Ihre Abrechnung in kompetenten Händen
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Wissenswertes über unsere Geräte<br />
Wärmemengenzähler:<br />
Rechenwerk mit hochmoderner Elektronik<br />
Volumenmessteil (meist Warmwasserzähler, Impulsgeber)<br />
zwei elektronische Widerstands-Thermometer<br />
Lithium-Batterie mit 6 Jahren garantierter Lebensdauer<br />
Warm- und Kaltwasserzähler:<br />
i. d. R. Flügelradzähler <strong>in</strong> Trockenläuferausführung<br />
unterschiedliche Bauarten (Unterputz-,<br />
Aufputzausführungen)<br />
auch als Funk-Version erhältlich<br />
LCD-Anzeige am Rechenwerk<br />
Ausführung als Kompaktzähler oder Split-Wärmezähler<br />
auch als Funk-Version erhältlich<br />
Wirkungsweise<br />
Wärmezähler werden direkt <strong>in</strong> das Rohrnetz der Heizung e<strong>in</strong>gebaut. Der Wärmeverbrauch<br />
berechnet sich aus der Temperaturdifferenz zwischen Heizungsvor- und<br />
rücklauf sowie der Durchflussmenge des Heizwassers (Anzeige <strong>in</strong> den physikalischen<br />
E<strong>in</strong>heiten KWh oder MWh).<br />
Eichpflicht<br />
Wärmezähler unterliegen den Bestimmungen des Eichgesetzes. Es ist deshalb<br />
zw<strong>in</strong>gend erforderlich, nur geeichte Geräte zu verwenden. Die Eichgültigkeit beträgt<br />
5 Jahre. Da e<strong>in</strong>e Nacheichung gesetzlich nicht zulässig ist, s<strong>in</strong>d die Geräte im 5-Jahres-Turnus<br />
auszutauschen.<br />
Ablesung<br />
Die Ablesung erfolgt i. d. R. e<strong>in</strong>mal jährlich. Auf dem Ablesebeleg bef<strong>in</strong>det sich neben<br />
der Gerätenummer auch der Wert der Vorjahresablesung. Dieser im Verhältnis zum<br />
aktuellen Wert ergibt den Verbrauch während des <strong>Abrechnung</strong>szeitraumes.<br />
Wirkungsweise<br />
Auch Wasserzähler werden direkt im Rohrleitungsnetz verbaut. Der Wasserfluss<br />
treibt e<strong>in</strong> Flügelrad im Nassraum des Zählers an. Diese Drehbewegung wird über e<strong>in</strong><br />
Getriebe auf e<strong>in</strong> Zählwerk im Trockenraum übertragen. Die so bestimmte Wasserverbrauchsmenge<br />
wird über e<strong>in</strong> Rollenzählwerk <strong>in</strong> Kubikmetern (m³) angezeigt.<br />
Eichpflicht<br />
Wasserzähler unterliegen den Bestimmungen des Eichgesetzes, daher dürfen nur<br />
geeichte Geräte verwendet werden. Die Eichgültigkeit beträgt 5 Jahre bei Warmwasserzählern,<br />
bei Kaltwasserzählern 6 Jahre. Da e<strong>in</strong>e Nacheichung gesetzlich nicht<br />
zulässig ist, s<strong>in</strong>d die Geräte mit 5- bzw. 6-Jahres Turnus auszutauschen.<br />
Ablesung<br />
Die Ablesung erfolgt i. d. R. e<strong>in</strong>mal jährlich. Auf dem Ablesebeleg bef<strong>in</strong>det sich neben<br />
der Gerätenummer auch der Wert der Vorjahresablesung. Dieser im Verhältnis zum<br />
aktuellen Wert ergibt den Verbrauch während des <strong>Abrechnung</strong>szeitraumes.