Ottebächler 196 September 2016
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Gemeindebulletin Ottenbach · Nr. 227/09.<strong>2016</strong><br />
Gemeindebulletin Ottenbach · Nr. 227/09.<strong>2016</strong><br />
wurden die Gemeinden von der Grundversorgungs-<br />
und Finanzierungspflicht im<br />
Bereich der Akutspitäler enthoben.<br />
Mit der neuen Gesetzgebung haben sich<br />
auch die Rahmenbedingungen für die<br />
Pflege verändert. So wie die Gemeinden<br />
keinen Finanzierungsbeitrag für die<br />
Akutspitäler mehr leisten müssen, fallen<br />
dafür die vollen Kosten der öffentlichen<br />
Hand für den Pflegebereich auf die<br />
Gemeinden. Der Kanton richtet für den<br />
Pflegebereich keine Subventionen mehr<br />
aus. Dies gilt sowohl für die ambulante<br />
(Spitex) wie auch für die stationäre Pflege<br />
(Langzeitpflege, LZP).<br />
Vermischung bei Akut- und<br />
Langzeitpflege in Affoltern<br />
Unser Spital Affoltern ist nun insofern ein<br />
Spezialfall, als dass unter einem Dach<br />
eine bunte Mischung an Dienstleistungen<br />
aus dem Akut- und Pflegebereich angeboten<br />
werden. Entsprechend läuft die<br />
neue Kompetenz- und Verantwortlichkeitslinie<br />
mitten durch das Spital: für die<br />
Bereiche Akutsomatik (Innere Medizin,<br />
Chirurgie etc.) ist der Kanton zuständig,<br />
für die Langzeitpflege die Gemeinden.<br />
Bis 2012 waren die Gemeinden für alle<br />
Bereiche des Spitals sowohl finanziell wie<br />
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auch organisatorisch verantwortlich. Eine<br />
einheitliche Organisationsstruktur in<br />
Form des Zweckverbandes war daher<br />
durchaus sinnvoll. Unter den neuen<br />
Rahmenbedingungen des SPFG ist ein<br />
Zweckverband über das gesamte Leistungsspektrum<br />
aber nicht mehr zweckmässig.<br />
Der Akutbereich hat andere<br />
Voraussetzungen und andere Bedürfnisse<br />
als der Pflegebereich und sollte nach<br />
Meinung des Gemeinderates deshalb<br />
getrennt und möglicherweise mit verschiedenen<br />
Organisationsformen geführt<br />
werden.<br />
Flexibilität ist notwendig für künftige<br />
tragende und tragbare Strukturen<br />
Auch für die zukünftige Struktur der<br />
Trägerschaft scheint der Zweckverband<br />
eine schlechte Lösung. Wie dargelegt,<br />
besteht für Gemeinden keine Verpflichtung<br />
mehr, einer Spitalträgerschaft<br />
anzugehören. Der Gemeinderat Ottenbach<br />
spricht sich aktuell gegen einen<br />
Austritt aus dem Zweckverband aus,<br />
trotzdem sind in naher Zukunft Austritte<br />
von anderen Gemeinden durchaus möglich.<br />
Dabei hat eine austrittswillige<br />
Gemeinde unter den heutigen Voraussetzungen<br />
nur die Wahl „alles oder<br />
nichts“, obwohl sie vielleicht weiterhin in<br />
der Pflege engagiert bleiben würde.<br />
Unterschiedliche und flexiblere Trägerschaften<br />
sollten daher möglich sein. Für<br />
das Spital wären bei der gegenwärtigen<br />
Organisationsform Austritte einzelner<br />
Gemeinden mit allfälligen finanziellen<br />
Forderungen auf jeden Fall äusserst<br />
destabilisierend und für die verbleibenden<br />
Gemeinden riskant. Eine unkontrollierbare<br />
Kettenreaktion mit sehr negativen<br />
Auswirkungen könnte die Folge sein.<br />
Aus den dargelegten Gründen ist der<br />
Gemeinderat Ottenbach der Ansicht,<br />
dass eine Trennung von Akut- und<br />
Pflegebereich für das langfristige Bestehen<br />
beider Bereiche unumgänglich ist.<br />
Der Gemeinderat steht klar hinter dem<br />
Akutbereich des Spitals Affoltern. Er ist<br />
aber der festen Überzeugung, dass ein<br />
Spital heutzutage grossen unternehmerischen<br />
Spielraum und eine solide<br />
Trägerschaft braucht. Beides ist unter den<br />
aktuellen Bedingungen nicht mehr gegeben.<br />
Konstanz erfordert Wandel.<br />
Für den Gemeinderat<br />
Ronald Alder,<br />
Gesundheits- und Sozialvorstand<br />
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