Leben und Arbeiten in Österreich Fläche - Arbeitsmarktservice ...
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9. LEbEN mIt kINdERN<br />
9.1 Mutterschutz<br />
9.1.1 Angestellte/Arbeiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigte<br />
Der Mutterschutz für schwangere Frauen beg<strong>in</strong>nt <strong>in</strong> der Regel acht Wochen vor der Geburt <strong>und</strong><br />
endet acht bis sechzehn Wochen nach der Geburt. In diesem Zeitraum herrscht absolutes Beschäftigungsverbot.<br />
Wenn Frauen von ihrer Schwangerschaft erfahren, sollten sie dies ihrem Arbeitgeber/ihrer Arbeitgeber<strong>in</strong><br />
melden. Ab dieser Meldung besteht e<strong>in</strong> Kündigungs <strong>und</strong> Entlassungsschutz.<br />
Während des Mutterschutzes <strong>und</strong> der anschließenden Zeit ist e<strong>in</strong>e Kündigung nur <strong>in</strong> besonderen<br />
Fällen (z.B. Betriebsstilllegung) <strong>und</strong> unter Zustimmung des Gerichtes möglich.<br />
Während der Schutzfrist erhalten Angestellte <strong>und</strong> Arbeiter<strong>in</strong>nen unter bestimmten Voraussetzungen<br />
Wochengeld. Das Arbeitsverhältnis für unselbstständig erwerbstätige Frauen besteht während<br />
der Schutzfrist weiter fort.<br />
Anspruch auf Wochengeld haben auch ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigte, die selbstversichert s<strong>in</strong>d. In diesem<br />
Fall beträgt das tägliche Wochengeld 8 Euro (2011).<br />
Informationen über die Höhe des Wochengeldes s<strong>in</strong>d bei der Krankenkasse erhältlich.<br />
Zuständige Behörde:<br />
Krankenkasse<br />
Weitere Informationen:<br />
http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080000.html (Wochengeld)<br />
http://www.arbeiterkammer.at/onl<strong>in</strong>e/wochengeld-12596.html<br />
http://www.arbeiterkammer.at/onl<strong>in</strong>e/page.php?P=29&IP=7134&AD=2010&REFP=0<br />
(Broschüre: Mutterschutz <strong>und</strong> Elternkarenz)<br />
9.1.2 Freie Dienstnehmer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Werkunternehmer<strong>in</strong>nen<br />
Sie unterliegen nicht dem Mutterschutzgesetz!<br />
Freie Dienstnehmer<strong>in</strong>nen erhalten allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>kommensabhängiges Wochengeld.<br />
Informationen über die Höhe des Wochengeldes s<strong>in</strong>d bei der Krankenkasse erhältlich.<br />
Zuständige Behörde:<br />
Krankenkasse<br />
Weitere Informationen:<br />
http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080002.html#Woche<br />
http://www.arbeiterkammer.at/onl<strong>in</strong>e/wochengeld-12596.html<br />
http://www.arbeiterkammer.at/onl<strong>in</strong>e/page.php?P=29&IP=38722<br />
<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2011<br />
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