Leben und Arbeiten in Österreich Fläche - Arbeitsmarktservice ...
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Anspruch auf Familienbeihilfe besteht gr<strong>und</strong>sätzlich für K<strong>in</strong>der, die ihren Hauptwohnsitz <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />
haben.<br />
Das s<strong>in</strong>d:<br />
� m<strong>in</strong>derjährige K<strong>in</strong>der bis zur Vollendung des 18. <strong>Leben</strong>sjahres<br />
� K<strong>in</strong>der, die das 18. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet haben, wenn sie<br />
• e<strong>in</strong>e Berufsausbildung (auch Studium) absolvieren,<br />
• an e<strong>in</strong>er Fortbildung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em erlernten Beruf <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Fachschule teilnehmen <strong>und</strong><br />
die Ausübung des Berufs daher nicht möglich ist,<br />
• voraussichtlich aufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung dauerhaft außerstande s<strong>in</strong>d, selbst<br />
für den eigenen Unterhalt aufzukommen,<br />
• sich zwischen der Beendigung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes <strong>und</strong><br />
dem Beg<strong>in</strong>n oder der Fortsetzung e<strong>in</strong>er Berufsausbildung bef<strong>in</strong>den (die Berufsausbildung<br />
muss zum frühest möglichen Zeitpunkt begonnen oder fortgesetzt werden) oder<br />
• das 24. <strong>Leben</strong>sjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss<br />
der Schulausbildung <strong>und</strong> dem frühest möglichen Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>er weiteren Berufsausbildung.<br />
Studenten/Student<strong>in</strong>nen müssen noch zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.<br />
Bis zum vollendeten 18. <strong>Leben</strong>sjahr werden eigene E<strong>in</strong>künfte des K<strong>in</strong>des (z.B. Lehrl<strong>in</strong>gsentschädigung)<br />
nicht berücksichtigt. Ältere K<strong>in</strong>der dürfen nur e<strong>in</strong>e bestimmte Summe jährlich dazuverdienen,<br />
um die Familienbeihilfe nicht zu verlieren.<br />
Die Höhe der Familienbeihilfe hängt vom Alter des K<strong>in</strong>des ab. Dazu kommen noch K<strong>in</strong>derabsetzbeträge<br />
<strong>und</strong> Zuschläge, wenn zwei oder mehreren K<strong>in</strong>dern oder e<strong>in</strong>em oder mehreren beh<strong>in</strong>derten<br />
K<strong>in</strong>dern Unterhalt gewährt wird. Die Summe der Familienbeihilfe kann über den Familienbeihilfenrechner<br />
ermittelt werden.<br />
Anspruch auf Familienbeihilfe hat jener Elternteil im geme<strong>in</strong>samen Haushalt, der diesen überwiegend<br />
führt.<br />
Die Familienbeihilfe wird alle zwei Monate ausbezahlt.<br />
Weitere Informationen:<br />
http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080700.html<br />
(Familienbeihilfe/K<strong>in</strong>derabsetzbetrag)<br />
http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080713.html (Mehrk<strong>in</strong>dzuschlag)<br />
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080712.html<br />
(Familienbeihilfe für Studierende)<br />
http://www.bmwfj.gv.at/FAMILIE/FINANZIELLEUNTERSTUETZUNGEN/FAMILIENBEIHILFE/<br />
Seiten/Anspruchf%C3%BCrB%C3%BCrgerausdemEUEWR-Raum<strong>und</strong>derSchweiz.aspx<br />
(EU/EWR/Schweizer Staatsbürger/Staatsbürger<strong>in</strong>nen)<br />
http://www.bmwfj.gv.at/Familie/F<strong>in</strong>anzielleUnterstuetzungen/familienbeihilfe/Seiten/default.aspx<br />
(Familienbeihilfe <strong>und</strong> E<strong>in</strong>kunftsgrenzen)<br />
http://www.arbeiterkammer.at/onl<strong>in</strong>e/familienbeihilfe-2329.html<br />
(Familienbeihilfe <strong>und</strong> Familienbeihilfenrechner)<br />
http://www.bmwfj.gv.at/Familie/BeratungUndInformation/Familienservice/Seiten/default.aspx<br />
(Familienservice)<br />
<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2011<br />
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