Buschtrommel Nr. 311
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Information vom Deutschen Konsulat<br />
Kanaren Nachrichten<br />
Kfz-Zulassung und Abmeldung<br />
beim deutschen Konsulat<br />
Die Zulassung und Ummeldung eines<br />
Fahrzeugs richtet sich nach dem Residenzprinzip<br />
(zum „empadronamiento“<br />
und „permiso de residencia“ vgl. Merkblatt<br />
EU-Aufenthalt). Aus der Wohnsitznahme<br />
leitet sich wiederum ab, dass Ihr<br />
Fahrzeug innerhalb des darauf folgenden<br />
Monats auf den Kanarischen Inseln zugelassen<br />
werden muss.<br />
Für alle Deutschen, die sich immer wieder<br />
nur vorübergehend in Spanien aufhalten<br />
(nicht-residente) besteht daneben<br />
die Möglichkeit, sich bei den örtlichen<br />
Rathäusern anzumelden und die Zulassungsformalitäten<br />
für ein Fahrzeug mit<br />
dieser Meldebestätigung und dem Kaufoder<br />
Mietvertrag der Immobilie zu erledigen<br />
(bitte mit örtlicher Zulassungsbehörde<br />
klären).<br />
Touristen die mit einem Fahrzeug mit<br />
deutschen Kennzeichen die Kanarischen<br />
Inseln bereisen, müssen vor Ablauf von<br />
6 Monaten, die Inseln wieder verlassen<br />
oder das Fahrzeug innerhalb dieser 6 Monate<br />
ummelden.<br />
Ablauf der Ummeldung:<br />
Eigentlich sieht das EU-Recht vor, dass die<br />
Ummeldung eines Fahrzeugs von einem<br />
Mitgliedsstaat zu einem anderen direkt<br />
<strong>Buschtrommel</strong> <strong>311</strong><br />
im Kontakt zwischen den Straßenverkehrsbehörde<br />
dieser Länder erfolgt. D.h.<br />
dass das spanische Straßenverkehrsamt<br />
dem Deutschen die Ummeldung mitteilt<br />
und dieses die Abmeldung automatisch<br />
vornimmt. Leider nimmt die Kommunikation<br />
zwischen den Behörden der verschiedenen<br />
Länder noch sehr viel Zeit in<br />
Anspruch – Zeit, in der für Sie das neue<br />
Steuerjahr anbrechen kann und sie plötzlich<br />
in beiden Staaten zur Abführung von<br />
Kfz-Steuer herangezogen werden. Daher<br />
empfiehlt sich ein anderer Weg:<br />
1. Prüfung, ob Ihr Fahrzeug in Spanien<br />
überhaupt angemeldet werden kann<br />
(Homologisierung)<br />
Bevor Sie überhaupt einen Schritt zur<br />
Ausfuhr des Fahrzeugs unternehmen,<br />
sollten Sie prüfen, ob Ihr Fahrzeugtyp in<br />
Spanien homologisiert ist, d.h. dass der<br />
Fahrzeughersteller seinerzeit den Typ Ihres<br />
Fahrzeugs (nicht nur Marke und Modell,<br />
sondern den Typ mit all seinen Charakteristika)<br />
für den spanischenVerkehr<br />
abnehmen lassen hat. Ihr Fahrzeugtyp<br />
kann nämlich u.U. nur für den deutschen<br />
Verkehr zugelassen sein. Hier kann Ihnen<br />
Ihr Vertragshändler oder die Generalvertretung<br />
Ihrer Fahrzeugmarke helfen.<br />
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