01 | 2015 banking insight
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Praxis 31<br />
4.<br />
Wie stellen sich Ihre<br />
Mitglieder auf die Neuerungen ein?<br />
Jäger: Da wir von höheren Kapitalanforderungen<br />
ausgehen, berücksichtigen dies viele<br />
Banken bereits in ihrer Kapitalplanung. Dies<br />
ist allerdings noch schwierig, da niemand weiß,<br />
wie hoch die Vorgaben tatsächlich aussehen<br />
werden. Überhaupt wissen die Banken noch<br />
wenig im Detail, was genau auf sie zukommt.<br />
Die Leitlinien stehen schließlich erst seit Ende<br />
vergangenen Jahres fest und die EZB hält sich<br />
zu konkreten Maßnahmen bedeckt. Unsere<br />
Mitglieder tragen daher momentan vor allem<br />
möglichst viele Informationen über die Neuerungen<br />
zusammen. Vor allem kleinere Banken<br />
warten vorerst ab. Es ist schwierig auf etwas<br />
zu reagieren, wovon kaum jemand weiß, wie<br />
es letztlich aussehen wird.<br />
Foto: Getty Images<br />
Schackmann-Fallis: Diejenigen Institute der<br />
Sparkassen-Finanzgruppe, die die EZB direkt<br />
beaufsichtigt, sind bereits durch das „Asset<br />
Quality Review“ und durch den Stresstest intensiv<br />
mit dem neuen Aufsichtsansatz vertraut.<br />
Die weiterhin national beaufsichtigten Institute<br />
setzen sich ebenfalls eingehend mit dem<br />
neuen aufsichtlichen Kontext und seinen absehbaren<br />
Auswirkungen auseinander.<br />
Nach eigenen Aussagen führt die EZB ihre<br />
Prüfungen bereits im laufenden Jahr nach Vorgaben<br />
durch, die auf den EBA-Leitlinien zum<br />
neuen Aufsichtsprozess basieren. Diese Vorgaben<br />
veröffentlicht sie jedoch nicht. So wie sie<br />
den neuen Aufsichtsansatz einführt, kann man<br />
von einem Verfahren mit Lernschleifen sprechen:<br />
Die EZB-Aufseher stellen bestimmte Anfragen<br />
oder geben einzelne Wertungen oder<br />
Empfehlungen ab, die Institute reagieren darauf,<br />
und die EZB passt ihre internen Vorgaben<br />
möglicherweise nochmals an.<br />
Wir hoffen, dass die Beschlüsse der EZB<br />
Ende 2<strong>01</strong>5 mehr Klarheit bringen. Das gilt für<br />
die Ergebnisse der aufsichtlichen Bewertungen<br />
als auch für deren Kommunikation gegenüber<br />
den Instituten.<br />
Buchholz: Um sich auf neue Vorgaben einstellen<br />
zu können, müssen diese zunächst im Detail<br />
bekannt sein. Die EBA-Vorgaben sind zwar<br />
sehr umfangreich, aber nicht sonderlich konkret,<br />
da es sich lediglich um Leitlinien handelt.<br />
Gleichzeitig plant die deutsche Aufsicht, die<br />
bisher in einem Rundschreiben niedergelegten<br />
Vorgaben an das Risikomanagement in eine<br />
Verordnung zu überführen, die dann auch von<br />
der EZB zu beachten wäre.<br />
Schließlich haben die Institute einige weitere<br />
neue oder geänderte Vorgaben umzusetzen.<br />
Dazu zählen etwa die Anforderungen an<br />
Sanierungspläne, die aktuell überarbeitet werden,<br />
oder die geplanten Bankenaufsichtlichen<br />
Anforderungen an die IT, kurz BAIT genannt.<br />
Das ist eine enorme Belastung. Wir hoffen, dass<br />
alle neuen Regelungen mit den europäischen<br />
Vorgaben vereinbar sind, um Zusatzbelastungen<br />
zu vermeiden.<br />
Zudem werben wir weiterhin für einen<br />
intensiven Dialog mit der europäischen und<br />
der deutschen Aufsicht, um weitere Datenabfragen<br />
möglichst effizient zu gestalten.<br />
Etwas mehr Transparen ist für alle Akteure<br />
von Vorteil. ■