Ihre Abrechnung in kompetenten Händen
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Wissenswertes über <strong>Ihre</strong> <strong>Abrechnung</strong><br />
Grund- und Verbrauchskosten für Heizung<br />
Grundsätzlich wird e<strong>in</strong> Anteil der Heizkosten nicht über die Verbrauchsanzeigen der<br />
Erfassungsgeräte am Heizkörper ermittelt, sondern berechnet sich nach Quadratmeter<br />
Fläche oder Kubikmeter umbautem Raum oder Wohnung/Liegenschaft. Warum?<br />
Beim Betrieb jeder Heizungsanlage fallen Kosten an, die e<strong>in</strong>fach immer da s<strong>in</strong>d, egal<br />
ob jemand viel, wenig oder gar nicht heizt. Dies s<strong>in</strong>d die sogenannten „Bereitstellungskosten“.<br />
Dazu zählen z. B. die Kesselverluste, die entstehen, weil sich der<br />
Wärmeerzeuger auch ohne Wärmeabnahme immer auf Betriebstemperatur hält.<br />
Dazu kommen die Rohrleitungsverluste, Kosten des jährlichen Wartungsdienstes der<br />
Heizungsanlage sowie Kosten für Schornste<strong>in</strong>feger, Emissionsschutzmessung, etc.<br />
Beispiel:<br />
Angenommen, e<strong>in</strong> Bewohner benutzt die <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Wohnung <strong>in</strong>stallierten Heizkörper<br />
nie. Folge: Die Erfassungsgeräte am Heizkörper zeigen e<strong>in</strong>en entsprechenden Nullverbrauch<br />
an. Würde diese Wohnung ausschließlich zu „100 % nach Verbrauch“ abrechnet,<br />
so ergäben sich für den Bewohner ke<strong>in</strong>erlei Kosten. Da aber die Heizanlage auch<br />
für diesen sparsamen Verbraucher grundsätzlich zur Verfügung steht, muss er an den<br />
(verbrauchsunabhängigen) Bereitstellungskosten beteiligt werden. Dafür gibt es den<br />
sogenannten „Grundkostenanteil“.<br />
Die Heizkostenverordnung trägt dem Rechnung. Dort wird ausgeführt, dass lediglich<br />
50 % bis 70 % der gesamten Heizungs-Betriebskosten nach dem tatsächlichen<br />
erfassten Wärmeverbrauch zu verteilen s<strong>in</strong>d.<br />
Im Umkehrschluss s<strong>in</strong>d damit 30 % bis 50 % dieser Kosten nach e<strong>in</strong>em verbrauchsunabhängigen<br />
Schlüssel (anteilige beheizte Wohnfläche) zu verteilen. Die Festlegung<br />
der Höhe der Grundkosten obliegt dem Eigentümer (Vermieter) der<br />
Wohnung/Liegenschaft.<br />
Da die Regelungen <strong>in</strong> der Heizkostenverordnung nicht immer e<strong>in</strong>deutig s<strong>in</strong>d, sollten<br />
Sie sich auf jeden Fall von <strong>Ihre</strong>m persönlichen Delta-t Partner beraten lassen.<br />
Grund- und Verbrauchskosten für Warmwasser<br />
Auch bei der Errechnung der Warmwasserkosten wird zwischen<br />
Grund- und Verbrauchskosten unterschieden. Mit den gleichen<br />
Zusammenfassend ist zu den Bereitstellungs-, Grund- und Verbrauchskosten zu sagen:<br />
Die Möglichkeit, Heizenergie und damit Geld e<strong>in</strong>zusparen, ist für den e<strong>in</strong>zelnen Nutzer (Mieter) umso größer, je höher der verbrauchsbezogene Anteil bei der Kostenregelung gewählt<br />
wird. E<strong>in</strong>e Umstellung der Kostenregelung ist aber nur dann rechtskräftig wirksam, wenn die Nutzer (Mieter) vor Beg<strong>in</strong>n des betroffenen <strong>Abrechnung</strong>szeitraumes schriftlich <strong>in</strong>formiert<br />
worden s<strong>in</strong>d.