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versicherungsbedingungen und informationen zu ihrer janitos ...

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1.3.34 Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen<br />

Eingeschlossen ist – in Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> Ziff. 2 AHB <strong>und</strong> abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche<br />

Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Abhandenkommen gemieteter oder<br />

geliehener Sachen.<br />

Ausgeschlossen hiervon bleiben jedoch<br />

– alle sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden;<br />

– Schäden an Sachen, die der versicherten Person für mehr als 3 Monate überlassen wurden;<br />

– Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen;<br />

– Schäden durch Abnut<strong>zu</strong>ng, Verschleiß <strong>und</strong> übermäßige Beanspruchung;<br />

– Ansprüche wegen Abhandenkommens von Geld, Urk<strong>und</strong>en, Schmuck <strong>und</strong> Wertpapieren;<br />

– Schäden an Kraft-, Luft-, <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen.<br />

Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden beträgt je Schadenereignis <strong>und</strong><br />

Versicherungsjahr EUR 1.000. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100<br />

selbst.<br />

Für Schäden an fremden beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen <strong>und</strong> Ferienhäusern<br />

besteht Versicherungsschutz gemäß Ziff. 1.3.19 dieser Bedingungen.<br />

1.3.35 Update Garantie (sofern vereinbart)<br />

Tarifupdate:<br />

Sofern das Tarifupdate vereinbart ist, wird bei Einführung eines neuen leistungsstärkeren Tarifes dieser<br />

automatisch als Berechnungsgr<strong>und</strong>lage <strong>zu</strong>r nächsten Hauptfälligkeit <strong>zu</strong>gr<strong>und</strong>e gelegt <strong>und</strong> der<br />

Versicherungsschutz entsprechend dem neuen Tarif angepasst. Im Zeitraum von Einführung des Tarifwerkes<br />

bis <strong>zu</strong>r Zusendung des neuen Versicherungsscheines <strong>zu</strong>r nächsten Hauptfälligkeit besteht<br />

bereits prämienfrei der bessere Versicherungsschutz des neuen Tarifes. Sollte das neue Tarifwerk<br />

Verschlechterungen gegenüber dem Versicherungsschutz aus dem bisherigen Tarif enthalten, so<br />

gelten diese Verschlechterungen nicht für diesen Versicherungsvertrag.<br />

Individualupdate:<br />

Sofern das Individualupdate vereinbart ist, erhält der Versicherungsnehmer in regelmäßigen Abständen<br />

einen Fragebogen hinsichtlich bestimmter Änderungen der persönlichen Lebens- <strong>und</strong> Risikosituation.<br />

Auf Basis seiner Antworten wird der Versicherungsschutz entsprechend angepasst <strong>und</strong> diese<br />

Änderung als Berechnungsgr<strong>und</strong>lage <strong>zu</strong>r nächsten Hauptfälligkeit <strong>zu</strong>gr<strong>und</strong>e gelegt. Im Zeitraum von<br />

der Änderung der persönlichen Lebens- <strong>und</strong> Risikosituation bis <strong>zu</strong>r nächsten Hauptfälligkeit besteht<br />

bereits prämienfrei Versicherungsschutz hinsichtlich der eingetretenen Änderung. Dieser Versicherungsschutz<br />

besteht nur für Risikoänderungen, die gemäß den dem Vertrag <strong>zu</strong>gr<strong>und</strong>e liegenden Bedingungen<br />

<strong>und</strong> Annahmerichtlinien versicherbar sind <strong>und</strong> über die der Versicherungsnehmer in dem<br />

ihm <strong>zu</strong>letzt <strong>zu</strong>gegangenen Fragebogen befragt <strong>und</strong> informiert wird.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für den erhöhten Versicherungsschutz <strong>und</strong> die Aufrechterhaltung der Individualupdate<br />

Garantie ist das Zurücksenden des ausgefüllten <strong>und</strong> unterschriebenen Fragebogens innerhalb<br />

eines Monats.<br />

Widerspruch/ Kündigung:<br />

Die Erhöhung bzw. Anpassung des Versicherungsschutzes entfällt rückwirkend, wenn der Versicherungsnehmer<br />

der Erhöhung innerhalb eines Monats nach Zugang der neuen Prämienrechnung widerspricht.<br />

Mit diesem Widerspruch gilt die Update Garantie automatisch auch für künftige Fälle<br />

gestrichen.<br />

Versicherungsnehmer <strong>und</strong> Versicherer können die Update Garantie (planmäßige Erhöhung von Leistung<br />

<strong>und</strong> Beitrag) ohne Angabe von Gründen kündigen, der Versicherer jedoch nur mit einer Frist<br />

von 3 Monaten <strong>zu</strong>r jeweiligen Hauptfälligkeit.<br />

1.3.36 Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- <strong>und</strong> Namensrechtsverlet<strong>zu</strong>ngen<br />

Eingeschlossen sind – abweichend von Ziff. 7.16 AHB – Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus<br />

Persönlichkeits- oder Namensrechtsverlet<strong>zu</strong>ngen.<br />

1.3.37 Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung<br />

oder sonstigen Diskriminierungen Eingeschlossen sind – abweichend von Ziff. 7.17 AHB – Haftpflichtansprüche<br />

wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder<br />

sonstigen Diskriminierungen.<br />

1.3.38 Mitversicherung von hin<strong>zu</strong>kommenden Lebensgefährten/ Ehepartnern<br />

Bei der Single Privathaftpflichtversicherung ist der hin<strong>zu</strong>kommende Lebensgefährte (Vorausset<strong>zu</strong>ng<br />

ist, dass ein gemeinsamer, polizeilich gemeldeter 1. Wohnsitz vorliegt) bzw. Ehepartner im Rahmen<br />

der Risikoerweiterung bis <strong>zu</strong>r nächsten Hauptfälligkeit mitversichert.<br />

1.3.39 Radrennen<br />

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden die verursacht werden bei der Teilnahme an<br />

Radrennen sowie deren Vorbereitung/Training (z.B. Straßenr<strong>und</strong>fahrten, Triathlon etc.), an denen<br />

die über diesen Vertrag mitversicherten Personen privat teilnehmen.<br />

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