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AMTSBLATT - Rehau

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Amtliche Mitteilungen<br />

Bekanntmachung Aus dem Stadtrat<br />

Amtsblatt der Stadt <strong>Rehau</strong><br />

Satzung der Stadt <strong>Rehau</strong><br />

über eine Veränderungssperre nach §14und §16Abs. 1<br />

BauGB für den Bereich „Adlerstraße/Westendstraße“<br />

§1<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.01.2011 beschlossen, für<br />

den Bereich „Adlerstraße/Westendstraße“ einen Bebauungsplan gemäß<br />

§30BauGB aufzustellen. Gleichzeitig hat der Stadtrat beschlossen,<br />

für diesen Bereich eine Veränderungssperre gemäß §14BauGB<br />

zu erlassen.<br />

§2<br />

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im beiliegenden Lageplan<br />

im Maßstab 1:1.000 vom 21.01.2011 dargestellt. Der Lageplan<br />

mit Geltungsbereich ist Bestandteil der Satzung.<br />

§3<br />

Zur Sicherung der Planung in diesem künftigen Planbereich wird für die<br />

Zeit der Aufstellung bis zur Genehmigung des Bebauungsplans eine<br />

Veränderungssperre für die in §1bezeichneten Teilflächen mit dem<br />

Inhalt festgelegt, dass<br />

1. Vorhaben im Sinne des §29BauGB nicht durchgeführt oder bauliche<br />

Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;<br />

2. Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von<br />

Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-,<br />

zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen<br />

werden dürfen.<br />

Diese Veränderungssperre tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in<br />

Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich<br />

(§ 1) ein Bebauungsplan in Kraft tritt,<br />

spätestens jedoch am 21.12.2012.<br />

Stadt <strong>Rehau</strong>, 27.01.2011<br />

gez.<br />

Abraham<br />

1. Bürgermeister<br />

8<br />

Stadtrat billigt neues Einzelhandelsentwicklungskonzept<br />

In der Sitzung des Stadtrates vom 26. Januar stand die Billigung der Fortschreibung<br />

des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes auf der Tagesordnung.<br />

Das ursprüngliche Konzept der Stadt <strong>Rehau</strong> wurde im Jahr 2001<br />

vom Büro für Standort, Markt- und Regionalanalyse Dr. Heider, Augsburg,<br />

erstellt. Die stetigen Veränderungen im Einzelhandel führten 2004 zur ersten<br />

Fortschreibung. Dabei wurden die Standorte an der Gerberstraße und<br />

am Kreisverkehr B289/ Baukondukteur-Baumann-Allee näher untersucht.<br />

Mit dem Gutachten aus dem Jahr 2001 wurde eine Grundlage geschaffen,<br />

die eine Verstärkung der Ansiedlung von Einzelhandel an den Stadträndern<br />

abwehren konnte. Die Aktivitäten im Einzelhandel führten zu Absiedlungen,<br />

Umsiedlungen sowie Anfragen nach neuen Standorten. Auch<br />

die Frage der Auswirkung auf die Innenstadt muss den aktuellen Anforderungen<br />

entsprechend bewertet werden.<br />

Nachdem Herr Dr. Heider die Stadt <strong>Rehau</strong> und den Einzelhandel sehr gut<br />

kennt, wurde in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken auch für<br />

die erneute Untersuchung des örtlichen Einzelhandels das Büro beauftragt.<br />

Den Entwurf des Gutachtens stellte Dr. Heider in der Sitzung des<br />

Bausenats am 18.01.2011 vor.<br />

Die Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzepts gliedert sich<br />

in die Teile „Erhebungen, Analyse und Konzept“ sowie „Handlungsempfehlungen<br />

für die Stadt <strong>Rehau</strong>“. Zusätzlich zu den erfolgten Erhebungen<br />

wurden eine Befragung des Einzelhandels, eine Haushaltsbefragung sowie<br />

eine Kundenerfassung durchgeführt, was zu einer soliden Datenbasis<br />

geführt hat.<br />

Den Schwerpunkt der Ausführung des neuen Konzepts nimmt der Bereich<br />

der Empfehlungen für das weitere Vorgehen in Einzelhandelsprojekten<br />

ein. Dabei steht die Abgrenzung des „Zentralen Versorgungsbereiches“<br />

und der an den „Zentralen Versorgungsbereich“ angrenzenden „Innenstadtergänzungszone“<br />

im Mittelpunkt. Im „Zentralen Versorgungsbereich“<br />

soll künftig der Einzelhandel schwerpunktmäßig entwickelt werden,<br />

für „innenstadtrelevante Sortimente“ ist dies der vorrangige Standortbereich.<br />

Um die Funktionsfähigkeit und Entwicklungsfähigkeit des „Zentralen<br />

Versorgungsbereiches“ zu sichern, sind Einschränkungen der Entwicklungsfähigkeit<br />

„innenstadtrelevanter Sortimente“ außerhalb des „Zentralen<br />

Versorgungsbereiches“ erforderlich. In der „Innenstadtergänzungszone“<br />

ist die Ansiedlung für „nicht innenstadtrelevante Sortimente“ möglich.<br />

„Innenstadtrelevante Sortimente“ sind dort nur vorzusehen, wenn diese<br />

Ausbaupotenziale aufweisen aber im „Zentralen Versorgungsbereich“<br />

nicht realisiert werden können.<br />

In der Folge dessen muss die Stadt <strong>Rehau</strong> mit den Mitteln der Bauleitplanung<br />

die Belange der Innenstadt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben<br />

des §34Abs. 3BauGB steuern und lenken.<br />

Das weitere Verfahren soll sich wie folgt gestalten: Im nächsten Schritt<br />

werden die „Träger öffentlicher Belange“ um Stellungnahme gebeten.<br />

Weiter wird dem örtlichen Einzelhandel und interessierten Bürgern im<br />

Rahmen einer Informationsveranstaltung die Gelegenheit zu Fragen und<br />

Äußerungen gegeben. Im Anschluss daran wird vom Büro Dr. Heider die<br />

Endfassung des Einzelhandelsentwicklungsgutachtens erstellt und dem<br />

Stadtrat zur Annahme vorgelegt.<br />

Bürgermeister Abraham hob den akuten Handlungsbedarf im zentralen<br />

Versorgungsbereich mit dem Schwerpunkt der Achse Schützenstraße/Ludwigstraße/Bahnhofstraße<br />

rund um den Maxplatz hervor und kündigte<br />

die Vorstellung des Konzeptentwurfs und diverser anderer innenstadtrelevanter<br />

Maßnahmen im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung<br />

am 24. März um 19 Uhr im Festsaal im Alten Rathaus an. Interessierte<br />

Bürger können sich im Internet unter www.stadt-rehau.de/<br />

Aktuelles einlesen.<br />

Anschließend billigte der Stadtrat den Entwurf des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes<br />

einstimmig und brachte damit das weitere Verfahren auf<br />

den Weg.

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