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Beelitzer Nachrichten - Februar 2016

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Seite 36<br />

Unfall und nun?<br />

Wenn Versicherer<br />

nicht zahlen will<br />

Sie hatten einen Unfall, in Folge dessen<br />

Sie einen möglichen dauernden Gesundheitsschaden<br />

erlitten haben und möchten<br />

Ihre privaten Unfallversicherung in Anspruch<br />

nehmen. Diese verweigert jedoch<br />

die Leistungspflicht mit der Begründung,<br />

es liege gar kein Unfall im Sinne der<br />

Versicherungsbedingungen vor.<br />

Die angeführten Gründe der Leistungsverweigerung<br />

sind vielfältig. Gern wird<br />

auch die Invaliditätsleistung aus der privaten<br />

Unfallversicherung auf Grund des<br />

angeblichen Vorliegens einer mitwirkenden<br />

Krankheit oder eines mitwirkenden<br />

Gebrechens unberechtigt gekürzt. Auch<br />

sollten Sie angebotene vergleichsweise<br />

Zahlungen des Unfallversicherers unter<br />

Abgeltung aller Ansprüche aus dem hiesigen<br />

Unfallereignis nicht sofort annehmen.<br />

Sie verzichten damit unter Umständen<br />

auf die Einholung eines ärztlichen<br />

Gutachtens zur Bemessung des Invaliditätsgrades<br />

und auch eine mögliche Neubemessung<br />

am Ende des 3. Unfalljahres.<br />

Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt<br />

Ihres Vertrauens und lassen Sie sich anwaltlich<br />

beraten. Ihr Rechtsanwalt wird<br />

die Versicherungsunterlagen, den bisherigen<br />

Schriftverkehr sowie die ärztlichen<br />

Unterlagen durchsehen und mit Ihnen<br />

die Erfolgsaussichten sowie die weitere<br />

Vorgehensweise besprechen. Die Kosten<br />

für die Durchsetzung der Ansprüche<br />

sowie die Anwaltskosten werden beispielsweise<br />

im Falle einer Leistungsverweigerung<br />

oder unberechtigten Kürzung<br />

regelmäßig von Ihrer Rechtsschutzversicherun<br />

übernommen.<br />

Rechtsanwältin Antje Toepel-Berger<br />

in Kooperation mit<br />

Rechtsanwälten Toepel<br />

Wer eine Blitzer-App auf seinem<br />

Smartphone nutzt, verstößt damit gegen<br />

§ 23 der Straßenverkehrsordnung.<br />

Dies stellte das Oberlandesgericht<br />

Celle kürzlich klar. Nach<br />

dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts<br />

Celle sei ein<br />

Smartphone mit installierter<br />

Blitzer-App ein technisches<br />

Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen<br />

im Sinne der<br />

StVO. Weiterhin führte das Gericht aus,<br />

dass es hierbei unerheblich sei, ob die<br />

RATGEBER<br />

„Ewiges Plastik“<br />

„Plastik kann Jahrzehnte, teils Jahrhunderte<br />

in der Umwelt verbleiben. Im Laufe<br />

der Zeit werden größere Plastikteile<br />

stark zerkleinert, sie sinken von der<br />

Oberfläche in die Tiefe der Meere ab.<br />

Nach Angaben des WWF finden sie sich<br />

in vielen marinen Organismen, in Muscheln,<br />

Fischen oder auch Fischlarven.<br />

Tiere verhungern, weil sie Plastikreste<br />

fressen.“<br />

Plastik folgt uns das ganze Leben lang.<br />

Der Schnuller, die Windel –<br />

damit fängt es an und geht<br />

dann weiter über Spielsachen<br />

und Geschirr. Wenn wir uns<br />

im täglichen Leben umschauen,<br />

stoßen wir überall auf<br />

Plastiktüten und Sachen aus<br />

Plaste. Alle wissen eigentlich,<br />

dass darin chemische Weichmacher<br />

(Phthalate und<br />

Bisphenol A) angereichert<br />

sind, und dass diese chemischen<br />

Substanzen wie Hormone<br />

wirken - sie sind verantwortlich<br />

dafür, dass Fische<br />

in den Gewässern verweiblichen<br />

