreffen (Geburtsurk<strong>und</strong>en,<br />
<strong>Kinder</strong>ausweise, Impf<strong>nach</strong>weise usw.) sind der Pflegeperson zu übergeben.<br />
(4) Dem Fachbereich Jugend steht das Recht zu, die Einhaltung dieser Pflege-<br />
vereinbarung zu überwachen <strong>und</strong> zu kontrollieren. Die Mitarbeiterinnen des<br />
Fachbereiches Jugend sind berechtigt, insbesondere durch Hausbesuche das<br />
Kindeswohl zu überprüfen.<br />
§ 5 Pflegegeld <strong>und</strong> andere finanzielle Leistungen<br />
(1) Der Fachbereich Jugend zahlt der Pflegeperson ein monatliches Pflegegeld <strong>und</strong><br />
Erziehungsgeld (entsprechend der am Ort der Pflegestellen jeweils geltenden<br />
Beschlüsse des <strong>Jugendhilfe</strong>ausschusses).<br />
Das Pflegeld wird in einem gesonderten Bescheid festgesetzt.<br />
(2) Mit dem Pflegegeld sind alle Aufwendungen, Sachleistungen <strong>und</strong> persönlichen<br />
Leistungen der Pflegeperson für den angemessenen Lebensbedarf <strong>und</strong> die<br />
Erziehung des Pflegekindes abgegolten.<br />
Dazu zählen insbesondere:<br />
> die erzieherischen Leistungen der Pflegeeltern,<br />
> Aufwendungen für Nahrung <strong>und</strong> deren Zubereitung,<br />
> Aufwendungen für Unterkunft, Heizung <strong>und</strong> Strom,<br />
> Aufwendungen für Körperpflege <strong>und</strong> Reinigung,<br />
> Beschaffung <strong>und</strong> Instandhaltung von Kleidern, Schuhen <strong>und</strong> Wäsche<br />
einschließlich Bettwäsche<br />
> Kosten für Haftpflicht- <strong>und</strong> Unfallversicherung,<br />
> Aufwendungen für kulturelle Bedürfnisse<br />
> Aufwendungen für Taschengeld