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Buschtrommel Nr. 311

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Information vom Deutschen Konsulat<br />

Kanaren Nachrichten<br />

Kfz-Zulassung und Abmeldung<br />

beim deutschen Konsulat<br />

Die Zulassung und Ummeldung eines<br />

Fahrzeugs richtet sich nach dem Residenzprinzip<br />

(zum „empadronamiento“<br />

und „permiso de residencia“ vgl. Merkblatt<br />

EU-Aufenthalt). Aus der Wohnsitznahme<br />

leitet sich wiederum ab, dass Ihr<br />

Fahrzeug innerhalb des darauf folgenden<br />

Monats auf den Kanarischen Inseln zugelassen<br />

werden muss.<br />

Für alle Deutschen, die sich immer wieder<br />

nur vorübergehend in Spanien aufhalten<br />

(nicht-residente) besteht daneben<br />

die Möglichkeit, sich bei den örtlichen<br />

Rathäusern anzumelden und die Zulassungsformalitäten<br />

für ein Fahrzeug mit<br />

dieser Meldebestätigung und dem Kaufoder<br />

Mietvertrag der Immobilie zu erledigen<br />

(bitte mit örtlicher Zulassungsbehörde<br />

klären).<br />

Touristen die mit einem Fahrzeug mit<br />

deutschen Kennzeichen die Kanarischen<br />

Inseln bereisen, müssen vor Ablauf von<br />

6 Monaten, die Inseln wieder verlassen<br />

oder das Fahrzeug innerhalb dieser 6 Monate<br />

ummelden.<br />

Ablauf der Ummeldung:<br />

Eigentlich sieht das EU-Recht vor, dass die<br />

Ummeldung eines Fahrzeugs von einem<br />

Mitgliedsstaat zu einem anderen direkt<br />

<strong>Buschtrommel</strong> <strong>311</strong><br />

im Kontakt zwischen den Straßenverkehrsbehörde<br />

dieser Länder erfolgt. D.h.<br />

dass das spanische Straßenverkehrsamt<br />

dem Deutschen die Ummeldung mitteilt<br />

und dieses die Abmeldung automatisch<br />

vornimmt. Leider nimmt die Kommunikation<br />

zwischen den Behörden der verschiedenen<br />

Länder noch sehr viel Zeit in<br />

Anspruch – Zeit, in der für Sie das neue<br />

Steuerjahr anbrechen kann und sie plötzlich<br />

in beiden Staaten zur Abführung von<br />

Kfz-Steuer herangezogen werden. Daher<br />

empfiehlt sich ein anderer Weg:<br />

1. Prüfung, ob Ihr Fahrzeug in Spanien<br />

überhaupt angemeldet werden kann<br />

(Homologisierung)<br />

Bevor Sie überhaupt einen Schritt zur<br />

Ausfuhr des Fahrzeugs unternehmen,<br />

sollten Sie prüfen, ob Ihr Fahrzeugtyp in<br />

Spanien homologisiert ist, d.h. dass der<br />

Fahrzeughersteller seinerzeit den Typ Ihres<br />

Fahrzeugs (nicht nur Marke und Modell,<br />

sondern den Typ mit all seinen Charakteristika)<br />

für den spanischenVerkehr<br />

abnehmen lassen hat. Ihr Fahrzeugtyp<br />

kann nämlich u.U. nur für den deutschen<br />

Verkehr zugelassen sein. Hier kann Ihnen<br />

Ihr Vertragshändler oder die Generalvertretung<br />

Ihrer Fahrzeugmarke helfen.<br />

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