Sprachrohr März 2016
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Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
für die Kommunalwahlen <strong>2016</strong><br />
Bei den Kommunalwahlen am 11. 9. <strong>2016</strong> finden in Niedersachsen die<br />
Gemeinde-, Samtgemeinde- sowie die Kreiswahlen statt.<br />
Wahlvorschläge können bis zum 25. 7. <strong>2016</strong>, 18.00 Uhr, eingereicht<br />
werden.<br />
Im Interesse der Einreichenden wird gebeten, die Vorschläge möglichst<br />
frühzeitig einzureichen. Nur dann bleibt noch Zeit, um gemeinsam mit<br />
den Wahlleitungen Fehler zu berichtigen und/oder fehlende Angaben<br />
oder Anlagen zu ergänzen.<br />
Um die Organisation und Vorarbeiten zur Bewerberaufstellung zu vereinfachen,<br />
bietet die Samtgemeinde an, Informationen zu nutzen, die<br />
über das Internetportal der Samtgemeinde www.wesendorf.de unter<br />
dem Navigationspunkt „Kommunalwahlen am 11. September <strong>2016</strong>/<br />
Wahlvorschläge“ abrufbar sind.<br />
Besonders wird auf alle gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen hingewiesen,<br />
die als Download zur Verfügung stehen. Sie sind auf die gesetzlichen<br />
Bestimmungen abgestimmt und ersparen sicherlich einige Mühen.<br />
Gerne steht Ihnen bei Rückfragen unser Sachbearbeiter Herr Achim<br />
Perner, Tel. 05376 89938, E-Mail: a.perner@sg-wesendorf.de zur Verfügung.<br />
Sonderausgabe des <strong>Sprachrohr</strong>es im Mai<br />
Im Mai wird zum 500. Mal das <strong>Sprachrohr</strong> der Samtgemeinde Wesendorf<br />
erscheinen.<br />
Um dies entsprechend zu würdigen, plant die Samtgemeinde Wesendorf,<br />
gemeinsam mit dem Verlag Medienknecht eine Sonderausgabe zu<br />
veröffentlichen.<br />
Sollten Sie noch Anregungen oder Material haben, das wir bei der Veröffentlichung<br />
der Sonderausgabe berücksichtigen sollten, können Sie<br />
sich gern bei uns melden:<br />
Samtgemeinde Wesendorf, Kathrin Rösel, Tel. 05376 89921<br />
Erfreuliche Mitteilung für alle Nutzer<br />
der B4 und der K7<br />
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr<br />
teilte der Samtgemeinde Wesendorf mit, dass am Knotenpunkt<br />
B4/K7 (das ist die Einmündung auf die B4 bei Wagenhoff) mittelfristig<br />
ein Kreisverkehr entstehen soll.<br />
Zunächst läuft das Planfeststellungsverfahren. Der Samtgemeinde<br />
Wesendorf liegen noch keine Erkenntnisse über den genauen Baubeginn<br />
oder die Fertigstellung vor.<br />
Turnhallenbelegung in Wesendorf<br />
Für die Sporthallen I, II und III in Wesendorf werden für die Zeit vom<br />
4. 4. bis zum 2. 10. neue Belegungspläne aufgestellt.<br />
Vereine und andere Gruppierungen, die für den genannten Zeitraum an<br />
Übungsstunden interessiert sind, richten ihre Wünsche schriftlich bis<br />
spätestens 18. <strong>März</strong> an die Samtgemeinde Wesendorf, Herrn Perner,<br />
Alte Heerstraße 20, 29392 Wesendorf,<br />
(E-Mail: a.perner@sg-wesendorf.de, Fax: 05376 89966).<br />
Der tägliche Übungszeitraum in der Sporthalle I (kleine Halle) beginnt<br />
ab 16.00 Uhr, aber dienstags erst ab 19.00 Uhr!<br />
In der Halle II (große Halle) um 15.30 Uhr, aber montags erst ab 18.00<br />
Uhr und endet in beiden Hallen jeweils um 22.00 Uhr.<br />
Die Sporthalle III (La Vital) hingegen steht an den Nachmittagen bis<br />
20.00 Uhr ausschließlich dem Jugendsport zur Verfügung.<br />
Bitte geben Sie in Ihrem Schreiben Folgendes an:<br />
•Sportart<br />
•Tag, an dem der Übungsbetrieb stattfinden soll (bitte einen Ersatztag<br />
angeben)<br />
•Gewünschte Anzahl der Übungsstunden unter Angabe des Übungszeitraums<br />
(bitte Ersatzzeit angeben)<br />
•Teilnehmerkreis (Kinder, weibl./männl. Jugend, Damen, Herren,<br />
Senioren)<br />
•Benennung der Aufsichtsperson(en) mit vollständiger Anschrift und<br />
Telefonangabe sowie E-Mail-Adresse, wenn vorhanden<br />
•Etwaige Teilnehmerzahl der Gruppe<br />
In den Schulferien können die Hallen bis auf die letzte Ferienwoche<br />
nun auch benutzt werden. In der letzten Ferienwoche werden die Hallen<br />
einer Grundreinigung unterzogen und sind deshalb für den Übungsbetrieb<br />
gesperrt.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass in den zusätzlichen Nutzungswochen<br />
keine Reinigung erfolgt!<br />
Ausgenommen von dieser Regelung bleiben die Sommerferien, während<br />
dieser Zeit ist die Nutzug untersagt.<br />
Informationen an die Sorgeberechtigten<br />
für Kinder unter 16 Jahren<br />
Mit der Einführung des Bundesmeldegesetztes (BMG) zum 1. November<br />
2015 hat sich einiges geändert. Nicht nur, dass bei einem Umzug<br />
eine Wohnungsgeberbestätigung vorliegen muss – auch für die Eltern<br />
bzw. Sorgeberechtigten der Kinder unter 16 Jahren ändern sich die<br />
Bedingungen bei dem Umzug mit dem Kind und bei der Beantragung<br />
von Ausweispapieren für unter 16-Jährige.<br />
Die notwendigen Formulare stehen auf der Homepage der Samtgemeinde<br />
bereit.<br />
Umzug<br />
Wenn die Eltern bzw. Sorgeberechtigen zukünftig nicht mehr beide<br />
in einer gemeinsamen Wohnung mit dem Kind leben oder die Hauptwohnung<br />
(Lebensmittelpunkt) des Kindes von einem Sorgeberechtigten<br />
zum anderen wechselt, so muss dazu eine Einverständniserklärung<br />
vorliegen, die beide Eltern bzw. Sorgeberechtigten unterschreiben. Dies<br />
gilt, sofern das Sorgerecht bei beiden Elternteilen liegt (gemeinsames<br />
Sorgerecht).<br />
Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, so kann das Familiengericht<br />
eingeschaltet werden. Ein Umzug ohne das Einverständnis des anderen<br />
Elternteils kann unter Umständen als „Entziehung Minderjähriger“<br />
gewertet werden, somit würden die Kinder ohne das Formular i.d.R.<br />
nicht mit umgemeldet.<br />
Liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei nur einem Sorgeberechtigen,<br />
sind folgende Unterlagen mitzubringen:<br />
– Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil<br />
– Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht<br />
Mittelstrasse 1<br />
Knesebeck<br />
Tel.: 05834-5261<br />
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