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Leben und Arbeiten in Österreich Fläche - Arbeitsmarktservice ...

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2. EINREIsE NacH ÖstERREIcH<br />

2.1 Meldepflicht<br />

In <strong>Österreich</strong> gilt die Meldepflicht. B<strong>in</strong>nen drei Tagen nach Bezug e<strong>in</strong>er neuen Unterkunft ist e<strong>in</strong>e<br />

Meldung bei der zuständigen Behörde verpflichtend.<br />

Zuständige Behörden s<strong>in</strong>d<br />

� der Meldeservice des Geme<strong>in</strong>deamtes oder des Magistrates (<strong>in</strong> Städten)<br />

� <strong>in</strong> Wien: der Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter<br />

Folgende Unterlagen <strong>und</strong> Dokumente müssen mitgebracht werden:<br />

� Ausgefülltes Meldeformular: liegt bei den zuständigen Meldebehörden,<br />

auf Standesämtern (z.B. <strong>in</strong> Wien) auf <strong>und</strong> ist über das Internet erhältlich.<br />

Auszufüllen s<strong>in</strong>d<br />

• der Name (<strong>in</strong>klusive aller früherer Namen)<br />

• das Geburtsdatum<br />

• der Geburtsort<br />

• das Geschlecht<br />

• <strong>und</strong> die Staatsangehörigkeit<br />

� Reisepass, Geburtsurk<strong>und</strong>e<br />

� Meldeformular von eventuell weiteren Wohnsitzen<br />

Das Meldeformular (früher: Meldezettel) muss, unterschrieben von Unterkunftgeber/Unterkunftgeber<strong>in</strong><br />

(Eigentümer/Eigentümer<strong>in</strong>, Hausverwaltung) <strong>und</strong> Unterkunftnehmer/Unterkunftnehmer<strong>in</strong><br />

(z.B. Mieter/Mieter<strong>in</strong>), bei der Meldebehörde entweder persönlich, durch e<strong>in</strong>e Vertrauensperson oder<br />

auf dem Postweg abgegeben werden.<br />

Mit der Anmeldung <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> werden die persönlichen Daten automatisch im Zentralen Melderegister<br />

(ZMR) gespeichert <strong>und</strong> stehen diversen Behörden zur Verfügung. Jede <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> gemeldete<br />

Person hat ihre persönliche ZMR-Zahl, die auf der Meldebestätigung steht.<br />

EU-/EWR-Bürger/EU-/EWR-Bürger<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> dessen Angehörige/deren Angehörige, die sich länger<br />

als drei Monate <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> aufhalten <strong>und</strong> sich niederlassen wollen, müssen zusätzlich e<strong>in</strong>e<br />

Anmeldebesche<strong>in</strong>igung beantragen (siehe Kapitel 2.2 Aufenthalt).<br />

Weitere Informationen:<br />

http://www.help.gv.at/Content.Node/118/Seite.1180000.html (allgeme<strong>in</strong>e Informationen)<br />

http://www.help.gv.at/l<strong>in</strong>kaufloesung/applikation-flow?leistung=LA-HP-GL-FormularMeldezettelP<br />

DF&quelle=HELP&flow=FO (Meldeformulare)<br />

2.2 Aufenthalt<br />

EU/EWR­Bürger/EU/EWR­Bürger<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schweizer Staatsbürger/Staatsbürger<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

deren Angehörige (mit EU/EWR-Staatsbürgerschaft oder Schweizer Staatsbürgerschaft) brauchen<br />

zur E<strong>in</strong>reise <strong>und</strong> für den Aufenthalt ke<strong>in</strong>en Aufenthaltstitel, sie genießen Sichtvermerks- <strong>und</strong> Niederlassungsfreiheit.<br />

Mit e<strong>in</strong>em gültigen Reisepass oder Personalausweis können sie sich bis zu drei<br />

Monaten <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> aufhalten.<br />

Für e<strong>in</strong>en längeren Aufenthalt <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> gilt:<br />

� Unterhalt <strong>und</strong> Krankenversicherung müssen gesichert se<strong>in</strong> oder<br />

� es besteht e<strong>in</strong>e unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit oder<br />

� e<strong>in</strong> aufrechtes Ausbildungsverhältnis (Lehre, Schule, Studium)<br />

Innerhalb von 4 Monaten müssen EU/EWR-Bürger/EU/EWR-Bürger<strong>in</strong>nen ihre Niederlassung bei<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2011 8

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