Selber Wiesenfest 2016
Das Sondermagazin zum Selber Wiesenfest 2016 - herausgegeben von www.selb-live.de
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<strong>Wiesenfest</strong>: Infos kompakt<br />
+++ Zehn <strong>Selber</strong> haben offizielles <strong>Wiesenfest</strong>verbot +++<br />
Bei eingefleischten <strong>Selber</strong>n ist das „<strong>Wiesenfest</strong>verbot“ die wohl schlimmste<br />
Strafe überhaupt, „denn da trifft sich der gesamte Freundes- und Bekanntenkreis<br />
und man muss ja irgendwie erklären, warum man nicht zum Fest kann“,<br />
erklärt die Polizeiinspektion Selb die 2008 eingeführte Maßnahme. Dass diese<br />
durchaus auch mehr als so manch andere Strafe für Delikte fruchten kann,<br />
davon ist man überzeugt. Eine Missachtung des Verbots kann mit einem<br />
Zwangsgeld in Höhe von 1.000 Euro teuer werden. Das zeigt offenbar Wirkung.<br />
Gegen die Personen, die sich auf der Liste der <strong>Wiesenfest</strong>verbote 2015<br />
befanden, musste kein erneutes Betretungsverbot verhängt werden.<br />
Für das <strong>Wiesenfest</strong> <strong>2016</strong> wurden von der Stadt Selb bis zum Redaktionsschluss<br />
dieses Magazins Verbote für sieben männliche und drei weibliche Personen<br />
erlassen. Gegen diese wurden übers Jahr Anzeigen wegen verschiedenster<br />
Delikte angezeigt. Hauptsächlich fielen diese durch Gewaltstraftaten<br />
im Zusammenhang mit Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit auf. Auch Personen,<br />
die bei vorangegangenen Veranstaltungen negativ in Erscheinung getreten<br />
waren, können mit dem <strong>Wiesenfest</strong>verbot<br />
bestraft werden.<br />
+++ Behindertenparkplätze haben<br />
ihre Berechtigung +++<br />
Etliche Strafzettel musste die Polizei<br />
beim vergangenen <strong>Wiesenfest</strong> verteilen.<br />
So wurde sich beispielsweise oft nicht<br />
an das Parkverbot entlang der Strecke<br />
des Festzugs gehalten. Dreist verhielten<br />
sich Autofahrer in der Hainstraße. Immer<br />
wieder wurden hier von Nichtberechtigten<br />
gekennzeichnete Behindertenparkplätze<br />
verbotener Weise genutzt.<br />
Doch nicht nur das. Die an Zäunen festgebundenen<br />
mobilen Verkehrszeichen<br />
wurden gar kurzerhand verschoben, um<br />
den Bereich der Behindertenparkplätze<br />
zu verkleinern und sich so einen vermeintlich<br />
freien Parkplatz zu sichern.