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01 | 2015 banking insight

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Praxis 31<br />

4.<br />

Wie stellen sich Ihre<br />

Mitglieder auf die Neuerungen ein?<br />

Jäger: Da wir von höheren Kapitalanforderungen<br />

ausgehen, berücksichtigen dies viele<br />

Banken bereits in ihrer Kapitalplanung. Dies<br />

ist allerdings noch schwierig, da niemand weiß,<br />

wie hoch die Vorgaben tatsächlich aussehen<br />

werden. Überhaupt wissen die Banken noch<br />

wenig im Detail, was genau auf sie zukommt.<br />

Die Leitlinien stehen schließlich erst seit Ende<br />

vergangenen Jahres fest und die EZB hält sich<br />

zu konkreten Maßnahmen bedeckt. Unsere<br />

Mitglieder tragen daher momentan vor allem<br />

möglichst viele Informationen über die Neuerungen<br />

zusammen. Vor allem kleinere Banken<br />

warten vorerst ab. Es ist schwierig auf etwas<br />

zu reagieren, wovon kaum jemand weiß, wie<br />

es letztlich aussehen wird.<br />

Foto: Getty Images<br />

Schackmann-Fallis: Diejenigen Institute der<br />

Sparkassen-Finanzgruppe, die die EZB direkt<br />

beaufsichtigt, sind bereits durch das „Asset<br />

Quality Review“ und durch den Stresstest intensiv<br />

mit dem neuen Aufsichtsansatz vertraut.<br />

Die weiterhin national beaufsichtigten Institute<br />

setzen sich ebenfalls eingehend mit dem<br />

neuen aufsichtlichen Kontext und seinen absehbaren<br />

Auswirkungen auseinander.<br />

Nach eigenen Aussagen führt die EZB ihre<br />

Prüfungen bereits im laufenden Jahr nach Vorgaben<br />

durch, die auf den EBA-Leitlinien zum<br />

neuen Aufsichtsprozess basieren. Diese Vorgaben<br />

veröffentlicht sie jedoch nicht. So wie sie<br />

den neuen Aufsichtsansatz einführt, kann man<br />

von einem Verfahren mit Lernschleifen sprechen:<br />

Die EZB-Aufseher stellen bestimmte Anfragen<br />

oder geben einzelne Wertungen oder<br />

Empfehlungen ab, die Institute reagieren darauf,<br />

und die EZB passt ihre internen Vorgaben<br />

möglicherweise nochmals an.<br />

Wir hoffen, dass die Beschlüsse der EZB<br />

Ende 2<strong>01</strong>5 mehr Klarheit bringen. Das gilt für<br />

die Ergebnisse der aufsichtlichen Bewertungen<br />

als auch für deren Kommunikation gegenüber<br />

den Instituten.<br />

Buchholz: Um sich auf neue Vorgaben einstellen<br />

zu können, müssen diese zunächst im Detail<br />

bekannt sein. Die EBA-Vorgaben sind zwar<br />

sehr umfangreich, aber nicht sonderlich konkret,<br />

da es sich lediglich um Leitlinien handelt.<br />

Gleichzeitig plant die deutsche Aufsicht, die<br />

bisher in einem Rundschreiben niedergelegten<br />

Vorgaben an das Risikomanagement in eine<br />

Verordnung zu überführen, die dann auch von<br />

der EZB zu beachten wäre.<br />

Schließlich haben die Institute einige weitere<br />

neue oder geänderte Vorgaben umzusetzen.<br />

Dazu zählen etwa die Anforderungen an<br />

Sanierungspläne, die aktuell überarbeitet werden,<br />

oder die geplanten Bankenaufsichtlichen<br />

Anforderungen an die IT, kurz BAIT genannt.<br />

Das ist eine enorme Belastung. Wir hoffen, dass<br />

alle neuen Regelungen mit den europäischen<br />

Vorgaben vereinbar sind, um Zusatzbelastungen<br />

zu vermeiden.<br />

Zudem werben wir weiterhin für einen<br />

intensiven Dialog mit der europäischen und<br />

der deutschen Aufsicht, um weitere Datenabfragen<br />

möglichst effizient zu gestalten.<br />

Etwas mehr Transparen ist für alle Akteure<br />

von Vorteil. ■

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