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Hilfeplan nach § 36 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)

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§ 4 Rechte <strong>und</strong> Pflichten des Sorgeberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreters<br />

(1) Die Sorgeberechtigte(n) bzw. gesetzlichen Vertreter <strong>und</strong> der Fachbereich Jugend<br />

hat/haben jederzeit das Recht, von der Pflegeperson Auskunft über das Pflegekind<br />

zu erhalten.<br />

(2) Der/Die Sorgeberechtigte(n), gesetzlichen Vertreter <strong>und</strong> der Fachbereich Jugend<br />

sind verpflichtet, der Pflegeperson alle für die Pflege des Pflegekindes notwendigen<br />

Informationen zu geben, insbesondere über die bisherige Entwicklung, über<br />

Krankheiten, den Ges<strong>und</strong>heitszustand, die Leistungen in Schule <strong>und</strong> Berufsaus-<br />

bildung <strong>und</strong> dergleichen.<br />

(3) Die zum persönlichen Gebrauch des Pflegekindes bestimmten Sachen sowie<br />

Urk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Bescheinigungen, die das Pflegekind betreffen (Geburtsurk<strong>und</strong>en,<br />

<strong>Kinder</strong>ausweise, Impf<strong>nach</strong>weise usw.) sind der Pflegeperson zu übergeben.<br />

(4) Dem Fachbereich Jugend steht das Recht zu, die Einhaltung dieser Pflege-<br />

vereinbarung zu überwachen <strong>und</strong> zu kontrollieren. Die Mitarbeiterinnen des<br />

Fachbereiches Jugend sind berechtigt, insbesondere durch Hausbesuche das<br />

Kindeswohl zu überprüfen.<br />

§ 5 Pflegegeld <strong>und</strong> andere finanzielle Leistungen<br />

(1) Der Fachbereich Jugend zahlt der Pflegeperson ein monatliches Pflegegeld <strong>und</strong><br />

Erziehungsgeld (entsprechend der am Ort der Pflegestellen jeweils geltenden<br />

Beschlüsse des <strong>Jugendhilfe</strong>ausschusses).<br />

Das Pflegeld wird in einem gesonderten Bescheid festgesetzt.<br />

(2) Mit dem Pflegegeld sind alle Aufwendungen, Sachleistungen <strong>und</strong> persönlichen<br />

Leistungen der Pflegeperson für den angemessenen Lebensbedarf <strong>und</strong> die<br />

Erziehung des Pflegekindes abgegolten.<br />

Dazu zählen insbesondere:<br />

> die erzieherischen Leistungen der Pflegeeltern,<br />

> Aufwendungen für Nahrung <strong>und</strong> deren Zubereitung,<br />

> Aufwendungen für Unterkunft, Heizung <strong>und</strong> Strom,<br />

> Aufwendungen für Körperpflege <strong>und</strong> Reinigung,<br />

> Beschaffung <strong>und</strong> Instandhaltung von Kleidern, Schuhen <strong>und</strong> Wäsche<br />

einschließlich Bettwäsche<br />

> Kosten für Haftpflicht- <strong>und</strong> Unfallversicherung,<br />

> Aufwendungen für kulturelle Bedürfnisse<br />

> Aufwendungen für Taschengeld

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