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Ihre Abrechnung in kompetenten Händen

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Wissenswertes über unsere Geräte<br />

Wärmemengenzähler:<br />

Rechenwerk mit hochmoderner Elektronik<br />

Volumenmessteil (meist Warmwasserzähler, Impulsgeber)<br />

zwei elektronische Widerstands-Thermometer<br />

Lithium-Batterie mit 6 Jahren garantierter Lebensdauer<br />

Warm- und Kaltwasserzähler:<br />

i. d. R. Flügelradzähler <strong>in</strong> Trockenläuferausführung<br />

unterschiedliche Bauarten (Unterputz-,<br />

Aufputzausführungen)<br />

auch als Funk-Version erhältlich<br />

LCD-Anzeige am Rechenwerk<br />

Ausführung als Kompaktzähler oder Split-Wärmezähler<br />

auch als Funk-Version erhältlich<br />

Wirkungsweise<br />

Wärmezähler werden direkt <strong>in</strong> das Rohrnetz der Heizung e<strong>in</strong>gebaut. Der Wärmeverbrauch<br />

berechnet sich aus der Temperaturdifferenz zwischen Heizungsvor- und<br />

rücklauf sowie der Durchflussmenge des Heizwassers (Anzeige <strong>in</strong> den physikalischen<br />

E<strong>in</strong>heiten KWh oder MWh).<br />

Eichpflicht<br />

Wärmezähler unterliegen den Bestimmungen des Eichgesetzes. Es ist deshalb<br />

zw<strong>in</strong>gend erforderlich, nur geeichte Geräte zu verwenden. Die Eichgültigkeit beträgt<br />

5 Jahre. Da e<strong>in</strong>e Nacheichung gesetzlich nicht zulässig ist, s<strong>in</strong>d die Geräte im 5-Jahres-Turnus<br />

auszutauschen.<br />

Ablesung<br />

Die Ablesung erfolgt i. d. R. e<strong>in</strong>mal jährlich. Auf dem Ablesebeleg bef<strong>in</strong>det sich neben<br />

der Gerätenummer auch der Wert der Vorjahresablesung. Dieser im Verhältnis zum<br />

aktuellen Wert ergibt den Verbrauch während des <strong>Abrechnung</strong>szeitraumes.<br />

Wirkungsweise<br />

Auch Wasserzähler werden direkt im Rohrleitungsnetz verbaut. Der Wasserfluss<br />

treibt e<strong>in</strong> Flügelrad im Nassraum des Zählers an. Diese Drehbewegung wird über e<strong>in</strong><br />

Getriebe auf e<strong>in</strong> Zählwerk im Trockenraum übertragen. Die so bestimmte Wasserverbrauchsmenge<br />

wird über e<strong>in</strong> Rollenzählwerk <strong>in</strong> Kubikmetern (m³) angezeigt.<br />

Eichpflicht<br />

Wasserzähler unterliegen den Bestimmungen des Eichgesetzes, daher dürfen nur<br />

geeichte Geräte verwendet werden. Die Eichgültigkeit beträgt 5 Jahre bei Warmwasserzählern,<br />

bei Kaltwasserzählern 6 Jahre. Da e<strong>in</strong>e Nacheichung gesetzlich nicht<br />

zulässig ist, s<strong>in</strong>d die Geräte mit 5- bzw. 6-Jahres Turnus auszutauschen.<br />

Ablesung<br />

Die Ablesung erfolgt i. d. R. e<strong>in</strong>mal jährlich. Auf dem Ablesebeleg bef<strong>in</strong>det sich neben<br />

der Gerätenummer auch der Wert der Vorjahresablesung. Dieser im Verhältnis zum<br />

aktuellen Wert ergibt den Verbrauch während des <strong>Abrechnung</strong>szeitraumes.

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