oder kleine Kinder schnell<br />

Brustansätze bekommen. Denn die Substanzen<br />

können das empfindliche Hormonsystem<br />

der sich entwickelnden Kinder<br />

durcheinanderbringen und stören.<br />

Zahlreiche Studien haben inzwischen<br />

gezeigt, dass Zivilisationskrankheiten<br />

wie Unfruchtbarkeit oder Krebs mit dieser<br />

Schadstoffbelastung in Zusammenhang<br />

stehen.<br />

Eine Studie „Plastiktüten in Deutschland“<br />

von www.mymarktforschung.de<br />

befragte 1000 Personen zwischen 18 und<br />

70 Jahren zur Nutzung von Plastetüten.<br />

Die Hälfte davon nutzt vorwiegend<br />

BEELITZER<br />

NACHRICHTEN<br />

Eine Zivilisationserscheinung oder eine Nachlässigkeit<br />

Ordnungswidrigkeit oder legales Warnmittel?<br />

Zur Benutzung von Blitzer-Apps auf dem Smartphone<br />

Stoffbeutel und Einkaufskörbe für den<br />

Transport der Einkäufe, nur jeder zehnte<br />

eine Plastiktüte. Das hört sich erstmal<br />

gut an, aber schauen wir doch mal selbst<br />

in den Einkaufswagen nach – wie viel<br />

Plaste steckt da noch an/in den Einkäufen?<br />

Sie wissen es doch selbst – jeder<br />

Apfel muss in eine Plastetüte – aber warum<br />

denn? Das Gymnasium könnte eine<br />

Projektwoche starten – und in den Einkaufhallen<br />

Papiertüten anbieten und<br />

Aufklärungsarbeit leisten.<br />

Ich gebe zu, auch ich greife<br />

immer wieder zu den allgegenwärtigen<br />

Plastetüten ...<br />

Beim Ländervergleich der<br />

Studie steht Brandenburg an<br />

der dritten Stelle mit ca. 4,4<br />

Plastiktüten in vier Wochen<br />

je Befragten hinter Hamburg<br />

mit 7,1 und Meckpom<br />

mit 4,7; Bremen ist<br />

mit 0,5 Tüten letzter in der<br />

Runde, Sachsen und Thüringen<br />

liegen bei 3,0.<br />

Sicher, die Zahlen sagen<br />

nicht viel aus, aber sie geben<br />

Anlass zum Nachdenken. Brauchen wir<br />

das alles?<br />

Sehr viele wertvolle Tipps, wie Sie Plaste<br />

vermeiden können, finden Sie im Internet.<br />

Nehmen Sie in Ihren Rücksäcken<br />

oder Hand­taschen Stoffbeutel mit. Die<br />

Beutel können Sie bei jedem Einkauf<br />

nutzen und wieder nutzen und wieder<br />

nutzen und wieder nutzen... Verzichten<br />

Sie auch auf die Plastiktüten für Obst<br />

und Gemüse! Und noch etwas: Plastik-<br />

Verpackungen im Laden lassen.<br />

Ihre Dr. ELKE SEIDEL<br />

Umweltmedizinerin<br />

033204-34703, 08. <strong>Februar</strong> <strong>2016</strong><br />

Blitzer-App tatsächlich ordnungsgemäß<br />

funktionieren würde. Maßgeblich sei<br />

allein, dass das Smartphone vom Pkw-<br />

Fahrer zur Warnung von Blitzern<br />

eingesetzt werden sollte.<br />

Ein solcher Verstoß wird<br />

regelmäßig mit mindestens<br />

75 Euro und einem Punkt im<br />

Fahreignungsregister in<br />

Flensburg geahndet. Sobald<br />

Sie einen Anhörungsbogen oder<br />

einen Bußgeldbescheid erhalten, empfiehlt<br />

es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch<br />

zu nehmen. Ein spezialisierter<br />

Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird die Verfahrensakte<br />

einsehen und mit Ihnen die<br />

weitere Vorgehensweise und mögliche<br />

Erfolgsaussichten abstimmen. Ihre<br />

Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht<br />

übernimmt die anwaltlichen Kosten<br />

und ersetzt Ihnen sogar die laut Bußgeldbescheid<br />

festgelegten Verwaltungsgebühren<br />

und Auslagen.<br />

Rechtsanwältin und Fachanwältin für<br />

Verkehrsrecht Antje Toepel-Berger in<br />

Kooperation mit Rechtsanwälten Toepel

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