01 | 2015 banking insight
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Perspektiven 15<br />
Zinsbuchänderungsrisiko<br />
Mehr Harmonie,<br />
weniger Freiheit<br />
Die Aufsicht will die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch in Europa<br />
angleichen. Dies wird die Methodenfreiheit der Banken bei der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos<br />
einschränken. Die Studie zeigt, wie sie sich darauf vorbereiten.<br />
Banken können sich auf eine höhere<br />
Kapitalunterlegung für das Zinsänderungsrisiko<br />
einstellen. Darauf lassen<br />
zahlreiche Veröffentlichungen<br />
der EBA und des Baseler Ausschusses schließen.<br />
Denn außer den neuen SREP-Leitlinien<br />
hat die EBA ein Konsultationspapier zum Zinsänderungsrisiko<br />
im Anlagebuch (EBA/<br />
CP/2<strong>01</strong>3/23) vorgelegt. Dieses sieht Annahmen<br />
zur Risikomessung vor – dazu zählen insbesondere<br />
Annahmen zur Modellierung von Cashflows<br />
sowie Verhaltensannahmen zu eingebetteten,<br />
impliziten Optionen. Aktuell beschäftigt<br />
dieses Thema auch den Baseler Ausschuss, der<br />
ebenfalls ein Konsultationspapier vorgelegt hat.<br />
All diese Aktivitäten zeigen: Es besteht eine<br />
klare Tendenz, die Messung des Zinsänderungsrisikos<br />
im Anlagebuch auf EU-Ebene stärker zu<br />
harmonisieren. Eine Vorgabe maximaler Laufzeiten<br />
könnte die bisherigen Freiheiten bei der<br />
Darstellung des zinsvariablen Geschäfts einschränken.<br />
Dies würde aktuell zu einer Erhöhung<br />
des Zinsänderungsrisikos führen, bei<br />
einer gleichzeitig in Aussicht gestellten unmittelbaren<br />
Einbeziehung in die Eigenkapitalunterlegung<br />
nach Säule 1 sowie der mittelbaren<br />
Unterlegung im viel zitierten „Säule 1+“-Ansatz<br />
nach dem SREP.<br />
Prüfkriterium als Pate<br />
Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch wird<br />
heute über den „Zinsschock Basel II“, besser<br />
gesagt anhand des Prüfkriteriums, gemessen.<br />
Demnach muss die Eigenkapitalanforderung<br />
nach der Kapitaladäquanzverordnung der EU<br />
(Capital Requirements Regulation, CRR) zuzüglich<br />
der negativen Barwertveränderung aus<br />
dem Zinsschock kleiner sein als 95 Prozent der<br />
aufsichtsrechtlichen Eigenmittel. Dieses Kriterium<br />
könnte Pate stehen für eine künftige generelle<br />
Eigenkapitalunterlegung.<br />
Der Vergleich des Prüfkriteriums zwischen<br />
verschiedenen Instituten hängt stark ab von<br />
den Verhaltensannahmen zu eingebetteten<br />
impliziten Optionen sowie von den gewählten<br />
Prämissen im variablen Geschäft. In Deutschland<br />
sind dies insbesondere die Mischungsverhältnisse<br />
der gleitenden Durchschnitte. Dies<br />
bestätigen rund 70 Prozent der befragten Führungskräfte<br />
(siehe Abbildung 6). Insofern verwundert<br />
es nicht, dass die Aufsicht hier nach<br />
mehr Harmonisierung strebt – für die Institute<br />
wäre dies jedoch eine starke Beschränkung der<br />
bisherigen Freiheiten bei der individuellen<br />
Modellierung und dem damit verbundenen<br />
Zinsanpassungsverhalten als wichtigem preispolitischem<br />
Element.<br />
Institute gegen Standardisierung<br />
64 Prozent der Führungskräfte geben an, dass<br />
sich dieses Kriterium schon in der heutigen<br />
Ausprägung – insbesondere aufgrund der insgesamt<br />
steigenden Eigenkapitalanforderungen<br />
– zukünftig nur schwer wird einhalten lassen.<br />
In diesem Punkt sind sich die sehr unterschiedlich<br />
aufgestellten Großbanken und Landesbanken<br />
einerseits sowie die Sparkassen andererseits<br />
weitgehend einig (siehe Abbildung 7).<br />
Auch befürworten rund zwei Drittel eine<br />
künftige Orientierung an der bankinternen