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Finance<br />
Garantiezins in der Lebensversicherung<br />
Zu einer der beliebtesten Anlageformen in<br />
Österreich zählt nach wie vor die klassische<br />
Lebensversicherung, sei es als langfristige<br />
Ansparform für die Pension, als Vorsorge für<br />
die Familie oder schlichtweg als notwendige<br />
Absicherung eines Kredites. Seit dem 1.1.2016<br />
wurde seitens der Finanzmarktaufsicht (FMA)<br />
der Garantiezinssatz für Neuverträge von 1,5<br />
Prozent auf derzeit einen Prozentpunkt gesenkt.<br />
Wohlgemerkt: Dies betrifft nur Neuverträge.<br />
Alle bis dahin abgeschlossenen Versicherungspolizzen führen weiterhin<br />
den zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Garantiezinssatz.<br />
Dieser betrug z.B. ab 1.1.1995 noch ganze 4 Prozent.<br />
Laut einem aktuellen Verordnungsentwurf der Finanzmarktaufsicht<br />
steht uns ab 1.1.2017 neuerlich eine Halbierung der garantierten<br />
Verzinsung auf 0,5 Prozentpunkte bevor. Dies wird als<br />
Reaktion auf die aktuelle Niedrigzinslage begründet und soll<br />
sicherstellen, dass die österreichischen Versicherungsgesellschaften<br />
auch künftig die Garantien neuer Verträge erfüllen können.<br />
Im direkten Vergleich zu anderen Veranlagungsformen ist es<br />
von Bedeutung, dass die klassische Lebensversicherung nicht der<br />
Kapitalertragssteuer (KESt auf Zinsen aus Geldeinlagen, derzeit<br />
25% vom Zinsgewinn) unterliegt. Zusätzlich zahlen die Versicherungsgesellschaften<br />
in der Regel eine Gewinnbeteiligung bei<br />
Einhaltung der vereinbarten Vertragslaufzeit aus, welche sich meist<br />
in der Höhe von 2% bis 2,5% befindet. Dadurch kommen bestehende<br />
Verträge immerhin auf eine kalkulierte Nettoverzinsung von<br />
knapp 3% bis 3,5%.<br />
Leider sind zurzeit „Berater“ unterwegs, die den Kunden weismachen<br />
wollen, dass diese Form des Ansparens aufgrund der aktuellen<br />
Zinssituation nichts mehr erwirtschaften kann, und sie raten daher<br />
gerne zum Rückkauf oder Storno bestehender Lebensversicherungsverträge.<br />
Allerdings erhalten die Versicherungsnehmer bei einer<br />
vorzeitigen Vertragsauflösung oft nicht einmal das einbezahlte<br />
Kapital zurück. Gerne wird dann als Alternative der Neuabschluss<br />
einer angeblich deutlich gewinnbringenderen Versicherung oder<br />
gar einer anderen Veranlagungsform vorgeschlagen. Nicht selten<br />
tauschen Sie damit allerdings einen guten „alten“ Vertrag gegen ein<br />
anderes, oft schlechteres, Produkt aus.<br />
Informieren Sie sich daher einerseits genau über die entstehenden<br />
Kosten bei Auflösung des bestehenden Vertrages und andererseits<br />
über die Leistungen, Garantien und die Errichtungsspesen des<br />
Neuvertrages.<br />
Überlegen Sie, um wieviel die neue Polizze dann tatsächlich besser<br />
sein muss als Ihre bestehende Vorsorge, um zum gleichen Ergebnis<br />
zu kommen und ob dann die neuen Versprechungen überhaupt<br />
realisierbar sein können.<br />
Peter Schindler<br />
Ihr Versicherungsmakler & Vermögensberater<br />
In Klosterneuburg<br />
www.topfinanz.net<br />
0676 / 89 88 11 74<br />
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