Alpinski-Set Skischuh - Leben im Salzkammergut
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Reguliert werden mussten diese<br />
Rechte in Bezug auf: Umfang, Ort, Art<br />
und Zeit der Nutzung. Das sollte<br />
Jahre dauern, denn <strong>im</strong> Zuge der<br />
„Grundlastenoperation“, also der Erhebung<br />
all dieser Nutzungsrechte,<br />
waren unzählige Kommissare jahrelang<br />
unterwegs, um jeden einzelnen<br />
Fall zu prüfen. Im <strong>Salzkammergut</strong><br />
ließen sich die Berechtigten ihre<br />
Rechte in den seltensten Fällen ablösen,<br />
auch wenn dies von amtlicher<br />
Seite eigentlich gewünscht wurde.<br />
Grundlage für die Regulierung waren<br />
Gutachten, die, ausgehend von der<br />
Größe des Besitzes und der Gebäude<br />
das tatsächliche Ausmaß der Nutzungsrechte<br />
festsetzten. Wobei …<br />
wenn man besonders gut verhandeln<br />
konnte und zu fortgeschrittener<br />
Stunde mit den Kommissaren besonders<br />
lang und intensiv <strong>im</strong> Wirtshaus<br />
saß, dann konnte man durchaus mehr<br />
herausschlagen, als die Gutachten besagten<br />
(so hört man noch heute!). In<br />
vielen Fällen waren die Bauern mit<br />
dem, in Regulierungs-Erkenntnissen<br />
niedergeschriebenen Ergebnissen unzufrieden<br />
und so kam es ab 1909 zu<br />
einem neuerlichen Aufrollen in Form<br />
von Landesgesetzen. Erstmals sprach<br />
man nun vom „Schutz der Almen“<br />
und der „Förderung der Almwirtschaft“.<br />
Und: es wurde festgesetzt,<br />
dass Einforstungsrechte nicht mehr<br />
verjähren konnten.<br />
Die Regulierungs-Erkenntnisse stellen<br />
auch heute noch für die meisten<br />
Almbauern <strong>im</strong> oberösterreichischen<br />
und steirischen <strong>Salzkammergut</strong> die<br />
Grundlage für Weiderechte dar, nur<br />
wenige Almen sind hier tatsächlich<br />
Privatbesitz. (Sogar Kaiser Franz Joseph<br />
I., wohnhaft Jainzen Nr. 1 war<br />
laut Serv. Reg. Erk. vom 31.5.1864 berechtigt,<br />
14 Rinder auf die Pöllitz-Alm<br />
aufzutreiben! Es wurde dann aber<br />
1865 abgelöst, wahrscheinlich<br />
brauchte er es ja auch nicht…)<br />
In weiten Teilen Österreichs war <strong>im</strong><br />
Gegensatz zum <strong>Salzkammergut</strong> aus<br />
dem Nutzungseigentum, also jenem,<br />
was man nutzen hatte dürfen ohne<br />
dass es einem gehört hatte, bäuerliches<br />
Privateigentum geworden. Und<br />
so befinden sich die Almen <strong>im</strong> Salzburger<br />
Land, z.B. auf der Postalm,<br />
durchwegs in „Privatbesitz“.<br />
LEBENSART<br />
Zur Bestoßung der Almen<br />
Einige Zahlenbeispiele<br />
Bestoßung, ein schönes Wort, für uns<br />
Laien jedoch unverständlich. Bestoßung<br />
bezeichnet die „Besatzdichte<br />
der Weiden mit Nutztieren“, d.h. wie<br />
viel „Viech“ sich auf den Almen herumtreibt.<br />
Heutzutage wird das in<br />
GVE, in „Großvieheinheiten“ gemessen.<br />
Da wird’s für den Laien noch<br />
schwieriger, denn da gibt es eine eigene<br />
Umrechnungstabelle.<br />
1 GVE ist eine Kuh, Stier, Ochs oder<br />
Fohlen, ein älteres Pferd entspricht<br />
schon 4 GVE und ein 2–3 jähriges<br />
Galtrind (noch so ein schönes Wort!:<br />
Galtvieh sind weibliche Rinder bis<br />
zur ersten Abkalbung, Stiere und<br />
Ochsen unter 2 Jahren) bis 450 kg entspricht<br />
¾ GVE. 1 Weideschwein über<br />
1 Jahr ist ½ GVE und ein Schaf 1/6<br />
Großvieheinheit.<br />
Man kann die Almen des <strong>Salzkammergut</strong>es<br />
natürlich nicht über einen<br />
Kamm scheren. Zum einen variieren,<br />
wie bereits erwähnt, die Besitzverhältnisse<br />
(Privatbesitz versus „Fremdbesitz“/ÖBF),<br />
die Organisationsform