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Peer Pasternack „Demokratische Erneuerung“

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zu finden, das einen personellen Neuanfang in Lehre und Forschung sowie den Prozeß der<br />

Demokratisierung ermöglicht." 4<br />

Das derart avisierte Verfahren wurde während der Amtszeit dieser Regierung nicht gefunden.<br />

Bei betont wertfreier Betrachtung lassen sich Ansätze zu einem solchen im Einigungsvertrag<br />

entdecken; dort heißt es: "Die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses<br />

in der öffentlichen Verwaltung ist auch zulässig, wenn... der Arbeitnehmer wegen mangelnder<br />

fachlicher Qualifikation oder persönlicher Eignung den Anforderungen nicht entspricht". 5<br />

Der in den folgenden Jahren entfaltete Prozeß umfaßte dann verschiedene Maßnahmen<br />

und Stufen. Indem der Einigungsvertrag Kündigungsanlässe und Verfahrensregelungen formuliert<br />

hatte – die z.T. landesrechtlich zu untersetzen waren –, war zugleich unterstrichen,<br />

daß alle Personalumbau-Teilprozesse rechtsstaatlichen Normen zu genügen hätten.<br />

(2.) Unser Untersuchungszeitraum ist eingegrenzt auf die Zeit vom Herbst 1989 bis zum Ende<br />

1995. Er orientiert sich dabei an den Rahmenbedingungen des Untersuchungsgegenstandes:<br />

Der Herbst 1989 brachte die Implosion des staatgewordenen Sozialismus in der DDR; das<br />

Ende des Jahres 1995 brachte im wesentlichen den formalen Abschluß der Übergangsperiode<br />

für die fünf ostdeutschen Länder und Ost-Berlin, die durch den Einigungsvertrag bestimmt<br />

war.<br />

In den markierten Zeitraum – Herbst 1989 bis Ende 1995 – fielen<br />

� die Delegitimierung und Abschaffung der sozialistischen Staatsmacht in der DDR,<br />

� der kurzzeitige Versuch des Aufbaus eines pluralistischen politischen Systems in der<br />

DDR,<br />

� der zur Beendigung der deutschen Zweistaatlichkeit hinführende Prozeß sowie<br />

� die politisch-administrative Übergangsperiode für das ostdeutsche Siedlungsgebiet.<br />

Diese Etappen spiegelten sich – wenn auch oftmals zeitverschoben – unter anderem im Umbau<br />

der ostdeutschen Hochschulen wider, und die Rahmenbedingungen der allgemeinen politischen<br />

Abläufe konstituierten wesentlich Handlungsmöglichkeiten und Handlungsgrenzen<br />

der hochschulischen bzw. hochschulpolitischen Akteure.<br />

(3.) Die Fallstudien verhandeln die Wege der Humboldt-Universität zu Berlin und der Leipziger<br />

(Karl-Marx-)Universität vom Herbst 1989 bis 1995. Einleitend wird jeweils eine Rekonstruktion<br />

der Phase der demokratischen Initiation geliefert. Sodann finden sich zentrale Stränge<br />

der jeweiligen Personalumbauprozesse in einer Dokumentenanalyse untersucht. 6 Für die<br />

Auswahl der beiden Hochschulen waren folgende Gründe ausschlaggebend:<br />

Humboldt- und Leipziger Universität sind die größten Hochschulen der DDR gewesen.<br />

Infolgedessen konzentrierten sich in ihnen die spezifischen Probleme des ostdeutschen Hochschulumbaus,<br />

und fanden sich beide Universitäten als Gegenstände besonderer öffentlicher<br />

4<br />

Koalitionsvereinbarung der DDR-Regierungsparteien zur Wissenschafts- und Bildungspolitik vom 12.<br />

April 1990 (Auszüge), in Anweiler et al. (1992, 480f.).<br />

5<br />

Anl. 1 Kap. XIX Sachgebiet A Abschn. III Ziff. 1 Abs. 4 Nr. 1 Einigungsvertrag.<br />

6 Zu den Quellengrundlagen vgl. unten unter I.3. „Methoden & Quellen“.<br />

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