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Finance<br />

Garantiezins in der Lebensversicherung<br />

Zu einer der beliebtesten Anlageformen in<br />

Österreich zählt nach wie vor die klassische<br />

Lebensversicherung, sei es als langfristige<br />

Ansparform für die Pension, als Vorsorge für<br />

die Familie oder schlichtweg als notwendige<br />

Absicherung eines Kredites. Seit dem 1.1.2016<br />

wurde seitens der Finanzmarktaufsicht (FMA)<br />

der Garantiezinssatz für Neuverträge von 1,5<br />

Prozent auf derzeit einen Prozentpunkt gesenkt.<br />

Wohlgemerkt: Dies betrifft nur Neuverträge.<br />

Alle bis dahin abgeschlossenen Versicherungspolizzen führen weiterhin<br />

den zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Garantiezinssatz.<br />

Dieser betrug z.B. ab 1.1.1995 noch ganze 4 Prozent.<br />

Laut einem aktuellen Verordnungsentwurf der Finanzmarktaufsicht<br />

steht uns ab 1.1.2017 neuerlich eine Halbierung der garantierten<br />

Verzinsung auf 0,5 Prozentpunkte bevor. Dies wird als<br />

Reaktion auf die aktuelle Niedrigzinslage begründet und soll<br />

sicherstellen, dass die österreichischen Versicherungsgesellschaften<br />

auch künftig die Garantien neuer Verträge erfüllen können.<br />

Im direkten Vergleich zu anderen Veranlagungsformen ist es<br />

von Bedeutung, dass die klassische Lebensversicherung nicht der<br />

Kapitalertragssteuer (KESt auf Zinsen aus Geldeinlagen, derzeit<br />

25% vom Zinsgewinn) unterliegt. Zusätzlich zahlen die Versicherungsgesellschaften<br />

in der Regel eine Gewinnbeteiligung bei<br />

Einhaltung der vereinbarten Vertragslaufzeit aus, welche sich meist<br />

in der Höhe von 2% bis 2,5% befindet. Dadurch kommen bestehende<br />

Verträge immerhin auf eine kalkulierte Nettoverzinsung von<br />

knapp 3% bis 3,5%.<br />

Leider sind zurzeit „Berater“ unterwegs, die den Kunden weismachen<br />

wollen, dass diese Form des Ansparens aufgrund der aktuellen<br />

Zinssituation nichts mehr erwirtschaften kann, und sie raten daher<br />

gerne zum Rückkauf oder Storno bestehender Lebensversicherungsverträge.<br />

Allerdings erhalten die Versicherungsnehmer bei einer<br />

vorzeitigen Vertragsauflösung oft nicht einmal das einbezahlte<br />

Kapital zurück. Gerne wird dann als Alternative der Neuabschluss<br />

einer angeblich deutlich gewinnbringenderen Versicherung oder<br />

gar einer anderen Veranlagungsform vorgeschlagen. Nicht selten<br />

tauschen Sie damit allerdings einen guten „alten“ Vertrag gegen ein<br />

anderes, oft schlechteres, Produkt aus.<br />

Informieren Sie sich daher einerseits genau über die entstehenden<br />

Kosten bei Auflösung des bestehenden Vertrages und andererseits<br />

über die Leistungen, Garantien und die Errichtungsspesen des<br />

Neuvertrages.<br />

Überlegen Sie, um wieviel die neue Polizze dann tatsächlich besser<br />

sein muss als Ihre bestehende Vorsorge, um zum gleichen Ergebnis<br />

zu kommen und ob dann die neuen Versprechungen überhaupt<br />

realisierbar sein können.<br />

Peter Schindler<br />

Ihr Versicherungsmakler & Vermögensberater<br />

In Klosterneuburg<br />

www.topfinanz.net<br />

0676 / 89 88 11 74<br />

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