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versicherungsbedingungen und informationen zu ihrer janitos ...

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25. Sonstige Schäden ohne Haftungsgr<strong>und</strong>lage<br />

Ist eine Schadensersatzverpflichtung aufgr<strong>und</strong> Gesetzes oder rechtskräftigen Urteils der Höhe oder dem Gr<strong>und</strong>e<br />

nach nicht gegeben, wird der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers dennoch von ihm anerkannte<br />

Schadenersatzansprüche je Schadenereignis <strong>und</strong> Versicherungsjahr bis 1.000 EUR erstatten. Der Versicherungsnehmer<br />

trägt von jeder entsprechenden Erstattung 100 EUR selbst.<br />

26. Öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche aufgr<strong>und</strong> Umweltschäden gemäß dem Umweltschadengesetz<br />

(USchadG)<br />

26.1. Mitversichert sind abweichend von Ziff. 1.1 AHB öffentlich-rechtliche Ansprüche gemäß Umweltschadengesetz<br />

(USchadG) wegen Umweltschäden:<br />

� an geschützten Arten oder natürlichen Lebensräumen (Biodiversität),<br />

� an Böden,<br />

� an Gewässern.<br />

26.2. Das gilt auch für Umweltschäden, die im Ausland im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie<br />

(2004/35/EG) auf Gr<strong>und</strong>lage nationaler Umset<strong>zu</strong>ngsgesetze – nicht jedoch über den Umfang der vorgenannten<br />

EU-Richtlinie hinaus – geltend gemacht werden.<br />

26.3. Teilweise abweichend von Ziff. 7.6 AHB sind auch Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten,<br />

geleasten, gepachteten oder geliehenen Gr<strong>und</strong>stücken mitversichert, sofern diese Gr<strong>und</strong>stücke vom Versicherungsschutz<br />

dieses Vertrages erfasst sind.<br />

26.4. Der Versicherungsschutz ist für sämtliche Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf EUR 5.000.000<br />

begrenzt, soweit nicht eine niedrigere Versicherungssumme vereinbart wurde.<br />

26.5. Versicherungsschutz besteht für die erste nachprüfbare Feststellung des Umweltschadens durch den Versicherungsnehmer,<br />

die <strong>zu</strong>ständige Behörde oder einen sonstigen Dritten während der Vertragslaufzeit bzw. für<br />

Ansprüche, die binnen eines Jahres nach Vertragsende erhoben werden.<br />

26.6. Ausgenommen bleiben Ansprüche, für die Versicherungsschutz im Rahmen der Zusatzbedingungen für die<br />

Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden (Anlagenrisiko) oder im Rahmen einer betrieblichen Versicherung<br />

besteht. Dort ausgeschlossene Tatbestände bleiben auch nach dieser Regelung ausgeschlossen.<br />

27. Ansprüche von Arbeitskollegen aus Sachschäden<br />

Versichert ist weiterhin die Inanspruchnahme der unter Ziff. 1.2.1 der Besonderen Bedingungen <strong>und</strong> Risikobeschreibungen<br />

<strong>zu</strong>r Familien-Privathaftpflichtversicherung Best Selection (BBR) genannten Personen aus Sachschäden,<br />

die während der Wirksamkeit des Vertrages eintreten aufgr<strong>und</strong> betrieblich <strong>und</strong> arbeitsvertraglich veranlasster<br />

Tätigkeiten gegenüber Arbeitskollegen soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz besteht.<br />

Die Höchstleistung des Versicherers ist auf EUR 1.000 je Versicherungsfall <strong>und</strong> Versicherungsjahr begrenzt. Der<br />

Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.<br />

28. Tätigkeit als vorm<strong>und</strong>schaftlicher Betreuer<br />

28.1. In Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> den Besonderen Bedingungen <strong>und</strong> Risikobeschreibungen <strong>zu</strong>r Familien-<br />

Privathaftpflichtversicherung Best Selection (BBR) ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als vom Vorm<strong>und</strong>schaftsgericht<br />

bestellter - nicht beruflicher - Betreuer/Vorm<strong>und</strong> für die <strong>zu</strong> betreuende Person versichert.<br />

28.2. Der Versicherer ist von der Verpflichtung <strong>zu</strong>r Leistung frei, wenn die jährliche, entgeltliche Gesamtaufwandsentschädigung<br />

der ehrenamtlichen Tätigkeit EUR 6.000 übersteigt.<br />

29. Neuwertentschädigung<br />

Auf Wunsch des Versicherungsnehmers erstattet der Versicherer Schäden auch über die gesetzliche Schadenersatzpflicht<br />

(Zeitwert) hinaus. Die Höchstersatzleistung für eine Erstattung errechnet sich aus der Differenz von<br />

Neu- <strong>und</strong> Zeitwert, maximal EUR 250 je Schadenereignis <strong>und</strong> Versicherungsjahr.<br />

Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an Brillen, sonstigen optischen Gläsern <strong>und</strong> elektrischen/elektronischen<br />

Geräten aller Art.<br />

30. Übernahme des Vollkasko-Selbstbehalts bei Schäden am geliehenen Kfz<br />

Beschädigt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person ein vollkaskoversichertes Kraftfahrzeug<br />

durch den Gebrauch dieses Kraftfahrzeugs, das sie von einem Dritten unentgeltlich geliehen oder gefälligkeitshalber<br />

erhalten hat, besteht abweichend von Ziff. 3 Versicherungsschutz bis <strong>zu</strong>r Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung<br />

der Vollkaskoversicherung, maximal EUR 1000 je Versicherungsfall <strong>und</strong> Versicherungsjahr. Der Versicherungsnehmer<br />

trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Vollkasko-Versicherers, welchem die in<br />

Ab<strong>zu</strong>g gebrachte Selbstbeteilung entnommen werden kann.

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