AMTSBLATT - Rehau
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Amtliche Mitteilungen<br />
Bekanntmachung Aus dem Stadtrat<br />
Amtsblatt der Stadt <strong>Rehau</strong><br />
Satzung der Stadt <strong>Rehau</strong><br />
über eine Veränderungssperre nach §14und §16Abs. 1<br />
BauGB für den Bereich „Adlerstraße/Westendstraße“<br />
§1<br />
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.01.2011 beschlossen, für<br />
den Bereich „Adlerstraße/Westendstraße“ einen Bebauungsplan gemäß<br />
§30BauGB aufzustellen. Gleichzeitig hat der Stadtrat beschlossen,<br />
für diesen Bereich eine Veränderungssperre gemäß §14BauGB<br />
zu erlassen.<br />
§2<br />
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im beiliegenden Lageplan<br />
im Maßstab 1:1.000 vom 21.01.2011 dargestellt. Der Lageplan<br />
mit Geltungsbereich ist Bestandteil der Satzung.<br />
§3<br />
Zur Sicherung der Planung in diesem künftigen Planbereich wird für die<br />
Zeit der Aufstellung bis zur Genehmigung des Bebauungsplans eine<br />
Veränderungssperre für die in §1bezeichneten Teilflächen mit dem<br />
Inhalt festgelegt, dass<br />
1. Vorhaben im Sinne des §29BauGB nicht durchgeführt oder bauliche<br />
Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;<br />
2. Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von<br />
Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-,<br />
zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen<br />
werden dürfen.<br />
Diese Veränderungssperre tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in<br />
Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich<br />
(§ 1) ein Bebauungsplan in Kraft tritt,<br />
spätestens jedoch am 21.12.2012.<br />
Stadt <strong>Rehau</strong>, 27.01.2011<br />
gez.<br />
Abraham<br />
1. Bürgermeister<br />
8<br />
Stadtrat billigt neues Einzelhandelsentwicklungskonzept<br />
In der Sitzung des Stadtrates vom 26. Januar stand die Billigung der Fortschreibung<br />
des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes auf der Tagesordnung.<br />
Das ursprüngliche Konzept der Stadt <strong>Rehau</strong> wurde im Jahr 2001<br />
vom Büro für Standort, Markt- und Regionalanalyse Dr. Heider, Augsburg,<br />
erstellt. Die stetigen Veränderungen im Einzelhandel führten 2004 zur ersten<br />
Fortschreibung. Dabei wurden die Standorte an der Gerberstraße und<br />
am Kreisverkehr B289/ Baukondukteur-Baumann-Allee näher untersucht.<br />
Mit dem Gutachten aus dem Jahr 2001 wurde eine Grundlage geschaffen,<br />
die eine Verstärkung der Ansiedlung von Einzelhandel an den Stadträndern<br />
abwehren konnte. Die Aktivitäten im Einzelhandel führten zu Absiedlungen,<br />
Umsiedlungen sowie Anfragen nach neuen Standorten. Auch<br />
die Frage der Auswirkung auf die Innenstadt muss den aktuellen Anforderungen<br />
entsprechend bewertet werden.<br />
Nachdem Herr Dr. Heider die Stadt <strong>Rehau</strong> und den Einzelhandel sehr gut<br />
kennt, wurde in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken auch für<br />
die erneute Untersuchung des örtlichen Einzelhandels das Büro beauftragt.<br />
Den Entwurf des Gutachtens stellte Dr. Heider in der Sitzung des<br />
Bausenats am 18.01.2011 vor.<br />
Die Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzepts gliedert sich<br />
in die Teile „Erhebungen, Analyse und Konzept“ sowie „Handlungsempfehlungen<br />
für die Stadt <strong>Rehau</strong>“. Zusätzlich zu den erfolgten Erhebungen<br />
wurden eine Befragung des Einzelhandels, eine Haushaltsbefragung sowie<br />
eine Kundenerfassung durchgeführt, was zu einer soliden Datenbasis<br />
geführt hat.<br />
Den Schwerpunkt der Ausführung des neuen Konzepts nimmt der Bereich<br />
der Empfehlungen für das weitere Vorgehen in Einzelhandelsprojekten<br />
ein. Dabei steht die Abgrenzung des „Zentralen Versorgungsbereiches“<br />
und der an den „Zentralen Versorgungsbereich“ angrenzenden „Innenstadtergänzungszone“<br />
im Mittelpunkt. Im „Zentralen Versorgungsbereich“<br />
soll künftig der Einzelhandel schwerpunktmäßig entwickelt werden,<br />
für „innenstadtrelevante Sortimente“ ist dies der vorrangige Standortbereich.<br />
Um die Funktionsfähigkeit und Entwicklungsfähigkeit des „Zentralen<br />
Versorgungsbereiches“ zu sichern, sind Einschränkungen der Entwicklungsfähigkeit<br />
„innenstadtrelevanter Sortimente“ außerhalb des „Zentralen<br />
Versorgungsbereiches“ erforderlich. In der „Innenstadtergänzungszone“<br />
ist die Ansiedlung für „nicht innenstadtrelevante Sortimente“ möglich.<br />
„Innenstadtrelevante Sortimente“ sind dort nur vorzusehen, wenn diese<br />
Ausbaupotenziale aufweisen aber im „Zentralen Versorgungsbereich“<br />
nicht realisiert werden können.<br />
In der Folge dessen muss die Stadt <strong>Rehau</strong> mit den Mitteln der Bauleitplanung<br />
die Belange der Innenstadt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben<br />
des §34Abs. 3BauGB steuern und lenken.<br />
Das weitere Verfahren soll sich wie folgt gestalten: Im nächsten Schritt<br />
werden die „Träger öffentlicher Belange“ um Stellungnahme gebeten.<br />
Weiter wird dem örtlichen Einzelhandel und interessierten Bürgern im<br />
Rahmen einer Informationsveranstaltung die Gelegenheit zu Fragen und<br />
Äußerungen gegeben. Im Anschluss daran wird vom Büro Dr. Heider die<br />
Endfassung des Einzelhandelsentwicklungsgutachtens erstellt und dem<br />
Stadtrat zur Annahme vorgelegt.<br />
Bürgermeister Abraham hob den akuten Handlungsbedarf im zentralen<br />
Versorgungsbereich mit dem Schwerpunkt der Achse Schützenstraße/Ludwigstraße/Bahnhofstraße<br />
rund um den Maxplatz hervor und kündigte<br />
die Vorstellung des Konzeptentwurfs und diverser anderer innenstadtrelevanter<br />
Maßnahmen im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung<br />
am 24. März um 19 Uhr im Festsaal im Alten Rathaus an. Interessierte<br />
Bürger können sich im Internet unter www.stadt-rehau.de/<br />
Aktuelles einlesen.<br />
Anschließend billigte der Stadtrat den Entwurf des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes<br />
einstimmig und brachte damit das weitere Verfahren auf<br />
den Weg.