08.12.2012 Aufrufe

versicherungsbedingungen und informationen zu ihrer janitos ...

versicherungsbedingungen und informationen zu ihrer janitos ...

versicherungsbedingungen und informationen zu ihrer janitos ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Besondere Bedingungen <strong>und</strong> Risikobeschreibungen <strong>zu</strong>r<br />

Haftpflichtversicherung für Lehrer, Erzieher<br />

Stand: 01.01.2008<br />

1 Versicherte Risiken<br />

Versichert ist – im Rahmen der dem Vertrag <strong>zu</strong>gr<strong>und</strong>e liegenden AHB (der Ausschluss gemäß Ziff. 7.10 b)<br />

AHB gilt nicht) <strong>und</strong> der folgenden Bestimmungen – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus<br />

der im Versicherungsschein/Nachtrag bezeichneten Eigenschaft <strong>und</strong> Tätigkeit als im öffentlichen Dienst angestellter<br />

oder verbeamteter Lehrer, Erzieher u. dgl., insbesondere<br />

1.1 Unterricht<br />

aus Erteilung von Unterricht (auch Experimentalunterricht mit/ohne radioaktiven Stoffen) sowie aus Erziehung<br />

<strong>und</strong> Aufsichtsführung;<br />

1.2 Schulveranstaltungen<br />

aus Schulveranstaltungen, die nicht über den allgemein üblichen Rahmen hinausgehen (z. B. Elternversammlungen,<br />

Schulfeste, Schulfeiern);<br />

1.3 Reisen/ Ausflüge<br />

aus Leitung <strong>und</strong>/oder Beaufsichtigung von Schülern-, Klassen- oder Kindergruppen-Reisen sowie -Ausflügen<br />

<strong>und</strong> aus damit verb<strong>und</strong>enen Aufenthalten in Herbergen <strong>und</strong> Heimen.<br />

Für die Auslandsdeckung gilt die besondere Bedingung gemäß Ziff. 4.1 dieser Bedingungen;<br />

1.4 Nachhilfest<strong>und</strong>en<br />

aus Erteilung von Nachhilfest<strong>und</strong>en;<br />

1.5 Kantor <strong>und</strong>/oder Organist<br />

aus der Tätigkeit als Kantor <strong>und</strong>/oder Organist;<br />

1.6 Sportlehrer<br />

bei Sportlehrern aus Sportmassage (nicht Heilmassage);<br />

1.7 Flugmodelle, Wassersportfahrzeuge<br />

wegen Schäden, die verursacht werden durch Halten, Besitz <strong>und</strong> Gebrauch von<br />

– Flugmodellen, unbemannten Ballonen <strong>und</strong> Drachen, die weder durch Motoren noch durch Treibsätze<br />

angetrieben werden, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, für die keine Versicherungspflicht besteht;<br />

– Wassersportfahrzeugen, ausgenommen eigene Segelboote (auch Windsurfbretter) <strong>und</strong> eigene oder fremde<br />

Wassersportfahrzeuge mit Motoren – auch Hilfs- oder Außenbordmotoren – oder Treibsätzen.<br />

1.8 Privatpersonen<br />

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson im Umfang der besonderen<br />

Bedingungen <strong>und</strong> Risikobeschreibungen <strong>zu</strong>r Privathaftpflichtversicherung.<br />

2 Versicherte Personen<br />

Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.<br />

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden, bei denen es sich um Dienst- oder<br />

Arbeitsunfälle im Betrieb, der Schule oder Dienststelle gemäß den beamtenrechtlichen Bestimmungen oder<br />

der Reichsversicherungsordnung handelt.<br />

Eingeschlossen sind jedoch Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden, aus Arbeitsunfällen von Kindern,<br />

Schülern, Lernenden <strong>und</strong> Studierenden.<br />

3 Leistungsumfang<br />

Es gelten die im Versicherungsschein/Nachtrag genannten Versicherungssummen <strong>und</strong> Selbstbeteiligungen.<br />

Auf Ziff. 5 <strong>und</strong> 6 AHB wird hingewiesen.<br />

Sofern im Versicherungsschein/Nachtrag nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Gesamtleistung für alle<br />

Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres – auch gemäß Vorsorgeversicherung (siehe Ziff. 4 AHB) – das<br />

Doppelte der hierfür vereinbarten Versicherungssummen.<br />

4 Deckungserweiterungen<br />

Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes über den im Versicherungsschein/Nachtrag <strong>und</strong> seinen Anlagen<br />

genannten Umfang hinaus muss besonders beantragt werden <strong>und</strong> bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des<br />

Versicherers.<br />

Ohne besondere Prämienrechnung gilt jedoch Folgendes als vereinbart:<br />

12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!