Ihre Abrechnung in kompetenten Händen
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Wissenswertes über <strong>Ihre</strong> <strong>Abrechnung</strong><br />
Die Nutzung von Wohne<strong>in</strong>heiten muss lückenlos dokumentiert se<strong>in</strong>!<br />
Bei der Belegung e<strong>in</strong>er Wohne<strong>in</strong>heit muss e<strong>in</strong> völlig lückenloser Zeitablauf erkennbar<br />
se<strong>in</strong> (v. a. gewissenhafte Dokumentation der Daten von E<strong>in</strong>- und Auszug). Es dürfen<br />
also ke<strong>in</strong>e Tage oder Wochen vorhanden se<strong>in</strong>, die nicht e<strong>in</strong>wandfrei e<strong>in</strong>em der beteiligten<br />
Nutzer (Mieter) oder Leerstand (Eigentümer) zugeordnet werden können.<br />
Besonderheit bei Nutzerwechsel<br />
Den Mehraufwand für die Erstellung mehrerer <strong>Abrechnung</strong>en für e<strong>in</strong>e Nutze<strong>in</strong>heit<br />
<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er <strong>Abrechnung</strong>speriode, bed<strong>in</strong>gt durch e<strong>in</strong>en Nutzerwechsel, verrechnet<br />
Ihr Delta-t Partner <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Nutzerwechselgebühr.<br />
Was die Umlage derartiger Kosten betrifft:<br />
Gemäß e<strong>in</strong>em Urteil des Bundesgerichtshofs handelt es sich <strong>in</strong> diesem Fall nicht um<br />
laufende, umlagefähige Betriebskosten, sondern um nicht umlagefähige Kosten der<br />
Verwaltung.<br />
Wie kann der Vermieter die Nutzerwechselgebühr doch an den Mieter abtreten?<br />
Die Kosten für den Nutzerwechsel und e<strong>in</strong>e damit notwendige Zwischenablesung<br />
hat der Vermieter zu tragen... sofern ke<strong>in</strong>e anderslautende, vertragliche Regelung<br />
zwischen Vermieter und Mieter getroffen wurde.<br />
Vermieter sollten daher ihre geschlossenen Mietverträge prüfen und ggf. e<strong>in</strong>en<br />
Nachtrag mit den Nutzern (Mietern) vere<strong>in</strong>baren!<br />
Ausweisung der Mehrwertsteuer<br />
Die Ausweisung der Mehrwertsteuer ist bei gewerblicher Nutzung erforderlich.<br />
Delta-t erbittet <strong>in</strong> diesem Fall, die Kostenbeträge brutto anzugeben sowie den anteiligen<br />
Mehrwertsteuerbetrag extra auszuweisen.<br />
Ihr persönlicher Delta-t Ansprechpartner hilft Ihnen gerne weiter.<br />
Zwischenablesekosten, also auch Nutzerwechselgebühren, s<strong>in</strong>d daher immer vom<br />
Eigentümer (Vermieter) zu tragen, da der Nutzerwechsel und damit die Notwendigkeit<br />
der Zwischenablesung grundsätzlich <strong>in</strong> den „Risikobereich“ des Vermieters fallen.<br />
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