gespräch mit der pfarrervertretung - VUV
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ein Mitspracherecht. Es gibt keinen Anspruch darauf, für die Verlängerung auf <strong>der</strong><br />
bisherigen Vikariatsstelle zu bleiben.<br />
Der Hauptgrund für Verlängerungen ist das Nichtbestehen <strong>der</strong> Lehrprobe, weniger <strong>der</strong><br />
Prüfungsgottesdienst o<strong>der</strong> Prüfungsleistungen während <strong>der</strong> Prüfungswoche.<br />
Innerhalb eines Dekanates ist nicht immer gewährleistet, dass alle Vikarinnen und Vikare<br />
durch die gleiche Prüfungskommission geprüft werden. Eine Vergleichbarkeit innerhalb einer<br />
Region ist so nicht gewährleistet.<br />
TOP 2: Begleitung in <strong>der</strong> Ausbildung und im unständigen Dienst durch<br />
das Dezernat 3<br />
Der aktuelle Examensdurchgang bekommt die fehlende Ansprechperson durch den<br />
Stellenwechsel von Frau Nothacker zu spüren.<br />
Die Stellen<strong>gespräch</strong>e sind nur bedingt befriedigend. Es wurde viel versprochen, aber die<br />
Versprechen werden wird meist nicht eingehalten. Viele Vikarinnen und Vikare werden auf<br />
PDA-Stellen versetzt. Diejenigen, die Gemeindestellen antreten, bekommen eher schwierige<br />
Gemeinden.<br />
Es ist wenig transparent, wie die Stellen vergeben werden.<br />
Ein Problem ist die Übernahme von Gastvikar/innen. Pro Jahr werden zwei Gastvikar/innen<br />
aufgenommen. Die Situation für die Gastvikare und Gastvikarinnen ist meist eher unsicher.<br />
Auch für die Begleitung und Beratung von Gastvikar/innen steht die PfV zur Verfügung.<br />
TOP 3: Pfarrdienstgesetz EKD – Verän<strong>der</strong>ungen<br />
Das EKD-Dienstrecht ist in <strong>der</strong> EKD-Synode verabschiedet worden und liegt jetzt den<br />
Synoden <strong>der</strong> Gliedkirchen zum Beschluss vor.<br />
Für Württemberg liegt das Ausführungs- und Durchführungsgesetz noch nicht vor.<br />
Die Fahrpläne für den weiteren Synodenbeschluss sind noch nicht bekannt. Nur wenn das<br />
Ausführungs- und Durchführungsgesetz vorliegt, kann das Pfarrergesetz verabschiedet<br />
werden. Wahrscheinlich wird das wohl im Sommer o<strong>der</strong> Herbst 2011 <strong>der</strong> Fall sein.<br />
Im neuen Pfarrergesetz verän<strong>der</strong>n sich vor allem die Fristen im Krankheitsfall und<br />
Wartestand. Hierfür sind keine individuellen Anpassungen für die Gliedkirchen vorgesehen,<br />
da in diesen Paragraphen keine Öffnungsklauseln vorhanden sind.<br />
Ein weiterer Streitpunkt ist Paragraph 39, <strong>der</strong> ebenfalls keine Öffnungsklauseln enthält: Die<br />
PfV äußert sich kritisch, dass aus <strong>der</strong> Situation homosexueller Paare ein Politikum gemacht<br />
wird. Die Situation verbessert sich für sie durch das neue Pfarrergesetz nicht. Es wird<br />
wahrscheinlich aber auch nicht zu einer Verschlechterung <strong>der</strong> Situation homosexueller Paare<br />
aufgrund des neuen Pfarrergesetzes kommen.<br />
Die PfV sieht das neue Pfarrergesetz sehr kritisch. Die Gründe für ein einheitliches<br />
Dienstrecht sind nicht einleuchtend für die württembergische Situation. Das EKD-Dienstrecht<br />
wird nicht unbedingt zu einer größeren Durchlässigkeit zwischen den Gliedkirchen führen.<br />
Der größere Anreiz liegt darin, Administration einzusparen.<br />
TOP 4: Praxis – Knackpunkte in <strong>der</strong> Ausbildung – Prüfungen und<br />
Ordnungen<br />
Es gab ein Gespräch zwischen Konvent und Theol. Ausschuss. Der Konvent wurde <strong>mit</strong> <strong>der</strong><br />
erneuten Beratung <strong>der</strong> StO und Nachbesserungen beauftragt. Die Anpassungen sind dem<br />
Theol. Ausschuss inzwischen zugegangen. Der Hauptdiskussionspunkt ist momentan die<br />
Vertiefungsphase. Man hat sich auf 2-4 Monate für diese Phase geeinigt. Ein großes<br />
Anliegen war, dass die Vikar/innen nicht zu lange aus <strong>der</strong> Gemeinde herausgeholt werden.<br />
Die Phase beginnt etwa im 21. Monat des Vikariats.<br />
Der Antrag, die Ausbildung direkt <strong>der</strong> Synode zu unterstellen, hat sich laut Frau Gabler,<br />
Vorsitzende des Theol. Ausschusses erledigt. Frau Gabler hat <strong>der</strong> UV-Sitzung dargestellt,<br />
dass diese Frage <strong>mit</strong> <strong>der</strong> gemeinsamen Sitzung von Theol. Ausschuss und Konvent vom<br />
Tisch ist.<br />
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