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42 Ba<strong>ReWi</strong> – PO 2008<br />

M-710-1-1-002<br />

PO BA <strong>ReWi</strong><br />

I. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

(1) Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften regelt<br />

die Studiengangskonzeption, die fachbezogenen Prüfungen sowie die Prüfungsanforderungen.<br />

Sie regelt insbesondere:<br />

1. die Anzahl der Studiensemester, nach der das Studium in der Regel beendet sein soll (Regelstudienzeit);<br />

2. die Wiederholbarkeit von Prüfungen;<br />

3. die erforderlichen Lehrveranstaltungen und ihren Umfang;<br />

4. die Form der Prüfungen und ihren Umfang;<br />

5. Fristen für die Ablegung der Prüfungen;<br />

6. Die Ermittlung der Prüfungsergebnisse sowie der Noten für den Studienabschluss.<br />

(2) Die Prüfungsordnung ergänzt die Allgemeine Prüfungsordnung (APrüfO) der Universität Augsburg.<br />

§ 2<br />

Akademischer Grad<br />

Aufgrund einer nach dieser Prüfungsordnung bestandenen Bachelorprüfung wird der akademische<br />

Grad "Bachelor of Science" verliehen.<br />

§ 3<br />

Zweck der Bachelorprüfung<br />

1 Durch das Bachelorstudium werden sowohl die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen<br />

grundlegenden Fachkenntnisse als auch das Grundverständnis für weiterführende Masterstudiengänge<br />

vermittelt. 2 Das Studium soll dazu befähigen, Zusammenhänge sowohl auf rechtswissenschaftlichem<br />

wie betriebwirtschaftlichem Gebiet zu erkennen, sachgerecht darzustellen und mit wissenschaftlichen<br />

Methoden zu analysieren und Lösungen zu erarbeiten.<br />

§ 4<br />

Gliederung des Studiums, Regelstudienzeit<br />

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Fachsemester einschließlich der Anfertigung der Bachelorarbeit.<br />

(2) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen<br />

beträgt höchstens 100 Semesterwochenstunden.<br />

(3) Die Zahl der insgesamt zu erwerbenden Leistungspunkte beträgt 180.<br />

(4)<br />

1 Das Studium kann jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden. 2 Die Zulassung zum<br />

Studium erfolgt über ein Eignungsfeststellungsverfahren.<br />

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