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versicherungsbedingungen und informationen zu ihrer janitos ...

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aus Veranstaltung oder Abbrennen von Feuerwerken;<br />

5.3 Fahrzeuge<br />

des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- (auch Raum-) oder Wasserfahrzeugs wegen<br />

Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden (vgl. aber Ziffer 1.7 dieser Bedingungen).<br />

Für Fahrlehrer gilt aber:<br />

Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine<br />

von ihnen bestellte oder beauftrage Person durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern,<br />

Wasserfahrzeugen, Luft- <strong>und</strong> Raumfahrzeugen verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer von<br />

Wasserfahrzeugen oder Luft- <strong>und</strong> Raumfahrzeugen in Anspruch genommen werden.<br />

Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein<br />

Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.<br />

Eine Tätigkeit der genannten Personen an Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen<br />

ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer der Fahrzeuge<br />

ist <strong>und</strong> wenn die Fahrzeuge hierbei nicht in Betrieb gesetzt werden;<br />

5.4 Brand- <strong>und</strong> Explosionsschäden<br />

aus Brand- <strong>und</strong> Explosionsschäden gemäß nachfolgender besonderer Bedingung:<br />

Bei Schäden infolge vorschriftswidrigen Umgangs mit brennbaren oder explosiblen Stoffen ist der Versicherer<br />

von der Verpflichtung <strong>zu</strong>r Leistung frei;<br />

5.5 Kommissionsware<br />

aus der Beschädigung von Kommissionsware (vgl. Ziff. 7.6 <strong>und</strong> 7.7 AHB);<br />

5.6 Gentechnik<br />

wegen Schäden infolge von Eigenschaften eines Organismus, die auf gentechnischen Arbeiten beruhen;<br />

5.7 Lagerung/Ablagerung von Abfällen<br />

wegen Schäden, die darauf <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen sind, dass Abfallstoffe gelagert oder abgelagert werden, soweit es<br />

sich um Schäden an Abfallentsorgungsanlagen handelt;<br />

5.8 Gemeingefahren<br />

wegen Schäden, die nachweislich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren<br />

Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand<br />

beruhen.<br />

Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben;<br />

5.9 Forschungs- oder Gutachtertätigkeit<br />

wegen Ansprüchen aus Forschungs- <strong>und</strong> Gutachtertätigkeit.<br />

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