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Selber Wiesenfest 2016

Das Sondermagazin zum Selber Wiesenfest 2016 - herausgegeben von www.selb-live.de

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<strong>Wiesenfest</strong>: Infos kompakt<br />

+++ Zehn <strong>Selber</strong> haben offizielles <strong>Wiesenfest</strong>verbot +++<br />

Bei eingefleischten <strong>Selber</strong>n ist das „<strong>Wiesenfest</strong>verbot“ die wohl schlimmste<br />

Strafe überhaupt, „denn da trifft sich der gesamte Freundes- und Bekanntenkreis<br />

und man muss ja irgendwie erklären, warum man nicht zum Fest kann“,<br />

erklärt die Polizeiinspektion Selb die 2008 eingeführte Maßnahme. Dass diese<br />

durchaus auch mehr als so manch andere Strafe für Delikte fruchten kann,<br />

davon ist man überzeugt. Eine Missachtung des Verbots kann mit einem<br />

Zwangsgeld in Höhe von 1.000 Euro teuer werden. Das zeigt offenbar Wirkung.<br />

Gegen die Personen, die sich auf der Liste der <strong>Wiesenfest</strong>verbote 2015<br />

befanden, musste kein erneutes Betretungsverbot verhängt werden.<br />

Für das <strong>Wiesenfest</strong> <strong>2016</strong> wurden von der Stadt Selb bis zum Redaktionsschluss<br />

dieses Magazins Verbote für sieben männliche und drei weibliche Personen<br />

erlassen. Gegen diese wurden übers Jahr Anzeigen wegen verschiedenster<br />

Delikte angezeigt. Hauptsächlich fielen diese durch Gewaltstraftaten<br />

im Zusammenhang mit Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit auf. Auch Personen,<br />

die bei vorangegangenen Veranstaltungen negativ in Erscheinung getreten<br />

waren, können mit dem <strong>Wiesenfest</strong>verbot<br />

bestraft werden.<br />

+++ Behindertenparkplätze haben<br />

ihre Berechtigung +++<br />

Etliche Strafzettel musste die Polizei<br />

beim vergangenen <strong>Wiesenfest</strong> verteilen.<br />

So wurde sich beispielsweise oft nicht<br />

an das Parkverbot entlang der Strecke<br />

des Festzugs gehalten. Dreist verhielten<br />

sich Autofahrer in der Hainstraße. Immer<br />

wieder wurden hier von Nichtberechtigten<br />

gekennzeichnete Behindertenparkplätze<br />

verbotener Weise genutzt.<br />

Doch nicht nur das. Die an Zäunen festgebundenen<br />

mobilen Verkehrszeichen<br />

wurden gar kurzerhand verschoben, um<br />

den Bereich der Behindertenparkplätze<br />

zu verkleinern und sich so einen vermeintlich<br />

freien Parkplatz zu sichern.

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