Ottebächler 196 September 2016
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Gemeindebulletin Ottenbach · Nr. 227/09.<strong>2016</strong><br />
Gemeindebulletin Ottenbach · Nr. 227/09.<strong>2016</strong><br />
und Tag dürfen höchstens ein Kilogramm<br />
saal wird an Privatpersonen aus Otten-<br />
Daten: 17. November <strong>2016</strong><br />
Pilze gesammelt werden. Die Pilze müssen<br />
der Kontrolle gereinigt sowie ganz<br />
(Pilze mit Hut und Stiel) vorgelegt werden.<br />
Es dürfen nur Pilze, die man kennt,<br />
gepflückt werden. Bringen Sie im<br />
Zweifelsfall ein Muster der Kontrollstelle.<br />
Jagd<br />
In den kommenden Wochen beginnt<br />
auch die Zeit der diesjährigen Jagd. Bitte<br />
beachten Sie dies, falls Sie sich im Wald<br />
oder auf dem Feld aufhalten. Informieren<br />
Sie sich und halten Sie sich an die Absperrungen<br />
und Warnschilder. Hunde<br />
sind anzuleinen.<br />
Gemeinderat –<br />
Kurz-News aus den letzten Sitzungen<br />
− Der Auftrag der Ingenieurleistungen für<br />
ein Konzept für die Sanierung der Filteranlage<br />
Ottenbach wurde an das Ingenieurbüro<br />
Holinger AG in Zürich mit<br />
Kosten von rund Fr. 8’000.00 erteilt.<br />
− Das Betriebsreglement für den<br />
Gemeindesaal wurde der aktuellen Vermietungspraxis<br />
angepasst. Somit sind nun<br />
alle Unterlagen und Merkblätter wieder<br />
aktualisiert und gültig. Der Gemeinde-<br />
bach maximal fünfmal im Jahr und maximal<br />
bis 24.00 Uhr vermietet.<br />
Auswärtige Personen können den<br />
Gemeindesaal nicht mehr mieten.<br />
− Der Beitrag an die Kindertagesstätte<br />
Lollipop der Primarschule Ottenbach<br />
wurde neu geregelt. Die Politische<br />
Gemeinde übernimmt neu zusätzlich<br />
zum Pauschalbetrag von Fr. 20‘000.00<br />
die Kostendifferenz zwischen den<br />
Normaltarifen und IPV-Tarifen. Für das<br />
kommende Jahr wird eine Kostenbeteiligung<br />
von Fr. 44‘000.00 budgetiert.<br />
Baubewilligungen<br />
Die Hochbaukommission bewilligte kleinere<br />
Vorhaben im Anzeigeverfahren.<br />
Behördensprechstunde<br />
Haben Sie ein Anliegen oder Fragen an<br />
den Gemeinderat Ottenbach? Die<br />
Behördensprechstunde bietet Ihnen<br />
Gelegenheit, diese zu deponieren. Eine<br />
Anmeldung ist nicht notwendig.<br />
Zeit: 17.30 bis 18.30 Uhr<br />
Ort: Gemeindehaus<br />
Gabriela Noser Fanger und<br />
Roger Hatzi<br />
2. März 2017<br />
Gabriela Noser Fanger und<br />
Ronald Alder<br />
Aus dem<br />
Gesundheitsressort<br />
Gemeinderat Ottenbach zum<br />
Spital Affoltern<br />
Diesen Sommer haben die Delegierten<br />
des Spitals Affoltern bei allen Gemeinderäten<br />
des Bezirks eine Umfrage zur Zukunft<br />
des Bezirksspitals Affoltern durchgeführt.<br />
Die Kernaussage dieser Umfrage<br />
war dabei die von 85% der Gemeinden<br />
gestellte Forderung nach einer Trennung<br />
von Akut- und Pflegebereich.<br />
Der Gemeinderat, der diesen Anspruch<br />
unterstützt, möchte mit diesem Artikel<br />
seinen Standpunkt transparent machen<br />
und seine Überlegungen darlegen.<br />
Änderungen der gesetzlichen Grundlagen<br />
und der Verantwortlichkeiten<br />
seit 2012<br />
Seit 2012 ist das neue Spitalplanungsund<br />
Finanzierungsgesetz (SPFG) im<br />
Kanton Zürich in Kraft. Gleichzeitig mit<br />
dem SPFG wurde auch die Finanzierung<br />
nach Vorgabe des revidierten Bundesgesetzes<br />
über die Krankenversicherung<br />
(KVG) neu geregelt. Konkret sind seit<br />
2012 nicht mehr die Gemeinden, sondern<br />
der Kanton für die Akutspitäler<br />
zuständig. Die Planung und Koordination<br />
läuft dabei über eine Spitalliste. Die auf<br />
der Liste aufgeführten Spitäler haben<br />
einen Leistungsauftrag des Kantons und<br />
dürfen ihre Leistungen über die Obligatorische<br />
Krankenversicherung abrechnen.<br />
Zudem wurde die Leistungsvergütung<br />
der öffentlichen Hand auf ein<br />
System mit Fallpauschalen (sogenannte<br />
DRGs, Diagnosis Related Groups) umgestellt,<br />
die vollständig vom Kanton getragen<br />
werden. In den Fallpauschalen ist<br />
auch ein Anteil für Investitionen enthalten.<br />
Eine weitere Finanzierung aus öffentlichen<br />
Geldern seitens der Gemeinden ist<br />
in diesem System nicht mehr vorgesehen,<br />
respektive verboten (unerlaubte Quersubventionierung<br />
in der Grundversicherung).<br />
Mit der Einführung des SPFG<br />
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