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Sprachrohr März 2016

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Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

für die Kommunalwahlen <strong>2016</strong><br />

Bei den Kommunalwahlen am 11. 9. <strong>2016</strong> finden in Niedersachsen die<br />

Gemeinde-, Samtgemeinde- sowie die Kreiswahlen statt.<br />

Wahlvorschläge können bis zum 25. 7. <strong>2016</strong>, 18.00 Uhr, eingereicht<br />

werden.<br />

Im Interesse der Einreichenden wird gebeten, die Vorschläge möglichst<br />

frühzeitig einzureichen. Nur dann bleibt noch Zeit, um gemeinsam mit<br />

den Wahlleitungen Fehler zu berichtigen und/oder fehlende Angaben<br />

oder Anlagen zu ergänzen.<br />

Um die Organisation und Vorarbeiten zur Bewerberaufstellung zu vereinfachen,<br />

bietet die Samtgemeinde an, Informationen zu nutzen, die<br />

über das Internetportal der Samtgemeinde www.wesendorf.de unter<br />

dem Navigationspunkt „Kommunalwahlen am 11. September <strong>2016</strong>/<br />

Wahlvorschläge“ abrufbar sind.<br />

Besonders wird auf alle gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen hingewiesen,<br />

die als Download zur Verfügung stehen. Sie sind auf die gesetzlichen<br />

Bestimmungen abgestimmt und ersparen sicherlich einige Mühen.<br />

Gerne steht Ihnen bei Rückfragen unser Sachbearbeiter Herr Achim<br />

Perner, Tel. 05376 89938, E-Mail: a.perner@sg-wesendorf.de zur Verfügung.<br />

Sonderausgabe des <strong>Sprachrohr</strong>es im Mai<br />

Im Mai wird zum 500. Mal das <strong>Sprachrohr</strong> der Samtgemeinde Wesendorf<br />

erscheinen.<br />

Um dies entsprechend zu würdigen, plant die Samtgemeinde Wesendorf,<br />

gemeinsam mit dem Verlag Medienknecht eine Sonderausgabe zu<br />

veröffentlichen.<br />

Sollten Sie noch Anregungen oder Material haben, das wir bei der Veröffentlichung<br />

der Sonderausgabe berücksichtigen sollten, können Sie<br />

sich gern bei uns melden:<br />

Samtgemeinde Wesendorf, Kathrin Rösel, Tel. 05376 89921<br />

Erfreuliche Mitteilung für alle Nutzer<br />

der B4 und der K7<br />

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr<br />

teilte der Samtgemeinde Wesendorf mit, dass am Knotenpunkt<br />

B4/K7 (das ist die Einmündung auf die B4 bei Wagenhoff) mittelfristig<br />

ein Kreisverkehr entstehen soll.<br />

Zunächst läuft das Planfeststellungsverfahren. Der Samtgemeinde<br />

Wesendorf liegen noch keine Erkenntnisse über den genauen Baubeginn<br />

oder die Fertigstellung vor.<br />

Turnhallenbelegung in Wesendorf<br />

Für die Sporthallen I, II und III in Wesendorf werden für die Zeit vom<br />

4. 4. bis zum 2. 10. neue Belegungspläne aufgestellt.<br />

Vereine und andere Gruppierungen, die für den genannten Zeitraum an<br />

Übungsstunden interessiert sind, richten ihre Wünsche schriftlich bis<br />

spätestens 18. <strong>März</strong> an die Samtgemeinde Wesendorf, Herrn Perner,<br />

Alte Heerstraße 20, 29392 Wesendorf,<br />

(E-Mail: a.perner@sg-wesendorf.de, Fax: 05376 89966).<br />

Der tägliche Übungszeitraum in der Sporthalle I (kleine Halle) beginnt<br />

ab 16.00 Uhr, aber dienstags erst ab 19.00 Uhr!<br />

In der Halle II (große Halle) um 15.30 Uhr, aber montags erst ab 18.00<br />

Uhr und endet in beiden Hallen jeweils um 22.00 Uhr.<br />

Die Sporthalle III (La Vital) hingegen steht an den Nachmittagen bis<br />

20.00 Uhr ausschließlich dem Jugendsport zur Verfügung.<br />

Bitte geben Sie in Ihrem Schreiben Folgendes an:<br />

•Sportart<br />

•Tag, an dem der Übungsbetrieb stattfinden soll (bitte einen Ersatztag<br />

angeben)<br />

•Gewünschte Anzahl der Übungsstunden unter Angabe des Übungszeitraums<br />

(bitte Ersatzzeit angeben)<br />

•Teilnehmerkreis (Kinder, weibl./männl. Jugend, Damen, Herren,<br />

Senioren)<br />

•Benennung der Aufsichtsperson(en) mit vollständiger Anschrift und<br />

Telefonangabe sowie E-Mail-Adresse, wenn vorhanden<br />

•Etwaige Teilnehmerzahl der Gruppe<br />

In den Schulferien können die Hallen bis auf die letzte Ferienwoche<br />

nun auch benutzt werden. In der letzten Ferienwoche werden die Hallen<br />

einer Grundreinigung unterzogen und sind deshalb für den Übungsbetrieb<br />

gesperrt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass in den zusätzlichen Nutzungswochen<br />

keine Reinigung erfolgt!<br />

Ausgenommen von dieser Regelung bleiben die Sommerferien, während<br />

dieser Zeit ist die Nutzug untersagt.<br />

Informationen an die Sorgeberechtigten<br />

für Kinder unter 16 Jahren<br />

Mit der Einführung des Bundesmeldegesetztes (BMG) zum 1. November<br />

2015 hat sich einiges geändert. Nicht nur, dass bei einem Umzug<br />

eine Wohnungsgeberbestätigung vorliegen muss – auch für die Eltern<br />

bzw. Sorgeberechtigten der Kinder unter 16 Jahren ändern sich die<br />

Bedingungen bei dem Umzug mit dem Kind und bei der Beantragung<br />

von Ausweispapieren für unter 16-Jährige.<br />

Die notwendigen Formulare stehen auf der Homepage der Samtgemeinde<br />

bereit.<br />

Umzug<br />

Wenn die Eltern bzw. Sorgeberechtigen zukünftig nicht mehr beide<br />

in einer gemeinsamen Wohnung mit dem Kind leben oder die Hauptwohnung<br />

(Lebensmittelpunkt) des Kindes von einem Sorgeberechtigten<br />

zum anderen wechselt, so muss dazu eine Einverständniserklärung<br />

vorliegen, die beide Eltern bzw. Sorgeberechtigten unterschreiben. Dies<br />

gilt, sofern das Sorgerecht bei beiden Elternteilen liegt (gemeinsames<br />

Sorgerecht).<br />

Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, so kann das Familiengericht<br />

eingeschaltet werden. Ein Umzug ohne das Einverständnis des anderen<br />

Elternteils kann unter Umständen als „Entziehung Minderjähriger“<br />

gewertet werden, somit würden die Kinder ohne das Formular i.d.R.<br />

nicht mit umgemeldet.<br />

Liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei nur einem Sorgeberechtigen,<br />

sind folgende Unterlagen mitzubringen:<br />

– Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil<br />

– Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht<br />

Mittelstrasse 1<br />

Knesebeck<br />

Tel.: 05834-5261<br />

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