Beelitzer Nachrichten - Februar 2016
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Seite 36<br />
Unfall und nun?<br />
Wenn Versicherer<br />
nicht zahlen will<br />
Sie hatten einen Unfall, in Folge dessen<br />
Sie einen möglichen dauernden Gesundheitsschaden<br />
erlitten haben und möchten<br />
Ihre privaten Unfallversicherung in Anspruch<br />
nehmen. Diese verweigert jedoch<br />
die Leistungspflicht mit der Begründung,<br />
es liege gar kein Unfall im Sinne der<br />
Versicherungsbedingungen vor.<br />
Die angeführten Gründe der Leistungsverweigerung<br />
sind vielfältig. Gern wird<br />
auch die Invaliditätsleistung aus der privaten<br />
Unfallversicherung auf Grund des<br />
angeblichen Vorliegens einer mitwirkenden<br />
Krankheit oder eines mitwirkenden<br />
Gebrechens unberechtigt gekürzt. Auch<br />
sollten Sie angebotene vergleichsweise<br />
Zahlungen des Unfallversicherers unter<br />
Abgeltung aller Ansprüche aus dem hiesigen<br />
Unfallereignis nicht sofort annehmen.<br />
Sie verzichten damit unter Umständen<br />
auf die Einholung eines ärztlichen<br />
Gutachtens zur Bemessung des Invaliditätsgrades<br />
und auch eine mögliche Neubemessung<br />
am Ende des 3. Unfalljahres.<br />
Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt<br />
Ihres Vertrauens und lassen Sie sich anwaltlich<br />
beraten. Ihr Rechtsanwalt wird<br />
die Versicherungsunterlagen, den bisherigen<br />
Schriftverkehr sowie die ärztlichen<br />
Unterlagen durchsehen und mit Ihnen<br />
die Erfolgsaussichten sowie die weitere<br />
Vorgehensweise besprechen. Die Kosten<br />
für die Durchsetzung der Ansprüche<br />
sowie die Anwaltskosten werden beispielsweise<br />
im Falle einer Leistungsverweigerung<br />
oder unberechtigten Kürzung<br />
regelmäßig von Ihrer Rechtsschutzversicherun<br />
übernommen.<br />
Rechtsanwältin Antje Toepel-Berger<br />
in Kooperation mit<br />
Rechtsanwälten Toepel<br />
Wer eine Blitzer-App auf seinem<br />
Smartphone nutzt, verstößt damit gegen<br />
§ 23 der Straßenverkehrsordnung.<br />
Dies stellte das Oberlandesgericht<br />
Celle kürzlich klar. Nach<br />
dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts<br />
Celle sei ein<br />
Smartphone mit installierter<br />
Blitzer-App ein technisches<br />
Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen<br />
im Sinne der<br />
StVO. Weiterhin führte das Gericht aus,<br />
dass es hierbei unerheblich sei, ob die<br />
RATGEBER<br />
„Ewiges Plastik“<br />
„Plastik kann Jahrzehnte, teils Jahrhunderte<br />
in der Umwelt verbleiben. Im Laufe<br />
der Zeit werden größere Plastikteile<br />
stark zerkleinert, sie sinken von der<br />
Oberfläche in die Tiefe der Meere ab.<br />
Nach Angaben des WWF finden sie sich<br />
in vielen marinen Organismen, in Muscheln,<br />
Fischen oder auch Fischlarven.<br />
Tiere verhungern, weil sie Plastikreste<br />
fressen.“<br />
Plastik folgt uns das ganze Leben lang.<br />
Der Schnuller, die Windel –<br />
damit fängt es an und geht<br />
dann weiter über Spielsachen<br />
und Geschirr. Wenn wir uns<br />
im täglichen Leben umschauen,<br />
stoßen wir überall auf<br />
Plastiktüten und Sachen aus<br />
Plaste. Alle wissen eigentlich,<br />
dass darin chemische Weichmacher<br />
(Phthalate und<br />
Bisphenol A) angereichert<br />
sind, und dass diese chemischen<br />
Substanzen wie Hormone<br />
wirken - sie sind verantwortlich<br />
dafür, dass Fische<br />
in den Gewässern verweiblichen<br />
