November 2012 - Holzkirchen
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<strong>Holzkirchen</strong> I <strong>November</strong> <strong>2012</strong><br />
Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />
amtliche Bekanntmachungen<br />
2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes nr. 88 für den ortsteil thann:<br />
• Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses (§ 2 abs. 1 satz 2 BauGB)<br />
• öffentliche auslegung gemäß § 13 abs. 2 nr. 2, § 3 abs. 2 BauGB<br />
Der Bauausschuss der Marktgemeinde hat<br />
am 12.06.<strong>2012</strong> beschlossen, für das eingangs<br />
genannte Gebiet ein Verfahren zur 2. vereinfachten<br />
Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten<br />
(Ziel und Zweck der Planung: Mit der<br />
Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen<br />
Zulässigkeitsvoraussetzungen für<br />
die Errichtung einer Reithalle mit Stallanbau<br />
und einer Longierhalle geschaffen werden).<br />
Der vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum<br />
München ausgearbeitete Änderungsbebauungsplan<br />
in der Fassung vom<br />
12.06.<strong>2012</strong> mit Begründung liegt in der Zeit<br />
vom 27.09.<strong>2012</strong> bis 29.10.<strong>2012</strong> in den Amtsräumen<br />
des Bauamtes (Rathaus, 2. Stock)<br />
öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist<br />
können Stellungnahmen abgegeben werden.<br />
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen<br />
können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />
unberücksichtigt bleiben.<br />
Geltungsbereich<br />
der 2. Änderung<br />
InFormatIonen - aus Dem rathaus<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag<br />
nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle<br />
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten<br />
geltend gemacht werden können.<br />
Hinweis:<br />
Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten<br />
Verfahren durchgeführt. Von einer<br />
Umweltprüfung wird deshalb abgesehen. Umweltbezogene<br />
Informationen stehen zu dieser<br />
Bebauungsplanänderung nicht zur Verfügung.<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88<br />
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