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Alte Wasserrechte - Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - in ...

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5. Wenn sich die abwägende Stelle nach Durchführung h<strong>in</strong>reichender tatsächlicher<br />

Ermittlungen zu den <strong>in</strong> die Abwägung e<strong>in</strong>zustellenden Belangen sodann<br />

letztendlich für die Bevorzugung des e<strong>in</strong>en (hier des Biotopschutzes) <strong>und</strong> damit<br />

notwendigerweise für die Zurückstellung anderer Belange (hier der Wasserkraft)<br />

entscheidet, entspricht dies dem Wesen der gesetzlich (gemäß § 38<br />

Abs.1 Nr.2 LPflG) vorgesehenen Abwägung <strong>und</strong> ist rechtlich nicht zu beanstanden.<br />

E<strong>in</strong>e Fehlgewichtung von Belangen durch die Planfeststellungsbehörde<br />

liegt bei Beachtung der genannten Gr<strong>und</strong>sätze dann nicht vor.<br />

E. Fazit<br />

Das Wasserhaushaltsgesetz hat die alten <strong>Wasserrechte</strong> zwar gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>in</strong> ihrem<br />

Bestand übernommen, bietet aber durchaus Möglichkeiten, diese Rechte zu widerrufen<br />

oder den heutigen wasserwirtschaftlichen Erfordernissen anzupassen. E<strong>in</strong>e<br />

Überprüfung der noch gültigen <strong>Wasserrechte</strong> auf wasserwirtschaftlichen Handlungsbedarf<br />

ist im H<strong>in</strong>blick auf die EG-Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie vom 23.10.2000 s<strong>in</strong>nvoll.<br />

Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten gr<strong>und</strong>sätzlich, auf e<strong>in</strong>en guten Zustand ihrer<br />

Oberflächengewässer h<strong>in</strong>zuwirken. E<strong>in</strong>e Qualitätskomponente für die E<strong>in</strong>stufung des<br />

ökologischen Zustandes ist dabei die Durchgängigkeit des Gewässers (Art. 4 Abs.<br />

1a) ii) i.V.m. Anhang V Ziff.1.1.1 <strong>und</strong> 1.2.1 der Richtl<strong>in</strong>ie). Auch unter Berücksichtigung<br />

der europäischen Entwicklungen im Wasserrecht ist es daher geboten, alte<br />

<strong>Wasserrechte</strong> auf die Gewährleistung e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>destwasserführung <strong>und</strong> Durchgängigkeit<br />

des Gewässers h<strong>in</strong> zu überprüfen.<br />

Ute Juchem Koblenz, Mai 2001

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