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Ottebächler 196 September 2016

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Gemeindebulletin Ottenbach · Nr. 227/09.<strong>2016</strong><br />

Gemeindebulletin Ottenbach · Nr. 227/09.<strong>2016</strong><br />

wurden die Gemeinden von der Grundversorgungs-<br />

und Finanzierungspflicht im<br />

Bereich der Akutspitäler enthoben.<br />

Mit der neuen Gesetzgebung haben sich<br />

auch die Rahmenbedingungen für die<br />

Pflege verändert. So wie die Gemeinden<br />

keinen Finanzierungsbeitrag für die<br />

Akutspitäler mehr leisten müssen, fallen<br />

dafür die vollen Kosten der öffentlichen<br />

Hand für den Pflegebereich auf die<br />

Gemeinden. Der Kanton richtet für den<br />

Pflegebereich keine Subventionen mehr<br />

aus. Dies gilt sowohl für die ambulante<br />

(Spitex) wie auch für die stationäre Pflege<br />

(Langzeitpflege, LZP).<br />

Vermischung bei Akut- und<br />

Langzeitpflege in Affoltern<br />

Unser Spital Affoltern ist nun insofern ein<br />

Spezialfall, als dass unter einem Dach<br />

eine bunte Mischung an Dienstleistungen<br />

aus dem Akut- und Pflegebereich angeboten<br />

werden. Entsprechend läuft die<br />

neue Kompetenz- und Verantwortlichkeitslinie<br />

mitten durch das Spital: für die<br />

Bereiche Akutsomatik (Innere Medizin,<br />

Chirurgie etc.) ist der Kanton zuständig,<br />

für die Langzeitpflege die Gemeinden.<br />

Bis 2012 waren die Gemeinden für alle<br />

Bereiche des Spitals sowohl finanziell wie<br />

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auch organisatorisch verantwortlich. Eine<br />

einheitliche Organisationsstruktur in<br />

Form des Zweckverbandes war daher<br />

durchaus sinnvoll. Unter den neuen<br />

Rahmenbedingungen des SPFG ist ein<br />

Zweckverband über das gesamte Leistungsspektrum<br />

aber nicht mehr zweckmässig.<br />

Der Akutbereich hat andere<br />

Voraussetzungen und andere Bedürfnisse<br />

als der Pflegebereich und sollte nach<br />

Meinung des Gemeinderates deshalb<br />

getrennt und möglicherweise mit verschiedenen<br />

Organisationsformen geführt<br />

werden.<br />

Flexibilität ist notwendig für künftige<br />

tragende und tragbare Strukturen<br />

Auch für die zukünftige Struktur der<br />

Trägerschaft scheint der Zweckverband<br />

eine schlechte Lösung. Wie dargelegt,<br />

besteht für Gemeinden keine Verpflichtung<br />

mehr, einer Spitalträgerschaft<br />

anzugehören. Der Gemeinderat Ottenbach<br />

spricht sich aktuell gegen einen<br />

Austritt aus dem Zweckverband aus,<br />

trotzdem sind in naher Zukunft Austritte<br />

von anderen Gemeinden durchaus möglich.<br />

Dabei hat eine austrittswillige<br />

Gemeinde unter den heutigen Voraussetzungen<br />

nur die Wahl „alles oder<br />

nichts“, obwohl sie vielleicht weiterhin in<br />

der Pflege engagiert bleiben würde.<br />

Unterschiedliche und flexiblere Trägerschaften<br />

sollten daher möglich sein. Für<br />

das Spital wären bei der gegenwärtigen<br />

Organisationsform Austritte einzelner<br />

Gemeinden mit allfälligen finanziellen<br />

Forderungen auf jeden Fall äusserst<br />

destabilisierend und für die verbleibenden<br />

Gemeinden riskant. Eine unkontrollierbare<br />

Kettenreaktion mit sehr negativen<br />

Auswirkungen könnte die Folge sein.<br />

Aus den dargelegten Gründen ist der<br />

Gemeinderat Ottenbach der Ansicht,<br />

dass eine Trennung von Akut- und<br />

Pflegebereich für das langfristige Bestehen<br />

beider Bereiche unumgänglich ist.<br />

Der Gemeinderat steht klar hinter dem<br />

Akutbereich des Spitals Affoltern. Er ist<br />

aber der festen Überzeugung, dass ein<br />

Spital heutzutage grossen unternehmerischen<br />

Spielraum und eine solide<br />

Trägerschaft braucht. Beides ist unter den<br />

aktuellen Bedingungen nicht mehr gegeben.<br />

Konstanz erfordert Wandel.<br />

Für den Gemeinderat<br />

Ronald Alder,<br />

Gesundheits- und Sozialvorstand<br />

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