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Ihre Abrechnung in kompetenten Händen

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Wissenswertes über <strong>Ihre</strong> <strong>Abrechnung</strong><br />

Grund- und Verbrauchskosten für Heizung<br />

Grundsätzlich wird e<strong>in</strong> Anteil der Heizkosten nicht über die Verbrauchsanzeigen der<br />

Erfassungsgeräte am Heizkörper ermittelt, sondern berechnet sich nach Quadratmeter<br />

Fläche oder Kubikmeter umbautem Raum oder Wohnung/Liegenschaft. Warum?<br />

Beim Betrieb jeder Heizungsanlage fallen Kosten an, die e<strong>in</strong>fach immer da s<strong>in</strong>d, egal<br />

ob jemand viel, wenig oder gar nicht heizt. Dies s<strong>in</strong>d die sogenannten „Bereitstellungskosten“.<br />

Dazu zählen z. B. die Kesselverluste, die entstehen, weil sich der<br />

Wärmeerzeuger auch ohne Wärmeabnahme immer auf Betriebstemperatur hält.<br />

Dazu kommen die Rohrleitungsverluste, Kosten des jährlichen Wartungsdienstes der<br />

Heizungsanlage sowie Kosten für Schornste<strong>in</strong>feger, Emissionsschutzmessung, etc.<br />

Beispiel:<br />

Angenommen, e<strong>in</strong> Bewohner benutzt die <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Wohnung <strong>in</strong>stallierten Heizkörper<br />

nie. Folge: Die Erfassungsgeräte am Heizkörper zeigen e<strong>in</strong>en entsprechenden Nullverbrauch<br />

an. Würde diese Wohnung ausschließlich zu „100 % nach Verbrauch“ abrechnet,<br />

so ergäben sich für den Bewohner ke<strong>in</strong>erlei Kosten. Da aber die Heizanlage auch<br />

für diesen sparsamen Verbraucher grundsätzlich zur Verfügung steht, muss er an den<br />

(verbrauchsunabhängigen) Bereitstellungskosten beteiligt werden. Dafür gibt es den<br />

sogenannten „Grundkostenanteil“.<br />

Die Heizkostenverordnung trägt dem Rechnung. Dort wird ausgeführt, dass lediglich<br />

50 % bis 70 % der gesamten Heizungs-Betriebskosten nach dem tatsächlichen<br />

erfassten Wärmeverbrauch zu verteilen s<strong>in</strong>d.<br />

Im Umkehrschluss s<strong>in</strong>d damit 30 % bis 50 % dieser Kosten nach e<strong>in</strong>em verbrauchsunabhängigen<br />

Schlüssel (anteilige beheizte Wohnfläche) zu verteilen. Die Festlegung<br />

der Höhe der Grundkosten obliegt dem Eigentümer (Vermieter) der<br />

Wohnung/Liegenschaft.<br />

Da die Regelungen <strong>in</strong> der Heizkostenverordnung nicht immer e<strong>in</strong>deutig s<strong>in</strong>d, sollten<br />

Sie sich auf jeden Fall von <strong>Ihre</strong>m persönlichen Delta-t Partner beraten lassen.<br />

Grund- und Verbrauchskosten für Warmwasser<br />

Auch bei der Errechnung der Warmwasserkosten wird zwischen<br />

Grund- und Verbrauchskosten unterschieden. Mit den gleichen<br />

Zusammenfassend ist zu den Bereitstellungs-, Grund- und Verbrauchskosten zu sagen:<br />

Die Möglichkeit, Heizenergie und damit Geld e<strong>in</strong>zusparen, ist für den e<strong>in</strong>zelnen Nutzer (Mieter) umso größer, je höher der verbrauchsbezogene Anteil bei der Kostenregelung gewählt<br />

wird. E<strong>in</strong>e Umstellung der Kostenregelung ist aber nur dann rechtskräftig wirksam, wenn die Nutzer (Mieter) vor Beg<strong>in</strong>n des betroffenen <strong>Abrechnung</strong>szeitraumes schriftlich <strong>in</strong>formiert<br />

worden s<strong>in</strong>d.

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