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Sprachrohr März 2016

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Mobile Schadstoffsammlung<br />

Eine Mobile Schadstoffannahme findet am Donnerstag, dem 10. <strong>März</strong><br />

in folgenden Mitgliedsgemeinden statt:<br />

Gemeinde Groß Oesingen, Schützenplatz – von 10.10 bis 10.40 Uhr<br />

Gemeinde Ummern, Gasthaus „Thölke“ – von 9.20 bis 9.50 Uhr<br />

Gemeinde Wahrenholz, Berliner Straße – von 12.50 bis 13.20 Uhr<br />

Gemeinde Wesendorf, Lessingstraße – von 11.00 bis 11.30 Uhr<br />

Schadstoffannahme auf der Entsorgungsanlage Wesendorf<br />

Jeden 2. Samstag im Monat steht von 8.00 bis 12.00 Uhr das Schadstoffmobil<br />

ausschließlich Privathaushalten für die Annahme von Schad-<br />

Gartenbau Kretschmann<br />

Der Garten in einer guten Hand<br />

Automatische Gartenbewässerungsanlagen<br />

Rollrasen Verlegung<br />

Rasenpflege<br />

Hecken, Strauch und Baumschnitt<br />

Zaunbau<br />

Pflasterarbeiten auch Naturstein<br />

Baumfällung jeglicher Art<br />

Teichbau<br />

Mario Kretschmann Tel.: 05083/2093101 Mobil.: 0151/12422009<br />

Heideweg 8 29369 Ummern Mariokretsch@live.de<br />

Dirk Hildebrandt<br />

Molkereistraße 13 Tel. 05838/542<br />

29393 Groß Oesingen Fax 05838/757<br />

<br />

Modes Heidecafe<br />

Jeden Sonntag Brunch ab 10.00 – 13.30 Uhr p. P. 22,90 <br />

Jeden Mittwoch ab 18 Uhr:<br />

Modes Heideschinken-Essen vom Buffet p. P. 12,90 <br />

Osterbrunch<br />

<br />

(Mit ganzen Lamm u. ganzen Spanferkel)<br />

<br />

<br />

<br />

0 5371/ 4977<br />

<br />

<br />

www.modes-heidecafe.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo. u. Di. Ruhetag, Mi. u. Fr. ganztägig,<br />

Do. + Sa. u. So. bis 18.00 Uhr<br />

stoffen auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf (An der Kreisstraße 7)<br />

zur Verfügung.<br />

An anderen Tagen ist keine Schadstoffannahme auf der Entsorgungsanlage<br />

in Wesendorf möglich!<br />

Sperrmüllabfuhr<br />

Die Sperrmüllabfuhr im Bereich der Samtgemeinde Wesendorf wird<br />

von der Firma REMONDIS GmbH & Co. KG in den aufgeführten<br />

Orten an folgenden Tagen durchgeführt:<br />

Dienstag, 1. <strong>März</strong>: Wahrenholz, Betzhorn, Westerholz (incl. Hasenberg)<br />

Mittwoch, 2. <strong>März</strong>: Wesendorf (ohne Schneidergasse und Handwerkerstraße)<br />

Donnerstag, 10. <strong>März</strong>: Ummern, Texas, Schmarloh, Pollhöfen,<br />

Brutlohsheide, B 4, Hammersteinsiedlung, Hammersteinpark, Ringelah,<br />

Wagenhoff (incl. Schneidergasse und Handwerkerstraße), Wichelnförth,<br />

Zahrenholz<br />

Freitag, 11. <strong>März</strong>: Groß Oesingen, Klein Oesingen<br />

Die Bereitstellung des Sperrmülls auf öffentlichen Flächen darf<br />

frühestens einen Tag vor dem angegebenen Abfuhrtermin erfolgen.<br />

Durchführung eines Behindertenfahrdienstes<br />

für Bewohnerinnen und<br />

Bewohner des Landkreises Gifhorn<br />

Nach einer einjährigen Unterbrechung besteht seit dem 15. 2. <strong>2016</strong> für<br />

die Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises Gifhorn wieder die<br />

Möglichkeit, den Behindertenfahrdienst in Anspruch zu nehmen.<br />

Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens hat der Arbeiter Samariter<br />

Bund, Kreisverband Peine, (ASB Peine) im vergangenen Jahr<br />

den Zuschlag bekommen, den Behindertenfahrdienst im Landkreis<br />

Gifhorn anbieten zu können. Am 11. 12. 2015 schloss der Landkreis<br />

Gifhorn mit dem ASB Peine einen Konzessionsvertrag über<br />

die Durchführung eines Behindertenfahrdiestes für die Bewohnerinnen<br />

und Bewohner.<br />

Der Landkreis Gifhorn möchte den Bewohnerinnen und Bewohner des<br />

Landkreises, die nicht in der Lage sind, den öffentlichen Personennahverkehr<br />

zu nutzen, mit dem Fahrdienst die Möglichkeit eröffnen, stärker<br />

am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Neben der Erledigung<br />

von persönlichen Besorgungen können dann auch kulturelle,<br />

politische oder gesellige Veranstaltungen sowie Freunde und Verwandte<br />

besucht werden.<br />

Grundlage für den Behindertenfahrdienst ist eine vom Fachbereich<br />

Soziales erarbeitete und im Sommer von der Politik verabschiedete<br />

Richtlinie zur Durchführung eines Fahrdienstes für Menschen mit<br />

Behinderung im Landkreis Gifhorn, an der auch der Behindertenbeirat<br />

für den Landkreis Gifhorn e.V. und die Fachgruppe zur Gleichstellung<br />

von Menschen mit Behinderung im Landkreis Gifhorn mitgewirkt<br />

haben. Danach wird dem betreffenden Personenkreis die Möglichkeit<br />

geschaffen, 52 Fahrten innerhalb des Kreisgebietes und 24 Fahrten<br />

innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes je Kalenderjahr durchzuführen.<br />

Fahrziele müssen innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches<br />

vorliegen: Landkreis Gifhorn und unmittelbar angrenzende Landkreise,<br />

kreisfreie Städte und die Region Hannover. Der Eigenanteil für jede<br />

Fahrt entspricht der Höhe, in der Kosten für eine Fahrkarte des Normaltarifs<br />

(2. Klasse) im öffentlichen Personennahverkehr für diese Fahrt<br />

anfallen würden.<br />

Der ASB Peine wird im Sinne des Servicegedankens für die Bürgerinnen<br />

und Bürger des Landkreises eine zentrale Beratungsstelle einrichten,<br />

entsprechende Vorbereitungen sind noch nicht abgeschlossen. Ab<br />

sofort können unter der vom ASB Peine zur Verfügung gestellten Hotline<br />

05171 59890 Reservierungen für Fahrten entgegengenommen oder<br />

Fragen zur Nutzung des Behindertenfahrdienstes einfließen lassen.<br />

Der Behindertenfahrdienst kann von den Nutzerinnen und Nutzern in<br />

Anspruch genommen werden, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis<br />

Gifhorn haben und einen entsprechenden gültigen Schwerbehindertenausweis<br />

besitzen. Um die Zahl der Anspruchsberechtigten möglichst<br />

groß zu gestalten, ist die Nutzung des Fahrdienstes einkommens- und<br />

vermögensunabhängig.<br />

Für Erläuterungen und Beantwortung von Fragen steht beim Landkreis<br />

Gifhorn Herr Ring unter der Telefonnummer 05371 82552 zur Verfügung.<br />

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