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Rechtsform

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Endbericht<br />

Potenziale und Hemmnisse von unternehmerischen<br />

Aktivitäten in der <strong>Rechtsform</strong> der Genossenschaft<br />

externer Effekte durch Wohnungsgenossenschaften eher zu erwarten als durch andere Wohnungseigentümer.<br />

So bedeutet etwa das Engagement für das Quartier ökonomisch ein öffentliches Gut (welches von<br />

einzelnen bereitgestellt und von allen genutzt wird). Das daraus resultierende Trittbrettfahrerproblem ist<br />

für Genossenschaften, deren Träger gleichzeitig Bewohner sind, weniger problematisch als für andere,<br />

zumal gewinnmaximierende Akteure (Wendorf und Wemheuer 2014, S. 178).<br />

Historisch wurden Wohnungsgenossenschaften eingerichtet, um der Wohnungsnot des ausgehenden 19.<br />

und beginnenden 20. Jahrhunderts Einhalt zu gebieten. Zwar wird es in absehbarer Zeit keinen ähnlichen<br />

Gründungsboom geben wie zwischen 1889 und 1914, als fast 1.300 neue Wohnungsgenossenschaften<br />

entstanden. Jedoch zeigt der Blick in die Vergangenheit deutlich, dass Gründungspotenziale auch in diesem<br />

Bereich von externen Rahmenbedingungen (insbesondere der Finanzierung) beeinflusst werden<br />

(Greve 1998, S. 28ff.; Schulte-Eckel 2009, S. 37f.). 33 Unter den auch heute bestehenden (wenn auch mit<br />

der historischen Situation nicht vergleichbaren) Bedingungen des Wohnungsmangels in urbanen Zentren<br />

ist der Schaffung neuen Wohnraums, d. h. der Vergrößerung des Angebots oder der Übernahme existierender<br />

Bestände, auch heute genossenschaftliches Neugründungspotenzial beizumessen (Schulte-Eckel<br />

2009, S. 335f.; Bernhard 2013), vor allem, wenn begünstigende Rahmenbedingungen geschaffen werden,<br />

wie etwa die Reservierung eines Teils neuer Bauflächen (in München z. B. nicht weniger als 20 Prozent)<br />

für Genossenschaften. Allerdings ist davon auszugehen, dass ein großer Teil dieses Potenzials von den<br />

investitionsstärkeren etablierten Wohnungsgenossenschaften wahrgenommen werden wird. Die Bereitschaft<br />

der Mitglieder existierender Wohnungsgenossenschaften, Mittel für neue Projekte statt für den Bestand<br />

einzusetzen, ist jedoch nicht selbstverständlich: eine Strategie der Expansion ergibt sich zumindest<br />

nicht aus den ökonomisch-rationalen Interessen der Mitglieder (Rädel 2000, S.96f) , zumal wenn Sanierungen<br />

anstehen und es außerhalb der attraktiven Lagen Leerstand gibt (Crome 2007, S. 216ff.). Nichtsdestoweniger<br />

gibt es etablierte und neue Projekte (nicht immer in der <strong>Rechtsform</strong> der eG), die sich eine<br />

expansive Strategie explizit oder implizit angeeignet haben. 34 Das kann auf das Bestreben des Managements<br />

zurückgehen, die Wettbewerbsposition der Genossenschaft als Wohnungsunternehmen zu stärken;<br />

diese Strategie kann wegen der obengenannten Interessenlage der Mitglieder zu internen Konflikten führen<br />

(Rädel 2000, S. 96f.). Dies ist allerdings keineswegs zwangsläufig, weil ideelle Motive der Mitglieder<br />

33 Vor jenem Gründungsboom war die Zahl der Wohnungsgenossenschaften jahrzehntelang stagniert und sogar gefallen, bis die<br />

Sozialversicherungsträger gesetzlich dazu angehalten wurden, in solche Projekte zu investieren. Gleichzeitig wurde mit dem<br />

GenG von 1889 die Haftungsbeschränkung für Genossenschaften ermöglicht.<br />

34 So haben z. B. Wohnungsgenossenschaften in München mit der genossenschaftlichen Immobilienagentur München eG<br />

(GIMA) eine (Sekundär-) Genossenschaft eingerichtet, deren vorrangige Aufgabe es ist, den Erwerb von Immobilien durch die<br />

Mitgliedsgenossenschaften zu unterstützen.<br />

© Kienbaum Management Consultants GmbH, Seminar für Genossenschaftswesen der Universität zu Köln, 2015 137

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