08.12.2012 Aufrufe

Vahrner Blickwinkel

Vahrner Blickwinkel

Vahrner Blickwinkel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Irmgard Fischnaller,<br />

Manfred Clara<br />

Projekt zur Durchführung von Arbeiten<br />

zur Wiedergewinnung der<br />

Wohnung im 1. Obergeschoss<br />

Gewerbepark Zackerau<br />

Projekt zur Anbringung einer Photovoltaikanlage<br />

Stefan Jaist, Maria Jaist,<br />

Beton Eisack GmbH<br />

Projekt zur Durchführung von<br />

Geländeveränderungen mittels<br />

Materialaufschüttung<br />

Susanne Niederkofler,<br />

Siegfried Unterweger<br />

Projekt zur Anbringung einer Photovoltaikanlage<br />

Josef Winkler<br />

Projekt zur Erweiterung des Abstellraumes<br />

für landwirtschaftliche<br />

Maschinen und Geräte sowie Errichtung<br />

einer Überdachung für<br />

landwirtschaftliche Maschinen<br />

Claudia Unterpertinger<br />

Projekt zur Anbringung einer Photovoltaikanlage<br />

Hunde<br />

Hundehalter aufgepasst!<br />

Im Gemeindeamt werden laufend<br />

Beschwerden vorgebracht, dass<br />

Hunde öffentliche Plätze, Parkplätze<br />

und Wege verunreinigen. Im März<br />

2006 wurde vom Gemeinderat eine<br />

Verordnung genehmigt, die unter<br />

anderem folgendes vorschreibt:<br />

Art. 2: An allen öffentlichen oder öffentlich<br />

zugänglichen Orten, wie z. B.<br />

in den Wohngebieten, den öffentlich<br />

zugänglichen Parkanlagen, den Parkplätzen<br />

und Zubehörsflächen von<br />

öffentlichen Gebäuden, sowie in allen<br />

Zonen, die für die Freizeittätigkeit<br />

eingerichtet sind, müssen die Hunde<br />

an der Leine geführt werden und<br />

deren Begleiter mit den zur Beseitigung<br />

der Exkremente notwendigen<br />

Vorrichtung ausgestattet sein. Diese<br />

muss auf Verlangen der mit der Aufsicht<br />

beauftragten Organe vorgezeigt<br />

werden. In öffentlichen Lokalen und<br />

in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen<br />

die gefährlichen Hunde zudem<br />

mit Maulkorb versehen sein.<br />

Art. 5: Unbeschadet der Anwendung<br />

der strafrechtlichen Vorschriften und<br />

des allfälligen Anspruches auf Schadenersatz<br />

unterliegt die Verletzung<br />

der Bestimmungen dieser Verord-<br />

nung einer Verwaltungsstrafe von<br />

€ 25,00 bis € 250,00. Weiters sind der<br />

eventuell verursachte Schaden bzw.<br />

die Spesen für Reinigungsarbeiten,<br />

welche durch die Gemeindearbeiter<br />

durchgeführt werden, zu ersetzen.<br />

Wir fordern daher alle Hundebesitzer<br />

auf, die Bestimmungen der<br />

Verordnung zu beachten.<br />

In den kommenden Monaten werden<br />

diesbezüglich verstärkte Kontrollen<br />

durchgeführt.<br />

Außerdem erinnern wir alle Hundehalter,<br />

dass für Hunde der Zutritt<br />

zu Kinderspielplätzen verboten ist.<br />

Die gesamte Verordnung kann im<br />

Sekretariat der Gemeinde angefordert<br />

oder im Internet unter „Bürgerservice<br />

– Verordnungen“ abgerufen<br />

werden.<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!