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01 | 2015 banking insight

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Perspektiven 15<br />

Zinsbuchänderungsrisiko<br />

Mehr Harmonie,<br />

weniger Freiheit<br />

Die Aufsicht will die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch in Europa<br />

angleichen. Dies wird die Methodenfreiheit der Banken bei der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos<br />

einschränken. Die Studie zeigt, wie sie sich darauf vorbereiten.<br />

Banken können sich auf eine höhere<br />

Kapitalunterlegung für das Zinsänderungsrisiko<br />

einstellen. Darauf lassen<br />

zahlreiche Veröffentlichungen<br />

der EBA und des Baseler Ausschusses schließen.<br />

Denn außer den neuen SREP-Leitlinien<br />

hat die EBA ein Konsultationspapier zum Zinsänderungsrisiko<br />

im Anlagebuch (EBA/<br />

CP/2<strong>01</strong>3/23) vorgelegt. Dieses sieht Annahmen<br />

zur Risikomessung vor – dazu zählen insbesondere<br />

Annahmen zur Modellierung von Cashflows<br />

sowie Verhaltensannahmen zu eingebetteten,<br />

impliziten Optionen. Aktuell beschäftigt<br />

dieses Thema auch den Baseler Ausschuss, der<br />

ebenfalls ein Konsultationspapier vorgelegt hat.<br />

All diese Aktivitäten zeigen: Es besteht eine<br />

klare Tendenz, die Messung des Zinsänderungsrisikos<br />

im Anlagebuch auf EU-Ebene stärker zu<br />

harmonisieren. Eine Vorgabe maximaler Laufzeiten<br />

könnte die bisherigen Freiheiten bei der<br />

Darstellung des zinsvariablen Geschäfts einschränken.<br />

Dies würde aktuell zu einer Erhöhung<br />

des Zinsänderungsrisikos führen, bei<br />

einer gleichzeitig in Aussicht gestellten unmittelbaren<br />

Einbeziehung in die Eigenkapitalunterlegung<br />

nach Säule 1 sowie der mittelbaren<br />

Unterlegung im viel zitierten „Säule 1+“-Ansatz<br />

nach dem SREP.<br />

Prüfkriterium als Pate<br />

Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch wird<br />

heute über den „Zinsschock Basel II“, besser<br />

gesagt anhand des Prüfkriteriums, gemessen.<br />

Demnach muss die Eigenkapitalanforderung<br />

nach der Kapitaladäquanzverordnung der EU<br />

(Capital Requirements Regulation, CRR) zuzüglich<br />

der negativen Barwertveränderung aus<br />

dem Zinsschock kleiner sein als 95 Prozent der<br />

aufsichtsrechtlichen Eigenmittel. Dieses Kriterium<br />

könnte Pate stehen für eine künftige generelle<br />

Eigenkapitalunterlegung.<br />

Der Vergleich des Prüfkriteriums zwischen<br />

verschiedenen Instituten hängt stark ab von<br />

den Verhaltensannahmen zu eingebetteten<br />

impliziten Optionen sowie von den gewählten<br />

Prämissen im variablen Geschäft. In Deutschland<br />

sind dies insbesondere die Mischungsverhältnisse<br />

der gleitenden Durchschnitte. Dies<br />

bestätigen rund 70 Prozent der befragten Führungskräfte<br />

(siehe Abbildung 6). Insofern verwundert<br />

es nicht, dass die Aufsicht hier nach<br />

mehr Harmonisierung strebt – für die Institute<br />

wäre dies jedoch eine starke Beschränkung der<br />

bisherigen Freiheiten bei der individuellen<br />

Modellierung und dem damit verbundenen<br />

Zinsanpassungsverhalten als wichtigem preispolitischem<br />

Element.<br />

Institute gegen Standardisierung<br />

64 Prozent der Führungskräfte geben an, dass<br />

sich dieses Kriterium schon in der heutigen<br />

Ausprägung – insbesondere aufgrund der insgesamt<br />

steigenden Eigenkapitalanforderungen<br />

– zukünftig nur schwer wird einhalten lassen.<br />

In diesem Punkt sind sich die sehr unterschiedlich<br />

aufgestellten Großbanken und Landesbanken<br />

einerseits sowie die Sparkassen andererseits<br />

weitgehend einig (siehe Abbildung 7).<br />

Auch befürworten rund zwei Drittel eine<br />

künftige Orientierung an der bankinternen

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