oder kleine Kinder schnell<br />
Brustansätze bekommen. Denn die Substanzen<br />
können das empfindliche Hormonsystem<br />
der sich entwickelnden Kinder<br />
durcheinanderbringen und stören.<br />
Zahlreiche Studien haben inzwischen<br />
gezeigt, dass Zivilisationskrankheiten<br />
wie Unfruchtbarkeit oder Krebs mit dieser<br />
Schadstoffbelastung in Zusammenhang<br />
stehen.<br />
Eine Studie „Plastiktüten in Deutschland“<br />
von www.mymarktforschung.de<br />
befragte 1000 Personen zwischen 18 und<br />
70 Jahren zur Nutzung von Plastetüten.<br />
Die Hälfte davon nutzt vorwiegend<br />
BEELITZER<br />
NACHRICHTEN<br />
Eine Zivilisationserscheinung oder eine Nachlässigkeit<br />
Ordnungswidrigkeit oder legales Warnmittel?<br />
Zur Benutzung von Blitzer-Apps auf dem Smartphone<br />
Stoffbeutel und Einkaufskörbe für den<br />
Transport der Einkäufe, nur jeder zehnte<br />
eine Plastiktüte. Das hört sich erstmal<br />
gut an, aber schauen wir doch mal selbst<br />
in den Einkaufswagen nach – wie viel<br />
Plaste steckt da noch an/in den Einkäufen?<br />
Sie wissen es doch selbst – jeder<br />
Apfel muss in eine Plastetüte – aber warum<br />
denn? Das Gymnasium könnte eine<br />
Projektwoche starten – und in den Einkaufhallen<br />
Papiertüten anbieten und<br />
Aufklärungsarbeit leisten.<br />
Ich gebe zu, auch ich greife<br />
immer wieder zu den allgegenwärtigen<br />
Plastetüten ...<br />
Beim Ländervergleich der<br />
Studie steht Brandenburg an<br />
der dritten Stelle mit ca. 4,4<br />
Plastiktüten in vier Wochen<br />
je Befragten hinter Hamburg<br />
mit 7,1 und Meckpom<br />
mit 4,7; Bremen ist<br />
mit 0,5 Tüten letzter in der<br />
Runde, Sachsen und Thüringen<br />
liegen bei 3,0.<br />
Sicher, die Zahlen sagen<br />
nicht viel aus, aber sie geben<br />
Anlass zum Nachdenken. Brauchen wir<br />
das alles?<br />
Sehr viele wertvolle Tipps, wie Sie Plaste<br />
vermeiden können, finden Sie im Internet.<br />
Nehmen Sie in Ihren Rücksäcken<br />
oder Handtaschen Stoffbeutel mit. Die<br />
Beutel können Sie bei jedem Einkauf<br />
nutzen und wieder nutzen und wieder<br />
nutzen und wieder nutzen... Verzichten<br />
Sie auch auf die Plastiktüten für Obst<br />
und Gemüse! Und noch etwas: Plastik-<br />
Verpackungen im Laden lassen.<br />
Ihre Dr. ELKE SEIDEL<br />
Umweltmedizinerin<br />
033204-34703, 08. <strong>Februar</strong> <strong>2016</strong><br />
Blitzer-App tatsächlich ordnungsgemäß<br />
funktionieren würde. Maßgeblich sei<br />
allein, dass das Smartphone vom Pkw-<br />
Fahrer zur Warnung von Blitzern<br />
eingesetzt werden sollte.<br />
Ein solcher Verstoß wird<br />
regelmäßig mit mindestens<br />
75 Euro und einem Punkt im<br />
Fahreignungsregister in<br />
Flensburg geahndet. Sobald<br />
Sie einen Anhörungsbogen oder<br />
einen Bußgeldbescheid erhalten, empfiehlt<br />
es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch<br />
zu nehmen. Ein spezialisierter<br />
Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird die Verfahrensakte<br />
einsehen und mit Ihnen die<br />
weitere Vorgehensweise und mögliche<br />
Erfolgsaussichten abstimmen. Ihre<br />
Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht<br />
übernimmt die anwaltlichen Kosten<br />
und ersetzt Ihnen sogar die laut Bußgeldbescheid<br />
festgelegten Verwaltungsgebühren<br />
und Auslagen.<br />
Rechtsanwältin und Fachanwältin für<br />
Verkehrsrecht Antje Toepel-Berger in<br />
Kooperation mit Rechtsanwälten Toepel