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Steuern reduzieren mit Betriebskosten wbg größter ...

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8<br />

Reduzieren Sie Ihre <strong>Steuern</strong><br />

… <strong>mit</strong>hilfe der <strong>Betriebskosten</strong><br />

Steuerzahler können sich einen<br />

Teil der Wohnnebenkosten vom Finanzamt<br />

erstatten lassen. Die entsprechenden<br />

Positionen sind in der<br />

<strong>Betriebskosten</strong>abrechnung der <strong>wbg</strong><br />

bereits für 2007 separat ausgewiesen.<br />

Bereits 2006 hatte das Bundesfinanzministerium<br />

entschieden, dass<br />

Mieter <strong>mit</strong> ihrer <strong>Betriebskosten</strong>abrechnung<br />

<strong>Steuern</strong> sparen können<br />

– sofern sie Lohn- oder Einkommensteuer<br />

zahlen. Eine Gesetzesänderung<br />

erlaubt es, Aufwendungen für<br />

Kosten gem.§35a EStG, Abs.2. Nr.1 haushaltsnahe Dienstleistungen<br />

Kostenart vert. Kosten (EUR) Ihr Anteil (EUR)<br />

Grünlandpflege Gesamtkosten 7.877,09<br />

Ihr Anteil an den Gesamtkosten 43,99<br />

entspricht einem Anteil von 0,55845%<br />

davon nach §35a EStG(2)1 7.578,13 42,32<br />

große Woche Gesamtkosten 4.051,54<br />

Ihr Anteil an den Gesamtkosten 22,63<br />

entspricht einem Anteil von 0,55855%<br />

davon nach §35a EStG(2)1 4.051,54 22,63<br />

Ungezieferbe- Gesamtkosten 117,49<br />

kämpfung Ihr Anteil an den Gesamtkosten 0,66<br />

entspricht einem Anteil von 0,56175%<br />

davon nach §35a EStG(2)1 82,24 0,46<br />

Summe 65,41<br />

Kosten gem.§35a EStG, Abs.2. Nr.2 Handwerksleistungen<br />

sogenannte haushaltsnahe Dienst-<br />

und Handwerkerleistungen, die Bestandteil<br />

der <strong>Betriebskosten</strong>abrech-<br />

Beispiel einer <strong>Betriebskosten</strong>abrechung der <strong>wbg</strong><br />

Kostenart vert. Kosten (EUR) Ihr Anteil (EUR)<br />

Reinigung Gesamtkosten 2.106,72<br />

Schornstein/ Ihr Anteil an den Gesamtkosten 12,27<br />

Abzug entspricht einem Anteil von 0,55856%<br />

davon nach §35a EStG(2)2 2.196,72 12,27<br />

Rauch-Wärme- Gesamtkosten 454,82<br />

Abzuganlage Ihr Anteil an den Gesamtkosten 2,54<br />

entspricht einem Anteil von 0,55846%<br />

davon nach §35a EStG(2)2 454,82 2,54<br />

Reinig.Dachr./ Gesamtkosten 83,39<br />

Regenfallrohr Ihr Anteil an den Gesamtkosten 0,47<br />

entspricht einem Anteil von 0,56362%<br />

davon nach §35a EStG(2)2 83,30 0,47<br />

Wartung Hei- Gesamtkosten 185,51<br />

zungsanlage Ihr Anteil an den Gesamtkosten 0,81<br />

entspricht einem Anteil von 0,43663%<br />

davon nach §35a EStG(2)2 185,51 0,81<br />

Summe 16,00<br />

Laut Gesetz kann dieser Wohnungsnutzer <strong>mit</strong> diesen Angaben seine Steuerschuld<br />

um 16,82 Euro (20 % von 81,41 Euro) mindern.<br />

TIPPS UND<br />

INFORMATIONEN<br />

nung sind, von der Steuerschuld<br />

abzuziehen. Abziehbar sind 20 Prozent<br />

der angefallenen Kosten bis zu<br />

einem Höchstbetrag von 600 Euro.<br />

Zu den steuerlich begünstigten<br />

haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistungen<br />

zählen die Positionen<br />

Gartenpflege, Reinigungsarbeiten,<br />

die Tätigkeit des Hausmeisters,<br />

Schornsteinfegergebühren und<br />

Wartungsarbeiten. Steuerlich anrechenbar<br />

sind in der Regel nur Arbeits-<br />

und Fahrtkosten, aber keine<br />

Materialkosten.<br />

Da<strong>mit</strong> alle Mitglieder ihren Anspruch<br />

gegenüber dem Finanzamt<br />

geltend machen können, wurde<br />

die Abrechnung der <strong>Betriebskosten</strong><br />

bei der <strong>wbg</strong> auf die neuen Erfordernisse<br />

umgestellt. Für das Jahr<br />

2007 erhalten alle Wohnungsnutzer<br />

eine detaillierte Aufschlüsselung<br />

zu sämtlichen <strong>Betriebskosten</strong>, wobei<br />

steuerlich begünstigte Aufwendungen<br />

gesondert ausgewiesen sind<br />

(siehe Beispiel). Diese Anlage gilt<br />

als Nachweis für das Finanzamt.<br />

Wer seine Lohn- und Einkommenssteuerklärung<br />

für 2007 bereits zu<br />

Jahresbeginn abgegeben hat, kann<br />

seine abzugsfähigen <strong>Betriebskosten</strong><br />

trotzdem geltend machen. Sie<br />

können die abzugsfähigen <strong>Betriebskosten</strong><br />

für 2007 <strong>mit</strong> der Lohn- und<br />

Einkommenssteuer für 2008 verrechnen<br />

lassen.

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