Untersuchungsbericht 213/02 Seeunfall
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Az.: <strong>213</strong>/<strong>02</strong><br />
BSU<br />
Bundesstelle für <strong>Seeunfall</strong>untersuchung<br />
Federal Bureau of Maritime Casualty Investigation<br />
5.2.4 Die Maßnahmen an Bord des TMS EBRO<br />
Auf der Brücke des TMS EBRO wurde ordnungsgemäß navigiert. Wiederum ist<br />
jedoch anzumerken, dass die anfängliche Geschwindigkeit von 13,5 kn über Grund<br />
den bestehenden Sichtverhältnissen unter Berücksichtigung von Regel 19 Buchstabe<br />
b KVR nicht gerecht wurde. Es wurde aber auf dem TMS EBRO die Geschwindigkeit<br />
deutlich reduziert, als anhand eigener Radar-Beobachtungen und durch die<br />
entsprechenden Warnungen der Revierzentrale die Probleme des<br />
entgegenkommenden CMS P&O NEDLLOYD GENOA deutlich wurden. Auch<br />
steuerte man in Erwartung des Entgegenkommers zunächst einen Kurs mit<br />
nördlicher Tendenz. Die vom Lotsen des TMS EBRO in seinem Bericht gemachte<br />
Aussage, er habe an die Radarstation Rhinplatte (Kanal 5) den Vorschlag einer<br />
Passage „Steuerbord an Steuerbord“ gerichtet, konnte allerdings nicht durch das der<br />
BSU vorliegende Tondokument des entsprechenden Funkverkehrs bestätigt werden.<br />
Unabhängig davon, wurde aber auf dem TMS EBRO das hierfür notwendige<br />
Backbordmanöver beim optischen Insichtkommen des CMS P&O NEDLLOYD<br />
GENOA eingeleitet und damit eine schwerere Kollision im letzten Moment<br />
abgewendet.<br />
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