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November 2012 - Holzkirchen

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<strong>Holzkirchen</strong> I <strong>November</strong> <strong>2012</strong><br />

Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />

amtliche Bekanntmachungen<br />

2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes nr. 88 für den ortsteil thann:<br />

• Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses (§ 2 abs. 1 satz 2 BauGB)<br />

• öffentliche auslegung gemäß § 13 abs. 2 nr. 2, § 3 abs. 2 BauGB<br />

Der Bauausschuss der Marktgemeinde hat<br />

am 12.06.<strong>2012</strong> beschlossen, für das eingangs<br />

genannte Gebiet ein Verfahren zur 2. vereinfachten<br />

Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten<br />

(Ziel und Zweck der Planung: Mit der<br />

Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen<br />

Zulässigkeitsvoraussetzungen für<br />

die Errichtung einer Reithalle mit Stallanbau<br />

und einer Longierhalle geschaffen werden).<br />

Der vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum<br />

München ausgearbeitete Änderungsbebauungsplan<br />

in der Fassung vom<br />

12.06.<strong>2012</strong> mit Begründung liegt in der Zeit<br />

vom 27.09.<strong>2012</strong> bis 29.10.<strong>2012</strong> in den Amtsräumen<br />

des Bauamtes (Rathaus, 2. Stock)<br />

öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist<br />

können Stellungnahmen abgegeben werden.<br />

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen<br />

können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

Geltungsbereich<br />

der 2. Änderung<br />

InFormatIonen - aus Dem rathaus<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag<br />

nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle<br />

unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />

im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten<br />

geltend gemacht werden können.<br />

Hinweis:<br />

Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten<br />

Verfahren durchgeführt. Von einer<br />

Umweltprüfung wird deshalb abgesehen. Umweltbezogene<br />

Informationen stehen zu dieser<br />

Bebauungsplanänderung nicht zur Verfügung.<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88<br />

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