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Ottebächler 196 September 2016

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Gemeindebulletin Ottenbach · Nr. 227/09.<strong>2016</strong><br />

Gemeindebulletin Ottenbach · Nr. 227/09.<strong>2016</strong><br />

und Tag dürfen höchstens ein Kilogramm<br />

saal wird an Privatpersonen aus Otten-<br />

Daten: 17. November <strong>2016</strong><br />

Pilze gesammelt werden. Die Pilze müssen<br />

der Kontrolle gereinigt sowie ganz<br />

(Pilze mit Hut und Stiel) vorgelegt werden.<br />

Es dürfen nur Pilze, die man kennt,<br />

gepflückt werden. Bringen Sie im<br />

Zweifelsfall ein Muster der Kontrollstelle.<br />

Jagd<br />

In den kommenden Wochen beginnt<br />

auch die Zeit der diesjährigen Jagd. Bitte<br />

beachten Sie dies, falls Sie sich im Wald<br />

oder auf dem Feld aufhalten. Informieren<br />

Sie sich und halten Sie sich an die Absperrungen<br />

und Warnschilder. Hunde<br />

sind anzuleinen.<br />

Gemeinderat –<br />

Kurz-News aus den letzten Sitzungen<br />

− Der Auftrag der Ingenieurleistungen für<br />

ein Konzept für die Sanierung der Filteranlage<br />

Ottenbach wurde an das Ingenieurbüro<br />

Holinger AG in Zürich mit<br />

Kosten von rund Fr. 8’000.00 erteilt.<br />

− Das Betriebsreglement für den<br />

Gemeindesaal wurde der aktuellen Vermietungspraxis<br />

angepasst. Somit sind nun<br />

alle Unterlagen und Merkblätter wieder<br />

aktualisiert und gültig. Der Gemeinde-<br />

bach maximal fünfmal im Jahr und maximal<br />

bis 24.00 Uhr vermietet.<br />

Auswärtige Personen können den<br />

Gemeindesaal nicht mehr mieten.<br />

− Der Beitrag an die Kindertagesstätte<br />

Lollipop der Primarschule Ottenbach<br />

wurde neu geregelt. Die Politische<br />

Gemeinde übernimmt neu zusätzlich<br />

zum Pauschalbetrag von Fr. 20‘000.00<br />

die Kostendifferenz zwischen den<br />

Normaltarifen und IPV-Tarifen. Für das<br />

kommende Jahr wird eine Kostenbeteiligung<br />

von Fr. 44‘000.00 budgetiert.<br />

Baubewilligungen<br />

Die Hochbaukommission bewilligte kleinere<br />

Vorhaben im Anzeigeverfahren.<br />

Behördensprechstunde<br />

Haben Sie ein Anliegen oder Fragen an<br />

den Gemeinderat Ottenbach? Die<br />

Behördensprechstunde bietet Ihnen<br />

Gelegenheit, diese zu deponieren. Eine<br />

Anmeldung ist nicht notwendig.<br />

Zeit: 17.30 bis 18.30 Uhr<br />

Ort: Gemeindehaus<br />

Gabriela Noser Fanger und<br />

Roger Hatzi<br />

2. März 2017<br />

Gabriela Noser Fanger und<br />

Ronald Alder<br />

Aus dem<br />

Gesundheitsressort<br />

Gemeinderat Ottenbach zum<br />

Spital Affoltern<br />

Diesen Sommer haben die Delegierten<br />

des Spitals Affoltern bei allen Gemeinderäten<br />

des Bezirks eine Umfrage zur Zukunft<br />

des Bezirksspitals Affoltern durchgeführt.<br />

Die Kernaussage dieser Umfrage<br />

war dabei die von 85% der Gemeinden<br />

gestellte Forderung nach einer Trennung<br />

von Akut- und Pflegebereich.<br />

Der Gemeinderat, der diesen Anspruch<br />

unterstützt, möchte mit diesem Artikel<br />

seinen Standpunkt transparent machen<br />

und seine Überlegungen darlegen.<br />

Änderungen der gesetzlichen Grundlagen<br />

und der Verantwortlichkeiten<br />

seit 2012<br />

Seit 2012 ist das neue Spitalplanungsund<br />

Finanzierungsgesetz (SPFG) im<br />

Kanton Zürich in Kraft. Gleichzeitig mit<br />

dem SPFG wurde auch die Finanzierung<br />

nach Vorgabe des revidierten Bundesgesetzes<br />

über die Krankenversicherung<br />

(KVG) neu geregelt. Konkret sind seit<br />

2012 nicht mehr die Gemeinden, sondern<br />

der Kanton für die Akutspitäler<br />

zuständig. Die Planung und Koordination<br />

läuft dabei über eine Spitalliste. Die auf<br />

der Liste aufgeführten Spitäler haben<br />

einen Leistungsauftrag des Kantons und<br />

dürfen ihre Leistungen über die Obligatorische<br />

Krankenversicherung abrechnen.<br />

Zudem wurde die Leistungsvergütung<br />

der öffentlichen Hand auf ein<br />

System mit Fallpauschalen (sogenannte<br />

DRGs, Diagnosis Related Groups) umgestellt,<br />

die vollständig vom Kanton getragen<br />

werden. In den Fallpauschalen ist<br />

auch ein Anteil für Investitionen enthalten.<br />

Eine weitere Finanzierung aus öffentlichen<br />

Geldern seitens der Gemeinden ist<br />

in diesem System nicht mehr vorgesehen,<br />

respektive verboten (unerlaubte Quersubventionierung<br />

in der Grundversicherung).<br />

Mit der Einführung des SPFG<br />

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