Leben und Arbeiten in Österreich Fläche - Arbeitsmarktservice ...
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8.3 Pensionsversicherung<br />
Das Pensionsalter wird <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> derzeit für Frauen mit dem 60. <strong>Leben</strong>sjahr <strong>und</strong> für Männer mit<br />
dem 65. <strong>Leben</strong>sjahr erreicht.<br />
Für EU/EWRBürger/Bürger<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schweizer Staatsbürger/Staatsbürger<strong>in</strong>nen gilt:<br />
Diese erhalten e<strong>in</strong>e Pension nach österreichischem Recht, wenn sie länger als 1 Jahr <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />
erwerbstätig waren <strong>und</strong> Pensionsversicherungsbeiträge bezahlt haben. Versicherungszeiten unter<br />
e<strong>in</strong>em Jahr werden <strong>in</strong> die Pensionszeiten, die <strong>in</strong> anderen Ländern erworben wurden, e<strong>in</strong>gerechnet.<br />
Weitere Informationen:<br />
http://www.sozialversicherung.at<br />
http://www.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht/pension.htm<br />
http://www.pensionsversicherung.at (Informationen <strong>in</strong> mehreren Sprachen)<br />
http://www.help.gv.at/Content.Node/27/Seite.270000.html (Pension)<br />
Adresse:<br />
Pensionsversicherungsanstalt<br />
Friedrich-Hillegeist Straße 1<br />
1021 Wien<br />
Tel: +43 (0) 503 03 (aus dem Ausland)<br />
Internet: http://www.pensionsversicherung.at<br />
8.4 Arbeitslosenversicherung<br />
8.4.1 F<strong>in</strong>anzielle Leistungen<br />
Für die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) ist <strong>in</strong><br />
<strong>Österreich</strong> das <strong>Arbeitsmarktservice</strong> (AMS) zuständig.<br />
Weitere Informationen:<br />
http://www.ams.at/sfa/14080.html (Leistungen des AMS für Arbeitsuchende)<br />
http://www.ams.at/english/14597.html (Unemployment Benefits <strong>in</strong> englischer Sprache)<br />
8.4.2 Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung im EU/EWR Raum <strong>und</strong> der Schweiz<br />
Nach Rücksprache mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes besteht unter bestimmten<br />
Voraussetzungen die Möglichkeit für den vom Herkunftsland bewilligten Zeitraum Leistungen zu<br />
beziehen <strong>und</strong> sich <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> zur Arbeitsuche aufzuhalten. Die Meldung, Arbeit <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />
suchen zu wollen, muss unbed<strong>in</strong>gt vor Ihrer Ausreise bei der zuständigen Stelle der Arbeitsverwaltung<br />
erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen führen auch ausländische Versicherungszeiten<br />
zum Leistungsanspruch <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />
Weitere Informationen:<br />
http://www.ams.at/sfa/14080_798.html (Arbeitslosenversicherung im EU Raum)<br />
http://www.ams.at/sfa/14080_23121.html<br />
(Arbeitslosenversicherung im EWR Raum <strong>und</strong> der Schweiz)<br />
http://www.ams.at/english/14597.html (Informationen <strong>in</strong> englischer Sprache)<br />
<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2011<br />
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